Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
Ratssitzung

EPSCO-Rat – Die für Chancengleichheit zuständigen Minister erzielten keine Einigung was die Richtlinie über Frauenquoten in Aufsichtsräten anbelangt

Die Minister für Beschäftigung, Sozialfragen, Chancengleichheit und Gesundheit der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) kamen am 7. Dezember 2015 in Brüssel zum letzten Treffen des Rats „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz“ (EPSCO) zusammen, das während des luxemburgischen Ratsvorsitzes stattfindet. Lydia Mutsch, Ministerin für Chancengleichheit und Gesundheit, und Corinne Cahen, Ministerin für Familie und Integration, führten den Vorsitz beim Thema Chancengleichheit.

Keine Einigung über Frauenquoten in Aufsichtsräten

conseil-epsco-cahen-mutsch-jourovaDie Richtlinie über den Anteil von Frauen in Aufsichtsräten gehörte zu den wichtigsten Themen des Rates. Den Ministern gelang keine Einigung auf eine allgemeine Ausrichtung, obwohl der luxemburgische Ratsvorsitz den Text flexibler umformuliert hatte.

Es sei daran erinnert, dass die Kommission 2012 ein quantitatives Ziel von 40 % bis 2020 für das in den Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften unterrepräsentierte Geschlecht vorgeschlagen hatte.

Der vom luxemburgischen Ratsvorsitz vorgelegte Kompromissvorschlag erkennt die auf Ebene der Mitgliedstaaten bereits ergriffenen Maßnahmen vollständig an und verlängert die Umsetzungsfristen. Zur Berücksichtigung der Bedenken hinsichtlich des Subsidiaritätsprinzips fügte der Ratsvorsitz eine Flexibilitätsklausel (Artikel 4b) ein, die den Mitgliedstaaten die Aussetzung der Verfahrensvorschriften der Richtlinie erlaubt, sofern sie bereits Maßnahmen mit ähnlicher Wirkung ergriffen oder Fortschritte erzielt haben, die den in der Richtlinie festgelegten quantitativen Zielvorgaben nahe kommen.

Die Ministerin Lydia Mutsch erklärte bei einer Pressekonferenz, sie sei „optimistisch“ und habe „weiterhin die Hoffnung“, dass der folgende niederländische Ratsvorsitz einen Durchbruch bei diesem Thema erzielen kann. Gleichzeitig sei sie aber auch „realistisch“, denn die Niederlande hätte sowohl den ursprünglichen Vorschlag als auch den vom luxemburgischen Ratsvorsitz ausgearbeiteten Kompromisstext abgelehnt.

Dieser Text „sorgte für die von gewissen Mitgliedstaaten gewünschte Flexibilität“ und zwei Mitgliedstaaten hätten ihre Haltung geändert, aber mehrere „können ihre Vorbehalte noch nicht aufheben“, unterstrich Lydia Mutsch.

Zudem lobte die Ministerin die Tatsache, dass dieser Rat eine Zusammenkunft der Minister für Chancengleichheit und Beschäftigung ermöglicht habe, was „eine Premiere“ darstelle und ein „sehr starkes Signal“ aussende.

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, dankte ihrerseits dem luxemburgischen Ratsvorsitz für die Ausarbeitung eines Textes, der „ausreichend Flexibilität bietet, damit der Vielfalt der Mitgliedstaaten Rechnung getragen wird“. „Es geht nicht um die Durchsetzung starrer Quoten, sondern um die Sicherstellung von transparenten, leistungsorientierten Auswahlverfahren“, betonte sie.

Gedankenaustausch zur Zukunft der Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern

Auf der Grundlage eines Vermerks des Ratsvorsitzes führte der Rat einen Gedankenaustausch zur Zukunft der Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter (2010–2015), die Ende dieses Jahres ausläuft. Im vergangenen Sommer hatten 22 Mitgliedstaaten die Kommission in einem Schreiben aufgefordert, für den Zeitraum 2016–2020 eine neue eigenständige EU-Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern zu verabschieden.

Am 3. Dezember 2015 veröffentlichten die Dienststellen der Kommission ein Arbeitsdokument zum strategischen Engagement für die Geschlechtergleichstellung, das den prioritären Charakter der fünf prioritären Bereiche der vergangenen Strategie erneut bekräftigt. Mehrere Delegationen forderten die Kommission auf, einen echten strategischen Rahmen aufzustellen und eine Mitteilung statt eines einfachen Arbeitsdokumentes zu veröffentlichen.  

Lydia Mutsch wies darauf hin, dass „eine deutliche Mehrheit der Mitgliedstaaten an die Notwendigkeit erinnert hat, sich [im Bereich der Gleichstellung] auf das entschlossene Engagement der Kommission verlassen zu können“, und dass diese Mitgliedstaaten „ihre Forderung nach der Beibehaltung einer eigenständigen Strategie auf höchstmöglicher politischer und juristischer Ebene“ wiederholt hätten.

Věra Jourová erklärte, die Kommission habe die Verwendung eines „konkreteren“ Formats und „zeitnaher Maßnahmen“ der Arbeit an einer „großen Strategie mit vielen Worten, aber weniger Taten“ vorgezogen. Ihrer Meinung nach stellt das von der Kommission veröffentlichte Dokument ein „echtes Planungsinstrument“ dar, das Veränderungen vor Ort herbeiführen kann.

Schlussfolgerungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen

Der Rat verabschiedete Schlussfolgerungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen. Diese Schlussfolgerungen stehen in Zusammenhang mit der Umsetzung der Pekinger Aktionsplattform, die anhand von 12 entscheidenden Handlungsfeldern die Handlungsmacht von Frauen stärken will. Den Schlussfolgerungen liegt ein Bericht zugrunde, der vom Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE) erstellt wurde.

Der luxemburgische Ratsvorsitz hob das Thema der Entscheidungsprozesse im politischen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich sowie in Forschungsinstitutionen und Universitäten, in den Medien und in Sportorganisationen besonders hervor.

Lydia Mutsch erinnerte daran, dass der luxemburgische Ratsvorsitz im Oktober 2015 eine hochrangige Konferenz zu diesem Thema veranstaltet hat, die ergab, dass „eine Reihe von verpflichtenden oder freiwilligen Maßnahmen eingeführt werden muss, damit deutliche und dauerhafte Fortschritte erzielt werden“. Sie begrüßte die Tatsache, dass die Analyse der Gleichstellung von Frauen und Männern in Entscheidungsprozessen zum ersten Mal „den sozialen und insbesondere den akademischen Bereich, den Sport und die Medien umfasst“ und dass ein „neuer Maßstab für die Führungskräfte in politischen Parteien gilt“.

Sachstand bei der Richtlinie über die Gleichbehandlung

Der Rat zog anhand eines Sachstandsberichts Bilanz über den Stand der Arbeiten an der Richtlinie über die Gleichbehandlung, die 2008 von der Kommission vorgeschlagen wurde.

Ziel der Richtlinie ist die Ausweitung des Schutzes vor Diskriminierung aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung auf Bereiche außerhalb des Arbeitsplatzes. Sie soll die Diskriminierung in folgenden Bereichen verbieten: Sozialschutz, einschließlich sozialer Sicherheit und Gesundheitsdiensten, Bildung sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen einschließlich Wohnraum.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 07-12-2015