Rat "Umwelt" (ENV)

Der Rat "Umwelt" ist für die Umweltpolitik der EU zuständig, die sich unter anderem auf den Umweltschutz, den sorgsamen Umgang mit Ressourcen und den Schutz der menschlichen Gesundheit erstreckt. Er ist dafür zuständig, umweltpolitische Rechtsvorschriften zu erlassen, die dem Schutz natürlicher Lebensräume, der Reinhaltung von Luft und Wasser, der ordnungsgemäßen Abfallbeseitigung, der Verbesserung des Wissens über giftige Chemikalien und der Unterstützung von Unternehmen auf dem Weg hin zu einer nachhaltigen Wirtschaft dienen. Er stellt ferner sicher, dass Umweltaspekte in anderen EU-Politikbereichen wie Industrie, Landwirtschaft, Verkehr, Energie und Dienstleistungen angemessen berücksichtigt werden.

Auf internationaler Ebene setzen sich die EU und ihre Mitgliedstaaten dafür ein, dass die Umweltnormen der EU in internationalen Umwelt- und Klimaschutzübereinkommen Berücksichtigung finden. Bei internationale Konferenzen und Verhandlungen über den Klimawandel ist der Rat dafür zuständig, die Positionen der EU auszuarbeiten.

Im Vertrag von Lissabon ist als Ziel eine nachhaltige Entwicklung festgehalten, die ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität sicherstellt. Im Verlauf der vergangenen 25 Jahre hat sich das Umweltrecht in der EU entwickelt. Konzentrierte es sich zuerst auf traditionelle Umweltprobleme wie Luftverschmutzung, Abwasser und Abfall, befasste es sich später verstärkt mit dem Naturschutz und den Bedrohungen für die menschliche Gesundheit. Ein Beispiel dafür ist die REACH-Verordnung, die 2007 in Kraft getreten ist und den Einsatz von Chemikalien durch Unternehmen regelt.
In den letzten Jahren haben einige bedeutende Maßnahmen zur Bekämpfung der globalen Erwärmung die Umweltpolitik der EU dominiert, wie z. B. das Ziel, CO2-Emissionen zu verringern. Andere Themen sind zum Beispiel die Regulierung der Markteinführung genmodifizierter Organismen oder die Reduzierung von Plastiktüten.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015