Umwelt
Ratssitzung

Rat „Umwelt“ − Die Minister verabschieden Schlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung der Biodiversitätsstrategie und eine allgemeine Ausrichtung zu den Emissionsobergrenzen für Luftschadstoffe

Die Umweltminister der Europäischen Union (EU) kamen am 16. Dezember 2015 in Brüssel zu einer Ratssitzung unter dem Vorsitz der luxemburgischen Umweltministerin Carole Dieschbourg zusammen.

Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie

Karmenu Vella et Carole Dieschbourg à Bruxelles, le 16 décembre 2015Die Minister verabschiedeten Schlussfolgerungen zur Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020. In der Halbzeitbewertung 2015, die aus einem Bericht der Kommission und einem detaillierteren Arbeitsdokument der Dienste der Kommission besteht, wird Bilanz zu den Fortschritten bei der Erreichung der EU-Biodiversitätsziele bis 2020 gezogen.

Die im Mai 2011 eingeführte Strategie zielt darauf ab, den Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU bis 2020 aufzuhalten, deren weitestgehende Wiederherstellung sicherzustellen und dabei gleichzeitig den Beitrag der EU zur Verhinderung des Verlustes an biologischer Vielfalt weltweit zu erhöhen. Die EU-Biodiversitätsstrategie umfasst sechs Ziele: vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, Schutz und Wiederherstellung der Ökosysteme und ihrer Dienstleistungen, Erhöhung des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität, Garantie für eine nachhaltige Nutzung der Fischbestände, Bekämpfung invasiver, gebietsfremder Arten und schließlich das Aufhalten des Verlusts an biologischer Vielfalt weltweit.

Auf der Pressekonferenz, die auf das Ratstreffen folgte, begrüßte Carole Dieschbourg die Antwort der Umweltminister auf den Aufruf von mehr als 500 000 Bürgern „zu einer ehrgeizigen Biodiversitätspolitik und gegen die Verwässerung von EU-Naturschutzrichtlinien“.

Die Ministerin zählte die „klaren Botschaften“ in den Schlussfolgerungen des Rates auf: Sie unterstrichen, dass der Naturschutz eine große Vielfalt an weiteren Vorteilen habe, wie „den Schutz unserer Gesundheit und des Klimas sowie die Trinkwasserversorgung“. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass die europäischen Naturschutzrichtlinien, d. h. die „Habitat-“ und die „Vogelschutz“-Richtlinie, „ein Eckstein für den Schutz unserer Umwelt in Europa“ seien. Die Minister waren der Ansicht, dass die Richtlinien funktionieren und Ergebnisse zeitigen und dass sie in den Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt und finanziert werden müssen. Sie hoben die Notwendigkeit hervor, „mehr zu tun, um eine bessere Interaktion mit der Agrarpolitik zu erreichen“. Dazu solle der sektorübergreifende Ansatz politischer Strategien gestärkt werden. In ihren Augen sei auch die Abschaffung schädlicher Subventionen ein Schlüsselelement für eine bessere biologische Vielfalt. „Und es ist ganz klar: Wir dürfen die Diskussion über die Naturschutzrichtlinien nicht erneut eröffnen. Damit würden wir die Rechtssicherheit untergraben, über die wir derzeit verfügen, und das hätte keine Vorteile“, erklärte die Ministerin.

„Diese Botschaften sind ein eindeutiger Appell der Umweltminister und zahlreicher europäischer Bürger“, sagte Carole Dieschbourg abschließend und unterstrich, dass 2016 „ein Schlüsseljahr für die Biodiversität“ sein werde.

Verringerung der nationalen Schadstoffemissionen

Die Minister verabschiedeten mit einer großen Mehrheit von 24 Mitgliedstaaten eine allgemeine Ausrichtung zur Richtlinie über die Verringerung der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (NEC-Richtlinie). Die allgemeine Ausrichtung des Rates wird als Grundlage für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament in dieser Angelegenheit dienen. Das Parlament hatte seine Position zum Richtlinienvorschlag im Oktober 2015 verabschiedet.

 „Nach schwierigen Diskussionen sind wir zu einem ausgewogenen Kompromiss gelangt, der die Unterstützung zahlreicher Mitgliedstaaten erhält und der noch immer ehrgeizig ist“, erklärte die Umweltministerin und sprach von „einem Schritt in die richtige Richtung“.

Aber es handelt sich nur um den ersten Schritt“, erklärte sie. „Wir müssen uns bemühen, ein Ergebnis zu erreichen, das dem Ehrgeiz der Richtlinie und dem Geist des Klimavertrags von Paris entspricht“, sagte sie nachdrücklich.

Zur Erinnerung: Die von der  Kommission im Rahmen des Pakets „Luftqualität“ im Dezember 2013 vorgeschlagene NEC-Richtlinie überprüft und aktualisiert die jährlichen Emissionsobergrenzen bestimmter Luftschadstoffe, die derzeit auf nationaler Ebene gelten. Konkret beziehen sich die Grenzwerte auf die vier Schadstoffe in der vorherigen Richtlinie: Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen außer Methan und Ammoniak. Die Kommission schlägt außerdem die Festlegung von Obergrenzen für zwei weitere Schadstoffe vor: Feinstaub und Methan. Außerdem schlägt sie Zwischen-Emissionsziele für das Jahr 2025 vor.

Das Hauptziel besteht darin, auf die gesundheitlichen Risiken und auf die Umweltauswirkungen einzugehen, die aufgrund der Luftverschmutzung weiterhin bestehen. Die Richtlinie dürfte außerdem die EU-Gesetzgebung an die neuen internationalen Verpflichtungen (die sich aus der Änderung des Göteborg-Protokolls von 2012 ergeben) anpassen.

In seiner Position legte der Rat Obergrenzen für Feinstaub fest, nicht aber für Methan wie von der Kommission vorgeschlagen. „Dieser Schadstoff wurde aufgrund der Sorge, dass es zu Überlappungen mit künftigen Klimaschutz- und Energiemaßnahmen in Verbindung mit den Treibhausgasemissionen kommen könnte, außer Acht gelassen“, heißt es in der Mitteilung des Rates.

In Bezug auf die Emissionszwischenziele für 2025 führte der Rat für die Mitgliedstaaten die Möglichkeit ein, eine nicht lineare Reduktionskurve zu wählen, falls dies effizienter sei.

Der Rat schlug im Übrigen zusätzliche Flexibilitäten für die Mitgliedstaaten vor, so z. B. die Möglichkeit, einen Mittelwert aus den Emissionen des aktuellen Jahres, des Vorjahres und des Folgejahres zu bilden, sowie die Möglichkeit, in bestimmten Fällen für begrenzte Zeit die Nichtkonformität bei einem Schadstoff mit einer gleichwertigen Verringerung eines anderen Schadstoffes zu kompensieren.

EU-Umweltkommissar Karmenu Vella erinnerte daran, dass Luftverschmutzung in der EU die umweltbedingte Hauptursache dafür sei, dass Menschen vorzeitig sterben. Sie fordere Jahr für Jahr 400 000 vorzeitige Todesfälle. Daher sei es seiner Ansicht nach so wichtig, die Luftqualität in der EU zu verbessern. Der Kommissar bedauerte, dass die vom Rat verabschiedete allgemeine Ausrichtung dem von der Kommission vorgeschlagenen Ziel, die Gesundheitsbelastungen durch Umwelteinwirkungen um 52 % zu senken und dazu die wichtigsten Schadstoffe substanziell zu verringern, „nicht nahe genug kommt“. Er war der Ansicht, dass dieses Ziel „vernünftig“ und „erreichbar“ sei. „Mit jedem Prozentpunkt bei unseren Reduktionszielen können wir in der EU die Zahl der vorzeitigen Todesfälle um 4 000 pro Jahr verringern“, erklärte er.

„Wir werden mit dem niederländischen Ratsvorsitz weiter ermitteln, wie die von einigen Mitgliedstaaten angeführten besonderen Probleme berücksichtigt werden können, ohne die globalen ehrgeizigen Ziele abzusenken“, sagte er abschließend und unterstrich, dass die Überprüfung der NEC-Richtlinie eine Priorität im Arbeitsprogramm der Kommission für 2016 darstelle.

In ihrer Antwort auf die Frage eines Journalisten erklärte Carole Dieschbourg, dass vier Länder den vorgeschlagenen Zahlen nicht zugestimmt haben: Dänemark, Deutschland, Österreich und Polen. Aber „es wird wichtig sein, für die Verhandlung alle an Bord zu haben“, unterstrich sie.

Emissionen unter realen Fahrbedingungen und Manipulation der Kontrollsysteme

Im Laufe des Mittagessens diskutierte der Rat Fragen in Verbindung mit Emissionstests unter realen Fahrbedingungen und mit der Manipulation von Emissionskontrollsystemen. Die Minister beschäftigten sich mit der Verantwortung der Automobilindustrie für eine bessere Luftqualität und sprachen die Normen für Luftqualität sowie Kontrollen in diesem Sektor an.

COP 21

Die Minister zogen außerdem Bilanz zur Konferenz der Vereinten Nationen zum Klimawandel in Paris (COP 21). Carole Dieschbourg begrüßte die Tatsache, dass die wichtigsten Forderungen der EU im abschließenden Vertrag enthalten seien. „Wir haben mit starker Stimme gesprochen, weil wir geeint waren“, sagte sie.

Die Ministerin wies jedoch darauf hin, dass „der schwierigste Teil“ folgen werde. Er bestehe in der Umsetzung der „historischen“ Entscheidungen von Paris.

Kreislaufwirtschaft

Die Minister wurden von der Kommission über das kürzlich erstellte Paket von Vorschlägen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft informiert. „Wie Sie wissen, fordern die Umweltminister einen ehrgeizigen Vorschlag“, erklärte Carole Dieschbourg. „Viele von ihnen bedauerten, dass wir Zeit verloren haben, denn wir hätten auf der Grundlage des alten Vorschlags arbeiten können“, präzisierte sie.

„Wir müssen nun eine detaillierte Bewertung dieses Vorschlags vornehmen und überprüfen, ob diese Reduktionsziele ehrgeizig sind und ob er alle Aspekte des Abfallaufkommens abdeckt“, sagte Carole Dieschbourg. An dieser Aufgabe werde der niederländische Ratsvorsitz weiterarbeiten.

Energieunion

Die Kommission legte den Ministern außerdem ihren Bericht zur Lage der Energieunion vor.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-12-2015