Justiz und Inneres
Minister im Europäischen Parlament

Jean Asselborn zog vor dem LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments die Bilanz des luxemburgischen Ratsvorsitzes im Hinblick auf die Migrations- und Flüchtlingskrise

pe-libe-asselbornDer luxemburgische Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Jean Asselborn, zog am 21. Dezember 2015 in Brüssel vor dem Ausschuss „bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres“ (LIBE) des Europäischen Parlaments die Bilanz des luxemburgischen Ratsvorsitzes. Der Minister erinnerte vor den Europaabgeordneten an die durchgeführten Arbeiten im Bereich der Migrationspolitik und an die Initiierung des politischen Dialogs zur Rechtsstaatlichkeit.

Flüchtlingskrise

Zum Thema der Migrationspolitik wies der Minister darauf hin, dass der Ratsvorsitz das Fundament für eine integrierte Arbeitsweise gelegt habe, die Asyl, Aufnahme, Grenzen, Rückführungen und Sicherheit in Form eines „Paketansatzes“ miteinander verknüpfe. Dieser Ansatz „spiegelt die Komplexität der Krise wider, die eine ganzheitliche Antwort erfordert“, sagte er. Ihm zufolge ist es entscheidend, dass diese Antwort auf den Grundwerten Solidarität und Verantwortung der Union beruht, die man daher in konkrete Maßnahmen habe umsetzen müssen.

In Bezug auf die Solidarität brachte er seine Einschätzung zum Ausdruck, dass es sich bei den im Rat „Justiz und Inneres“ erzielten Einigungen zu den Konzepten, die eine Umsiedlunginnerhalb der Union (160 000 Personen) und eine Neuansiedlung von außerhalb der Union (22 000 Personen) für Menschen vorsehen, die internationalen Schutz brauchen, um „Fortschritte“ handele. Gleichzeitig lobte er die enge Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament. „Die Herausforderung, der wir uns jetzt gegenübersehen, ist die Umsetzung“, die momentan „völlig unzureichend“ sei, urteilte Jean Asselborn, der dazu aufrief, „bewusst“ daran zu arbeiten.

Im Hinblick auf die Aufnahmeeinrichtungen und ersten Anlaufstellen (die sogenannten „Hotspots“) unterstrich der Minister, dass „wir ausgehend von einem abstrakten Konzept den Beginn der Umsetzung erreicht haben“ und dass die Zentren „in Italien und Griechenland immer funktionsfähiger“ würden. Zwar seien noch viele Anstrengungen notwendig, doch laut dem Minister sind die Weichen gestellt. Er nannte es jedoch „inakzeptabel“, dass gewisse Akteure sich scheinbar ihren Verpflichtungen entziehen wollten. „Ein derartiger Mangel an Solidarität würde die gesamte Grundidee gefährden“, sagte er.

Mit Blick auf die Neuansiedlung wies Jean Asselborn darauf hin, dass – obwohl dieser rechtliche Weg bisher nur von manchen Staaten auf nationaler Ebene genutzt werde – die 28 Mitgliedstaaten und die assoziierten Staaten nun versuchten, im europäischen Rahmen tätig zu werden. Derartige Programme könnten dem Minister zufolge in Zukunft „eine Zugangsmöglichkeit par excellence“ zur EU bieten, da sie nachhaltige Lösungen für die betroffenen Menschen förderten und unsere Solidarität mit den Ländern, die weltweit die meisten Flüchtlinge aufnehmen, illustrierten.

Er erklärte weiter, für die Türkei werde ein humanitäres Aufnahmeprogramm umgesetzt. Gleichzeitig warnte er jedoch davor, Erwartungen zu wecken, die die EU nicht einhalten kann, oder sekundäre Migrationsbewegungen in der Region auszulösen.

In der Zukunft könnten laut Jean Asselborn die Verpflichtungen zu Umsiedlung und Neuansiedlung austauschbar sein. Als Antwort auf die Fragen der Europaabgeordneten gab der Minister an, im Allgemeinen funktioniere die Umsiedlung noch nicht und dies werde für die ersten drei oder vier ersten Monate so bleiben, weil das System nicht „ausgereift“ sei. Er unterstrich jedoch, dass seiner Meinung nach dieser Mechanismus nicht abgeschafft werden dürfe, weil er in Zukunft nötig sein könnte, dass es sich aber momentan „nicht um den Mechanismus handelt, den wir zur Umverteilung der Lasten brauchen“.

Schließlich wies Jean Asselborn auf die erhöhte Solidarität der EU mit Drittstaaten hin, habe doch die Union während des luxemburgischen Ratsvorsitzes ihre finanzielle, materielle und operationelle Kooperation mit Drittstaaten im Bereich der Migration verstärkt. Außerdem habe der Rat mit dem afrikanischen Kontinent zusammengearbeitet, indem er das Gipfeltreffen in Valletta im November 2015 organisiert habe. Die Kooperation mit den Staaten des westlichen Balkans und des Nahen Ostens lasse sich an der hochrangigen Konferenz über die östliche Mittelmeer- und die Westbalkan-Route und am EU-Türkei-Gipfel im Oktober 2015 ablesen. „Doch die Zusammenarbeit muss noch vertieft werden“, urteilte Jean Asselborn. Seiner Meinung nach müssen sich die verabschiedeten Erklärungen und vereinbarten Maßnahmenpläne in konkreten Projekten niederschlagen und einer Kontrolle unterliegen, die eine Bewertung der tatsächlichen Auswirkungen vor Ort ermöglicht.

In Bezug auf die Verantwortung erinnerte Jean Asselborn daran, dass die EU die Pflicht habe, Schutzbedürftige aufzunehmen, dass sie aber auch ihre Grenzen schützen und die Rückführung derjenigen sicherstellen müsse, die keinen internationalen Schutz benötigen. Gleichzeitig – und zur Verhinderung des Phänomens illegaler Migration – müsse die legale Migration erleichtert werden.

In diesem Zusammenhang wies der Minister darauf hin, dass eine auf Kohärenz und Glaubhaftigkeit ausgelegte Asylpolitik von einer wirksamen Rückführungsstrategie begleitet sein müsse und dass der Ratsvorsitz sich für die Verabschiedung gezielter, funktionsfähiger Schlussfolgerungen zu diesem Thema eingesetzt habe. Außerdem werde die Verabschiedung von Schlussfolgerungen bezüglich sicherer Herkunftsländer zu einer gemeinsamen Umsetzung beitragen, für die auch die Überprüfung des Frontex-Mandats eine zentrale Rolle spielen werde, so Jean Asselborn weiter.

Zudem geht der Minister davon aus, dass die Konsolidierung des Schengen-Besitzstands und die gemeinsame Zuständigkeit für die Außengrenzen kurzfristig verwirklicht werden müssen. „Weniger nationale Souveränität und mehr gemeinschaftliche Verantwortung dürften Abhilfe für die festgestellten Mängel schaffen“, meinte Jean Asselborn und rief die Europäische Union dazu auf, bei Bewertungen und bei unangekündigten Prüfungen des Schengen-Bewertungsmechanismus ihren Spielraum voll auszuschöpfen.

In diesem Zusammenhang gab der Minister zu bedenken, dass, obwohl die Kommission die nationalen Entscheidungen zur Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen für gerechtfertigt erklärt habe, der maximale Verlängerungszeitraum von 6 Monaten für die ersten Mitgliedstaaten im März ablaufen werde. „Wenn die Bedingungen weiterhin erfüllt bleiben sollten, müsste nach Ablauf dieser Fristen ein europäischer Rahmen die Lücke schließen“, forderte Jean Asselborn, der es als „ganz einfach unverantwortlich“ bewertete, wenn diese Fristen ohne Vorbereitung auf europäischer Ebene abgewartet würden.

Ein optimaler Umgang mit den Außengrenzen müsse mit weiterentwickelten gesetzlichen Optionen Hand in Hand gehen, so der Minister weiter, der auch die Bedeutung betonte, die der Ratsvorsitz dem Abschluss der Verhandlungen mit dem Parlament zur Richtlinie über Wissenschaftler und Studenten beimesse. Diese Richtlinie solle die EU zugänglicher machen und mehr Nachwuchstalente nach Europa holen.

Jean Asselborn wies zudem auf die Notwendigkeit hin, die Kontrollvorkehrungen an den Außengrenzen zu verstärken, und unterstrich, eine „offene, aber kontrollierte“ Migrationspolitik erfordere die umfängliche Einhaltung der Schengen-Regeln und der Asylvorschriften. Damit das Asylrecht einheitlich umgesetzt werde, verlangte der Minister wirklich abgestimmte Regeln und verwies außerdem auf die Notwendigkeit, eine einheitliche Anwendung sicherzustellen und somit die Konvergenz bei Entscheidungen und in den Rechtsprechungen, die diese Regeln auf europäischer Ebene umsetzen, zu gewährleisten, wie dies beim Patentschutz der Fall sei.

Als Antwort auf Fragen von Europaabgeordneten führte Jean Asselborn weiter aus, dass, wenn keine ganzheitliche Antwort zum Thema der Außengrenzen gefunden werde, das Schengen-System zusammenbrechen werde. Er verlieh seiner Einschätzung Ausdruck, dass der Schutz der Außengrenzen zudem nicht in die alleinige Zuständigkeit der am Rand des Schengen-Gebiets gelegenen Staaten fallen dürfe, sondern die EU als Union zuständig sein müsse.

Rechtsstaatlichkeit

Im Folgenden griff der Minister erneut das Thema der Rechtsstaatlichkeit auf, die „einen der Grundwerte darstellt, auf denen unsere Union beruht“. Jean Asselborn erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass der Rat im Dezember 2014 Schlussfolgerungen verabschiedet habe, in denen er sich zur Abhaltung eines jährlichen politischen Dialogs zwischen allen Mitgliedstaaten im Rahmen des Rates verpflichtet habe. Ziel sei die Verteidigung und Sicherung der Rechtsstaatlichkeit innerhalb der EU. Der erste derartige Dialog habe im Rahmen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten am 17. November 2015 stattgefunden.

„Der luxemburgische Ratsvorsitz erachtete es für wichtig, sicherzustellen, dass dieser Dialog unter Einhaltung der Prinzipien von Objektivität, Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung aller Mitgliedstaaten abgehalten wurde“, erklärte der Minister. Der Ratsvorsitz begrüße zudem die Tatsache, dass der Austausch gemäß einem unparteiischen Ansatz abgelaufen sei. „Der Austausch war fruchtbar und die Mitgliedstaaten haben aktiv das Wort ergriffen, um ihre Überlegungen hinsichtlich ihrer nationalen Ansätze und Erfahrungen mitzuteilen“, erzählte Jean Asselborn.

In die Bilanz dieses ersten politischen Dialogs nehme der Ratsvorsitz auf, dass dieses Instrument von sämtlichen Mitgliedstaaten begrüßt worden sei und dass der Austausch eine bessere Bestimmung derjenigen Bereiche ermöglicht habe, in denen zusätzliche Anstrengungen auf nationaler und europäischer Ebene notwendig sind, so der Minister weiter. Seiner Meinung nach darf dieses Instrument zudem nicht als abstrakter intellektueller Höhenflug angesehen werden, denn jede staatliche Einmischung in die Funktion der Justiz und jeder Versuch zur Einschränkung der Pressefreiheit „stellt eine dem Besitzstand der EU-Grundwerte entgegengerichtete Entwicklung dar“.

„Die Verträge sind in Bezug auf die Kopenhagener Kriterien eindeutig“, unterstrich er und erinnerte daran, dass es die „Pflicht der europäischen Institutionen ist, jede Abweichung nachdrücklich zu benennen und gegebenenfalls zu sanktionieren“, auch wenn in der EU das Prinzip der Einmischung in die inneren Angelegenheiten eines Mitgliedstaates bezüglich der Rechtsstaatlichkeit nicht existiere.

Laut dem Minister hat der politische Dialog, der vom luxemburgischen Ratsvorsitz initiiert wurde, somit die Grundlage für einen konstruktiven Meinungsaustausch gelegt, „der die Mitgliedstaaten zur Einhaltung des Rechtsstaatsprinzips verpflichtet und sie zu einer selbstkritischen Analyse in diesem Zusammenhang ermutigt“. Er sei sich jedoch dessen bewusst, dass es sich hinsichtlich der Entwicklungen in gewissen Mitgliedstaaten nur um einen ersten Schritt handele. Diese Entwicklungen „irritieren mich und stärken meine Überzeugung, dass wir der Einhaltung des Prinzips der Rechtsstaatlichkeit in der EU noch mehr Bedeutung zumessen müssen“, schloss Jean Asselborn.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 21-12-2015