Rat "Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz"

Dieser Formation des Rats, die etwa viermal im Jahr tagt, gehören die für Beschäftigung, soziale Sicherheit, Verbraucherschutz, Gesundheit und Chancengleichheit zuständigen Minister aller EU-Mitgliedsstaaten an. Der Rat setzt sich für eine Verbesserung der Beschäftigungslage sowie der Lebens- und Arbeitsbedingungen ein.

Da für die Beschäftigungspolitik und die Politik der sozialen Sicherheit weiterhin die Mitgliedsstaaten zuständig sind, beschränkt sich der Beitrag des Rates auf die Festlegung gemeinsamer Ziele für alle Mitgliedsstaaten, die Ausarbeitung von Maßnahmen auf Länderebene sowie die Annahme von an die Mitgliedsstaaten gerichteten Empfehlungen, wie zum Beispiel die sogenannte "Jugendgarantie" gegen die Jugendarbeitslosigkeit, wonach jedem Jugendlichen unter 25 Jahren ein Job- oder Ausbildungsplatz angeboten werden soll.

Zwar sind die Mitgliedstaaten nach wie vor uneingeschränkt für die Gestaltung ihrer Gesundheitspolitik und für die Organisation und Bereitstellung der Gesundheitsdienste verantwortlich, doch ist es Sache des Rates, gemeinsam mit dem Europäischen Parlament Rechtsvorschriften über die Qualität und Sicherheit von menschlichen Organen, Blut, Arzneimitteln und Medizinprodukten zu erlassen sowie über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015