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Félix Braz mitunterzeichnete im Namen der EU das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus sowie das Zusatzprotokoll, das auf die Bekämpfung des Problems der „ausländischen Terrorkämpfer“ abzielt

Cérémonie de signatureAm 22. Oktober 2015 mitunterzeichnete der luxemburgische EU-Ratsvorsitz im Namen der EU das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung des Terrorismus sowie das Zusatzprotokoll, das auf die Bekämpfung des Problems der „ausländischen Terrorkämpfer“ abzielt.

Das Übereinkommen zur Verhütung des Terrorismus, welches 2005 verabschiedet wurde, zielt darauf ab, die Wirksamkeit der international gültigen Instrumente im Kampf gegen den Terrorismus zu erhöhen. Um die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Terrorismusprävention auszubauen, sieht dieses Instrument bestimmte Strafmaßnahmen für die Vorbereitung von Terrorakten vor, insbesondere öffentliche Aufstachlung und Anwerbung sowie Ausbildung für terroristische Zwecke. Es ist auch geplant, die Zusammenarbeit im Bereich der Prävention auf nationaler und internationaler Ebene auszubauen. Das Übereinkommen enthält eine Bestimmung über den Schutz und die Entschädigung der Opfer von Terrorismus, Bestimmungen zum Schutz der Menschenrechte und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit bei der Bekämpfung des Terrorismus.

Das Zusatzprotokoll, welches im Namen der Europäischen Union durch den Justizminister Félix Braz bereits am Tag der Zeichnungsauflegung mitunterzeichnet wurde, sieht vor, die Resolution Nr. 2178 vom 24. September 2014 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen betreffend die Bekämpfung des Phänomens der ausländischen Terrorkämpfer auf dem gesamten europäischen Kontinent durchzusetzen. Es kriminalisiert eine Reihe von Handlungen, einschließlich vorsätzlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung, Ausbildung für terroristische Zwecke, Auslandsreisen zwecks Terrorismus sowie Finanzierung oder Organisation dieser Reisen. Dieses Instrument soll die Gesetzgebung in Europa harmonisieren, um die Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu erleichtern. Das Protokoll sieht auch ein rund um die Uhr verfügbares Netz nationaler Kontaktstellen für den raschen Austausch von Informationen vor.

Anlässlich dessen wurde am selben Tag in Riga eine internationale Konferenz zum Thema der ausländischen Terrorkämpfer veranstaltet.

„Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um den gewalttätigen Extremismus zu verhindern sowie die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften gegen den Extremismus zu stärken, und dabei gleichzeitig unsere Grundfreiheiten berücksichtigen“, erklärte Félix Braz in seiner Eröffnungsrede.

„Die EU unterstützt den Europarat bei seiner Arbeit“

Die Entstehung neuer Formen terroristischer Bedrohungen durch ausländische Kämpfer – von denen einige, wenn sie nicht in einem Konflikt, der sehr oft nicht der Ihrige ist, sterben, mit einer potenziellen, schwer zu beurteilenden Gefährlichkeit in ihre Heimatländer zurückkehren – erfordert „in Europa und weltweit konzertierte Maßnahmen gegen den Terrorismus, insbesondere durch die Umsetzung internationaler Rechtsinstrumente wie die UN-Resolution Nr. 2178“, unterstrich der Minister.

Félix Braz erinnerte daran, dass das Zusatzprotokoll unmittelbar nach den Anschlägen in Paris „in Rekordzeit“ ausgearbeitet worden war, um von den Außenministern der 47 Mitgliedstaaten des Europarates bei ihrer Ministertagung im Mai 2015 formell verabschiedet zu werden.

„Die EU unterstützt den Europarat bei seiner Arbeit, welche darin besteht, rechtsetzende Bestimmungen festzulegen, um eine Reihe von Handlungen strafrechtlich zu verfolgen“, versicherte Félix Braz. „Indem der Europarat diese Handlungen als strafbar bezeichnet, rückt er die Tätigkeit seiner Mitgliedstaaten in den Rahmen der 'Rechtsstaatlichkeit'“, so die Ansicht des Ministers.

„Wir wenden die Grundwerte und die Menschenrechte an, die den Kern Europas ausmachen: Demokratie, Freiheit, Solidarität, Pluralismus, Toleranz und Menschenwürde“, unterstrich Félix Braz.

Félix Braz erinnerte auch daran, dass sich die Innen- und Justizminister der EU bei ihrem informellen Treffen am 30. Januar 2015 darauf geeinigt hatten, dass eine gemeinsame Definition der ausländischen Terrorkämpfer nötig sei, aber auch des Terrorismus in Bezug auf Straftaten, die unter die Resolution Nr. 2178 des UN-Sicherheitsrates fallen. In ihrer Erklärung vom 12. Februar 2015 haben die Staats- und Regierungschefs insbesondere darauf hingewiesen, dass es erforderlich sei, nicht nur „die Instrumente, über die wir bereits verfügen, zu nutzen und zu erweitern“, sondern auch, dass „die Verhinderung der Radikalisierung eine Schlüsselkomponente im Rahmen der Bekämpfung des Terrorismus ist“.

„Das heute unterzeichnete Zusatzprotokoll verfolgt dieselben Ziele“, unterstrich der Minister.

Félix Braz verwies insbesondere auf Artikel 7 des Zusatzprotokolls über den Austausch von Informationen über Personen, die zwecks terroristischer Aktivitäten ins Ausland reisen, während der Austausch zu langsam erfolgt oder Informationen zu spät erhalten werden.  „Dieser Austausch von Informationen und Erkenntnissen, kombiniert mit einer besseren Zusammenarbeit mit den Instrumenten, über die wir bereits verfügen, ist einer der Schlüssel zum Erfolg“, sagte der Minister.

„Wir müssen Maßnahmen ergreifen, um den gewalttätigen Extremismus zu verhindern sowie die Widerstandsfähigkeit unserer Gesellschaften gegen den Extremismus zu stärken, und dabei gleichzeitig unsere Grundfreiheiten berücksichtigen“, erklärte Félix Braz.

Seiner Ansicht nach sei es daher wichtig, „präventiv gegen die Propaganda für die Rekrutierung junger Menschen in sozialen Netzwerken vorzugehen“. Er rief in diesem Zusammenhang in Erinnerung, dass die Justizminister der EU am 9. Oktober die Einführung eines intensivierten Dialogs mit den wichtigsten Internet-Betreibern vereinbart haben, um nicht nur dem Terrorismus vorzubeugen, sondern auch um die Grundrechte zu verteidigen und gegen Hassreden und Hassverbrechen im Internet vorzugehen. „Der Antisemitismus und die Anstiftung zum anti-muslimischen Hass im Internet müssen bekämpft werden“, sagte der Minister, wie schon auf dem Kolloquium zu den Grundrechten. Das Thema wird auch auf der Tagesordnung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 3. Dezember stehen.

Wie bereits einige Tage zuvor auf einer Konferenz über die Radikalisierung, insbesondere in Gefängnissen, wiederholte der Minister seine Botschaft, die besagt, dass die strafrechtliche Verfolgung nur ein Teil der Antwort auf die globale Herausforderung der Radikalisierung sein kann.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-10-2015