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COP21 - Carole Dieschbourg würdigt in Luxemburg das gute Abkommen, das es nun nach der Pariser Klimakonferenz umzusetzen gilt

Carole Dieschbourg en conférence de presseAm 14. Dezember 2015, zwei Tage nach dem Abschluss des Abkommens zur Bekämpfung des Klimawandels auf der UN-Klimakonferenz (COP21) in Paris, hat die Ministerin für Umwelt und Vorsitzende des Rates der Umweltminister der Europäischen Union (EU), Carole Dieschbourg, die Presse eingeladen, um die Bilanz der Klimakonferenz in Luxemburg zu präsentieren.

Die Ministerin würdigte bei dieser Gelegenheit den „Erfolg“, der durch den Abschluss „des allerersten universellen und verbindlichen Abkommens“ zum Klima verbucht werden konnte, und erklärte, dass dieses nun umgesetzt werden müsse. „Es stellt eine gute Grundlage dar, die es ermöglicht, den Übergang zu einer neuen Form der Wirtschaft und des Zusammenlebens zu beschleunigen“, merkte sie an.

Zu den Eckpfeilern dieses Abkommens, so Carole Dieschbourg, zählt die Festlegung eines langfristigen Ziels, das vorsieht, die Erwärmung „auf deutlich unter 2 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau“ zu begrenzen und „die Bemühungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5 °C fortzusetzen“. Sie verwies außerdem auf die alle fünf Jahre vorgesehenen Überprüfungszyklen, die es ermöglichen sollen, die Zielvorgaben zu erhöhen, auf die klaren Vorschriften hinsichtlich der Transparenz zur möglichen Durchführung regelmäßiger Prüfungen sowie auf das Engagement zugunsten der Entwicklungsländer, denen ein Betrag von 100 Milliarden Dollar pro Jahr ab 2020 garantiert wurde. „Dieser Betrag ist ein Mindestwert, der im Verlauf der Zeit erhöht werden kann“, so die Ministerin.

Was die Methodik betrifft, erinnerte Carole Dieschbourg daran, dass zu Beginn der Pariser Konferenz sehr viele Elemente des Abkommensentwurfs nicht genau definiert gewesen seien und dass der Übergang zu den Verhandlungen auf Ministerebene in der zweiten Woche es ermöglicht habe, Fortschritte in dieser Angelegenheit zu erzielen. Die Ministerin würdigte in diesem Zusammenhang die Arbeitsteilung zwischen den 28 Umweltministern der EU und „die gemeinsamen Anstrengungen“ der Europäer, und wies darauf hin, dass dies der Festlegung eines gemeinsamen Standpunktes und eines „guten Mandats“ im Vorfeld der COP21 zu verdanken sei. Der luxemburgische EU-Ratsvorsitz hat dafür gesorgt, dass das Thema in allen Formationen des Rates diskutiert wird, rief sie in Erinnerung.

Hinsichtlich der Erfolgsfaktoren würdigte die Ministerin zudem die Arbeit des französischen Außenministers, Laurent Fabius, der den Vorsitz der Konferenz führte und den sie als „unglaublichen Diplomaten“ bezeichnete, sowie die Einrichtung thematischer Arbeitsgruppen. Der auf dem Gipfeltreffen von den Staats- und Regierungschefs bei der Eröffnungsveranstaltung ausgedrückte politische Wille, die Arbeit der Zivilgesellschaft sowie die nunmehr weltweite Bewusstwerdung, wie dringend es ist, gegen den Klimawandel vorzugehen, waren ebenfalls Faktoren für den Erfolg, führte Carole Dieschbourg weiter aus.

Die Arbeit des luxemburgischen Ratsvorsitzes im Rahmen der COP21 hat darin bestanden, die Arbeit der 28 Mitgliedstaaten zu koordinieren, erklärte die Ministerin. Sie berichtete ferner, dass es vor allem der Initiative des Ratsvorsitzes zu verdanken sei, dass die schließlich „einstimmig“ angenommene Empfehlung von 1,5 °C, um „Allianzen bilden zu können“, vorgeschlagen wurde. Diese Allianzen hätten es anschließend ermöglicht, Druck auf die Länder mit größeren Vorbehalten auszuüben.

Das Abkommen müsse nun, um in Kraft zu treten, zwischen dem 22. April 2016 und dem 22. April 2017 von „mindestens 55 Ländern“, auf die „mindestens 55 %“ der weltweiten Emissionen entfallen, ratifiziert werden. Die Staaten hätten zudem die Aufgabe, im Hinblick auf das Jahr 2050 nationale Aktionspläne auszuarbeiten. Im Jahr 2018 – im Vorfeld des ersten Überprüfungszyklus, der für 2023 vorgesehen ist – werde ein erstes Treffen für einen Dialog zwischen den Parteien stattfinden.

Auf die Frage eines Journalisten hin betonte Carole Dieschbourg ferner, dass das geschlossene Abkommen zwar „ein gutes Abkommen“, aber „nicht perfekt“ sei, denn man habe zwischen den zahlreichen Staaten, insbesondere bei den Überprüfungszyklen, bei denen die EU einen früheren Beginn vorgezogen hätte, einen Kompromiss finden müssen.

Gleichermaßen seien die von der EU vorgeschlagenen Formulierungen nicht immer angenommen worden, vor allem beim Thema „Dekarbonisierung“ der Wirtschaft. Der endgültige Entwurf halte fest, dass das Ziel erreicht werden muss, indem „so schnell wie möglich“ ein Höchststand der Emissionen angestrebt wird, und dass man „ein Gleichgewicht“ zwischen den vom Menschen verursachten Emissionen und ihrer Absorption durch CO2-Senken erreichen wolle, was der Ministerin zufolge, „das gleiche wie die Neutralität von Emissionen“ sei. „Dies bedeutet, dass für einige Länder, die den Begriff der Dekarbonisierung nicht akzeptieren konnten, die Formulierungen entsprechend geändert werden mussten“, erklärte sie.

Carole Dieschbourg hob außerdem hervor, dass es der EU am wichtigsten gewesen sei, eine Rahmenregelung mit Vorschriften in Bezug auf Transparenz und eine Überprüfung der Ziele zu erreichen, die robust und „so verbindlich wie möglich“ ist. „Wir wussten, dass man – wie dies der Fall auf europäischer Ebene ist – mit einer guten Rahmenregelung schrittweise Fortschritte erzielen kann“, meinte sie abschließend.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 14-12-2015