Justiz und Inneres
Ratssitzung

Neue Vorschriften für Europol - Rat bestätigt Einigung mit dem Europäischen Parlament

Am 4. Dezember 2015 hat der Rat die mit dem Europäischen Parlament vereinbarte Kompromissfassung zum Entwurf einer Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) gebilligt; somit kann die Verordnung in den nächsten Monaten durch die beiden Gesetzgeber förmlich angenommen werden. 

Etienne Schneider, stellvertretender luxemburgischer Premierminister, Minister für Innere Sicherheit und Präsident des Rates, erklärte Folgendes: "Die Fertigstellung der Europol-Verordnung hatte für unseren Vorsitz hohe Priorität. Dabei wollten wir Europol vor allem eine solide Rechtsgrundlage und damit die Möglichkeit geben, ihr Potenzial im Dienst der Mitgliedstaaten voll auszuschöpfen, und das unter uneingeschränkter Achtung der Zuständigkeiten aller Beteiligten. Dies ist heute geschehen. Ich bin sehr zufrieden mit dem Ergebnis, das einen wichtigen Schritt zum Ausbau der polizeilichen Zusammenarbeit in Europa darstellt."

Die neue Verordnung zielt in erster Linie darauf ab, den geltenden Europol-Beschluss des Rates (Beschluss 2009/371/JI) an die Anforderungen des Vertrags von Lissabon anzupassen, indem der rechtliche Rahmen für Europol in der Verordnung festgelegt wird und ein Mechanismus für die Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eingeführt wird. Darüber hinaus werden die Vorschriften über die externen Beziehungen von Europol an die neuen Vertragsbestimmungen angepasst.

Mit der neuen Verordnung soll zudem eine solide Datenschutzregelung für Europol sichergestellt werden, durch die insbesondere gewährleistet wird, dass der Datenschutzbeauftragte von Europol völlig unabhängig ist, wirksam arbeiten kann und genügend Eingriffsbefugnisse besitzt. 

Schließlich wird Europol eine flexible und moderne Datenverwaltungsregelung erhalten und die Steuerung von Europol wird an die allgemeinen Leitlinien für Agenturen angepasst. 

So soll Europol in die Lage versetzt werden, die Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Terrorismus und anderen Formen schwerer Kriminalität effizienter zu unterstützen.

Weiteres Vorgehen

Der Verordnungsentwurf wird nun die übliche Überarbeitung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen durchlaufen, bevor der Rat seinen Standpunkt in erster Lesung förmlich festlegt.

Anschließend wird er dem Plenum des Europäischen Parlaments zur Abstimmung in zweiter Lesung vorgelegt.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 04-12-2015