Justiz und Inneres
Ratssitzung

Rat „Justiz und Inneres“ - Die Justizminister einigen sich auf einen Richtlinienentwurf zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung

jai-justiceDie Justizminister der Europäischen Union (EU) tagten am 9. Oktober 2015 in Luxemburg mit dem Schwerpunkt der rechtlichen Fragen als Rat „Justiz und Inneres“ (JI). Unter dem Vorsitz des luxemburgischen Justizministers, Félix Braz, erzielte der Rat eine allgemeine Ausrichtung zum Richtlinienentwurf über den Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung zum Zwecke der Strafverfolgung.

Die Minister erarbeiteten außerdem eine partielle allgemeine Ausrichtung zu einer Verordnung über die Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft. Sie diskutierten über den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und führten eine Debatte über die Migrationskrise, die sich auf Aspekte der gerichtlichen Zusammenarbeit bezog.

Der Rat verabschiedet seine Position zum Richtlinienentwurfs zum Datenschutz

Der Rat verabschiedete seine Verhandlungsposition bezüglich des Richtlinienentwurfs zum Datenschutz. In diesem Entwurf werden die Regeln zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zu strafrechtlichen Zwecken festgelegt.

Es sei daran erinnert, dass der Richtlinienentwurf Teil des umfassenden Katalogs an gesetzgeberischen Maßnahmen zum Datenschutz ist, der von der Kommission am 25. Januar 2012 vorgeschlagen wurde und der auch eine allgemeine Verordnung umfasst, die Gegenstand einer allgemeinen Ausrichtung des Rates vom Juni 2015 war.

Konkret ziele die vorgeschlagene Richtlinie darauf ab, „ein hohes und konstantes Datenschutzniveau bei der polizeilichen Zusammenarbeit und bei der juristischen Zusammenarbeit in strafrechtlichen Fragen zu gewährleisten, dabei das gegenseitige Vertrauen zwischen Polizei und Justizbehörden der verschiedenen Mitgliedstaaten zu verbessern“ und „den Datenaustausch zu erleichtern“, rief Félix Braz auf der Pressekonferenz im Anschluss an die Tagung der Minister in Erinnerung.

Der Minister zeigte sich „begeistert“, die Verabschiedung einer allgemeinen Ausrichtung bekanntgeben zu können, denn dies werde die Aufnahme des Trilogs mit dem Europäischen Parlament „binnen kürzester Frist“ ermöglichen, und er betonte, dass die Triloge über den Verordnungsentwurf bereits „weit fortgeschritten“ seien. Daher sei das Erreichen des Ziels, das Paket (d. h. Verordnung und Richtlinie), so wie vom Europäischen Rat gefordert, im Dezember 2015 abzuschließen, „zwar noch nicht gesichert, aber dennoch möglich“.

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Věra Jourová, war der Auffassung, dass „das Recht auf Datenschutz ein Grundrecht in der EU ist. Es ist unsere Aufgabe, dieses Recht so zu schützen wie es sich gehört“.

Schrems-Urteil

In demselben Zusammenhang nannten die Minister das Schrems-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 6. Oktober 2015 sowie dessen Auswirkungen auf die Übermittlung von Daten zwischen der EU und den USA infolge der Aufhebung der sogenannten „Safe Harbour“-Regelung.

Félix Braz sprach von einem „für die Grundrechte in Europa besonders bedeutenden“ Urteil „mit einer unzweifelhaften Auswirkung auf die Wirtschaft“ und sprach von einer „starken Botschaft an die Welt bezüglich der Achtung des Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten in Europa“.

In seinem Urteil, so der Minister, habe der Gerichtshof an die äußerst wichtige Rolle der unabhängigen, nationalen Kontrollbehörden erinnert. Diese hätten im Übrigen am 8. Oktober 2015 in Brüssel zu einer Dringlichkeitssitzung getagt, um die nächsten Schritte zu bestimmen und die Unternehmen bei der Anwendung des Urteils zu betreuend zu unterstützen. „Es bedarf einer gemeinsamen, koordinierten und schnellen Antwort der 28 Behörden auf dieses Urteil“, erklärte der Minister, der noch einmal darauf verwies, dass sich der Ratsvorsitz durch dieses Urteil in seinem Ziel „bestärkt“ sehe, die Reform bis zum Jahresende abzuschließen.

Kommissarin Jourová hob die Notwendigkeit eines „sichereren Safe Harbour“ hervor, der drei Prioritäten verfolge: Garantie des wirksamen Schutzes der Daten der Bürger bei der Übermittlung in die USA; Garantie der Fortsetzung der Datenübermittlungen in die USA, da diese Übermittlungen das „Rückgrat unserer Wirtschaft“ darstellen, und Gewährleistung der Kohärenz und Koordination mit den nationalen Kontrollbehörden.

Der Zeitpunkt für die Fortsetzung des EU-Beitrittsprozesses zur EMRK ist gekommen

Der Ratsvorsitz setzte den Rat über den Stand des EU-Beitritts zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (EMRK) in Kenntnis, und die Minister debattierten darüber, wie konkret auf die Stellungnahme des EU-Gerichtshofs zu reagieren sei, der zu dem Urteil kam, dass der Entwurf nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Zur Erinnerung: Im Vertrag von Lissabon wird der Beitritt der EU zur EMRK gefordert. Im Juni 2010 verabschiedete der Rat ein Verhandlungsmandat, und die Verhandlungsführer gelangten im April 2013 zu einer Übereinkunft. Im Juli 2013 forderte die Kommission den EuGH auf, eine Stellungnahme zur Vereinbarkeit dieser Übereinkunft mit den Verträgen der Union abzugeben. In seiner Stellungnahme vom 18. Dezember 2014 kam der EuGH hingegen zu der Schlussfolgerung, dass der Entwurf zur Beitrittsübereinkunft nicht mit dem Unionsrecht vereinbar sei.

Félix Braz merkte an, dass die Debatte bestätigt habe, dass dieser Beitritt „eine hohe Priorität für den luxemburgischen Ratsvorsitz und für den gesamten Rat“ sei. „Nach einer Bedenkzeit, die sicherlich erforderlich war, ist der Ratsvorsitz der Auffassung, dass der Zeitpunkt gekommen ist, den Beitrittsprozess fortzusetzen“, so der Minister. Daher sei dieser Punkt auf die Tagesordnung gesetzt worden. Er hob hervor, dass der Beitritt der EU zur EMRK „die grundlegenden Werte stärken und „die Kohärenz des Schutzes der Grundrechte in ganz Europa erhöhen wird“. „Er wird auch die Glaubwürdigkeit der EU stärken und ihre interne und externe Verantwortung in Bezug auf den Schutz der Grundrechte erhöhen“, fuhr er weiter fort.

Vor diesem Hintergrund unterstrich Félix Braz, dass der Rat die Kommission aufgefordert habe, „eine detaillierte Analyse“ darüber vorzulegen, wie nach der Stellungnahme des EuGH zu verfahren sei.

Partielle Einigung zur Europäischen Staatsanwaltschaft

Die Minister führten außerdem eine Debatte zu einigen Artikeln des Entwurfs für die Verordnung über die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft. Es sei daran erinnert, dass die Europäische Staatsanwaltschaft die Aufgabe haben wird, die Täter von Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union strafrechtlich zu untersuchen, zu verfolgen und Anklage gegen sie zu erheben.

Die Minister erlangten eine Einigung über die Artikel 24 bis 35 des Verordnungsentwurfs. Diese Artikel, die „den eigentlichen Kern der Funktionsweise der künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft bilden“, beziehen sich auf grenzüberschreitende Ermittlungen, Beweismittel, die Rechte von Verdächtigen und Angeklagten, die Einstellung des Verfahrens und die Einziehung. Félix Braz begrüßte es, dass „in dieser Angelegenheit ein beachtlicher Schritt nach vorn“ erzielt worden sei und erinnerte daran, dass der Ratsvorsitz es anstrebe, auf der Tagung des Rats „Justiz und Inneres“ im Dezember 2015 eine allgemeine Übereinkunft zu den Artikeln 17 bis 37 zu erzielen, brachte aber auch sein Bewusstsein darüber zum Ausdruck, „dass es nicht realistisch ist, während des Ratsvorsitzes einen Abschluss zu erzielen“.

Kommissarin Jourová beharrte darauf, dass sie sich eine Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft für das Jahr 2016 wünsche. „Dies ermöglicht uns, unser Null-Toleranz-Ziel bei den Betrugsfällen beim EU-Haushalt zu verfolgen und die Weiterverfolgung und Bearbeitung eines jeden Betrugsfalls sicherzustellen.“

In demselben Zusammenhang diskutierten die Minister über die Richtlinie zum Schutz der finanziellen Interessen der Union (PIF), die unter anderem infolge des sogenannten Taricco-Urteils des EuGH vom 8. September 2015 den konkreten Kompetenzbereich der Europäischen Staatsanwaltschaft festlegt.

Laut Minister Braz bringe dieses Urteil Klärung zu einer Frage, die zwischen dem Rat und dem Europäischen Parlament debattiert worden sei und die sich auf die Einbeziehung des Mehrwertsteuerbetrugs in den Anwendungsbereich der PIF-Richtlinie beziehe. „Ich konnte bei den Mitgliedstaaten eine große Aufgeschlossenheit feststellen, Wege zu finden, um die Mehrwertsteuer in die Richtlinie einzubeziehen“, so der Minister. Dies ermögliche eine Wiederaufnahme der Diskussionen mit dem Europäischen Parlament, die derzeit in diesem Punkt zum Stillstand gekommen seien. „In welcher Form eine solche Einbeziehung erfolgen kann, bleibt noch zu definieren“, meinte er.

Rechtliche Aspekte der Migrationskrise

Weitere Themen der Debatte waren die rechtliche Zusammenarbeit und der Kampf gegen die Fremdenfeindlichkeit im Zusammenhang mit der Migrationskrise. Die Minister einigten sich auf mehrere einzuführende Maßnahmen.

Zunächst einmal empfehle es sich, den betroffenen Behörden und Einrichtungen die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen. Zweitens sei es erforderlich, die operativen Möglichkeiten von Eurojust zu stärken, da dieses Organ „eine zentrale Rolle spielt, um diejenigen zu bekämpfen, die das Elend der Flüchtlinge ausnutzen“, äußerte der Minister.

Anschließend müsse man auf europäischer und nationaler Ebene Maßnahmen einführen, um der Hasskriminalität und insbesondere der Anstiftung zum Hass im Internet zu begegnen. Der Minister wies darauf hin, dass die Schritte der Kommission gegenüber Internet-Providern, die eher auf den Sicherheitsaspekt ausgerichtet seien (Terrorismus-Prävention), durch Aspekte ergänzt werden müssten, welche auf die Verteidigung des Rechtsstaats abzielen. „Was bei einer Demonstration auf einem Plakat nicht tolerierbar ist, ist auch im Internet nicht tolerierbar“, erklärte Félix Braz und fügte hinzu: „Facebook und das Internet sind keine rechtsfreien Räume.“

Dieser Punkt wird bei der nächsten Tagung des Rats „Justiz und Inneres“ im Dezember 2015 wieder auf die Tagesordnung gesetzt.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 09-10-2015