Rat "Auswärtige Angelegenheiten"

Der Rat "Auswärtige Angelegenheiten" tagt monatlich und befasst sich mit sämtlichen Aspekten der auswärtigen Politik der Europäischen Union sowie der Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), der Außenhandelspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit. Er bestimmt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) auf Grundlage der  vom Europäischen Rat vorgegebenen Leitlinien. Die Mitgliedsstaaten sind gewöhnlich durch ihre Außenminister vertreten, wobei je nach Tagesordnung auch die zuständigen Minister für Entwicklung, Verteidigung oder Handel teilnehmen können.

Der Rat kann zivile und militärische Krisenbewältigungsmaßnahmen der EU einleiten. Militärische Operationen werden über den Mechanismus Athena verwaltet und finanziert. Der Rat kann zudem Maßnahmen ergreifen zur Umsetzung der EU-Außen- und Sicherheitspolitik, einschließlich von Sanktionen.

Den ständigen Vorsitz des Rates hat der hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, der vom Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt wird. Die amtierende hohe Vertreterin ist Federica Mogherini. Sie führt im Namen der Union den politischen Dialog mit Drittländern und vertritt den Standpunkt der Union in internationalen Organisationen. Allerdings ist der Hohe Vertreter der Union, der auch Vize-Präsident der EU-Kommission ist, nicht allein für die Vertretung der Union nach außen zuständig, sondern, wie es der Vertrag von Lissabon festlegt, tut das auch der Präsident des Europäischen Rates.

Maßnahmen zur Umsetzung der gemeinsamen Handelspolitik der EU fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Union und werden daher vom Rat gemeinsam mit dem Europäischen Parlament getroffen. Sie erstrecken sich auf Handelsbeziehungen und Investitionen, Rechte des geistigen Eigentums sowie ausländische Direktinvestitionen.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015