Rat "Allgemeine Angelegenheiten"

Der Rat "Allgemeine Angelegenheiten" hat die Aufgabe, für die Kohärenz der Arbeiten aller Ratsformationen zu sorgen. Die Tagungen des Europäischen Rates werden von ihm vor- und nachbereitet.

Er ist für verschiedene Themen zuständig, die auf verschiedene Politikbereiche übergreifen, unter anderem für die EU-Erweiterung, die Annahme des mehrjährigen Finanzrahmens (die EU-Finanzplanung für einen Siebenjahreszeitraum), die Kohäsionspolitik, für Angelegenheiten, die den institutionellen Aufbau der EU betreffen, sowie für alle Dossiers, mit denen er vom Europäischen Rat betraut wird. Die Mitgliedsstaaten sind durch ihre Außenminister oder die für die Europapolitik zuständigen Minister vertreten. Der Rat tagt einmal im Monat.

Der Rat Allgemeine Angelegenheiten deckt eine Reihe von Fragen in Bezug auf die Zusammenarbeit des Rates mit anderen EU-Organen ab, wie die Beziehung zum Europäischen Parlament und der Kommission. Er behandelt Fragen, die sich auf die Arbeitsweise der EU auswirken, und unterstützt die anderen Ratsformationen.

Zu seinen Aufgaben gehört die Kohäsionspolitik, die über den Kohäsionsfonds und die beiden Strukturfonds – den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) – finanziert wird. Ihr Ziel ist unter anderem die Entwicklung in den am wenigsten wohlhabenden Mitgliedstaaten und Regionen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit in den Regionen und die Zusammenarbeit auf grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Ebene.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 13-10-2015