Die Ratsformationen

Im Rat der Europäischen Union, der manchmal auch Ministerrat oder kurz "Rat" genannt wird, treten die Minister aller EU-Mitgliedstaaten zusammen, um Rechtsvorschriften zu verabschieden und politische Strategien zu koordinieren. Der Rat ist in rechtlicher Hinsicht ein einziges Gremium, das jedoch in den folgenden zehn unterschiedlichen Formationen tagt, je nachdem, welche Themen erörtert werden sollen und zu welchem Politikfeld sie gehören.

Es gibt keine Rangordnung der Ratsformationen, obwohl der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" eine besondere Koordinierungsfunktion hat und für institutionelle, administrative und horizontale Fragen zuständig ist. Auch der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" hat eine besondere Aufgabe.

Jede der zehn Ratsformationen kann einen Gesetzgebungsakt verabschieden, der in die Zuständigkeit einer anderen Formation fällt. Deshalb wird bei Gesetzgebungsakten, die der Rat annimmt, die jeweilige Ratsformation nicht genannt.

Die Tagungen des Rates

An den Tagungen des Rates nehmen Vertreter aller Mitgliedstaaten auf Ministerebene teil. Dabei kann es sich um Minister oder Staatssekretäre handeln. Sie sind befugt, für die Regierung ihres Landes verbindlich zu handeln und das Stimmrecht auszuüben. Die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Mitglieder der Europäischen Kommission werden ebenfalls zu den Ratstagungen eingeladen. Die Europäische Zentralbank wird eingeladen, wenn das Gesetzgebungsverfahren eingeleitet worden ist.

Den Vorsitz der Tagungen übernimmt der Minister des Mitgliedstaats, der den sechsmonatigen Ratsvorsitz innehat. Dies gilt nicht für Tagungen des Rates "Auswärtige Angelegenheiten", die in der Regel vom Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik geleitet werden.

Der Rat beschließt je nach Sachgebiet mit einfacher Mehrheit, mit qualifizierter Mehrheit oder einstimmig. Der Rat beschließt in der Regel mit qualifizierter Mehrheit; dieses Verfahren wird bei rund 80 % der EU-Rechtsvorschriften angewandt.

Er kann nur abstimmen, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

Öffentliche Tagungen

Der Rat tagt öffentlich, wenn er über Vorschläge für Gesetzgebungsakte berät oder abstimmt. In diesen Fällen enthält die Tagesordnung einen Teil "Beratungen über Gesetzgebungsakte". Die ersten Beratungen über wichtige neue Vorschläge für Rechtsakte ohne Gesetzescharakter sind ebenfalls öffentlich.

Außerdem führt der Rat regelmäßig öffentliche Aussprachen über wichtige Fragen, die die Interessen der Union und ihrer Bürger berühren. Die Aussprachen über das Achtzehnmonatsprogramm des Rates "Allgemeine Angelegenheiten", über die Prioritäten der anderen Ratsformationen und über das Fünfjahresprogramm der Kommission sind öffentlich.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-06-2015