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EU-Haushalt 2016 vom Rat gebilligt

Der Rat hat am 24. November 2015 der vom Vermittlungsausschuss am 14. November erzielten Einigung über den EU-Haushalt 2016 einstimmig zugestimmt. Falls die Einigung am 25. November auch vom Europäischen Parlament bestätigt wird, ist der EU-Haushalt 2016 angenommen. 

Der EU-Haushalt 2016 sieht 155,00 Mrd. € an Mitteln für Verpflichtungen insgesamt vor. Damit bleibt eine Marge von 2,3 Mrd. € im Vergleich zur Ausgabenobergrenze gemäß dem mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020, so dass die EU auf unvorhergesehene Erfordernisse reagieren kann. Die Mittel für Zahlungen belaufen sich insgesamt auf 143,89 Mrd. €. Dies bedeutet eine Steigerung um 1,8 % gegenüber dem EU-Haushalt 2015 unter Berücksichtigung der acht Berichtigungshaushaltspläne.  

"Dank ihrer hervorragenden Zusammenarbeit haben der Rat und das Parlament sichergestellt, dass der EU-Haushalt 2016 zur Bewältigung der Herausforderungen beiträgt, mit denen die Europäische Union derzeit konfrontiert ist. Der Haushalt enthält die Mittel zur Finanzierung der Prioritäten der EU und ist Beweis für die europäische Solidarität und steht für die europäischen Werte", erklärte der luxemburgische Finanzminister und Präsident des Rates Pierre Gramegna.

Mit dem EU-Haushalt 2016 erhält die Europäische Union die finanziellen Mittel, die sie in die Lage versetzen, auf die aktuellen Erfordernisse und Herausforderungen zu reagieren. Insbesondere werden über 4 Mrd. € an Verpflichtungen bereitgestellt, um Mitgliedstaaten und Drittländer bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise zu unterstützen. Im EU-Haushalt 2016 werden außerdem die Mittel für die Bekämpfung der Kriminalität und den Schutz vor Terroranschlägen deutlich aufgestockt. Die Mittel für den Fonds für die innere Sicherheit, mit dem die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit, die Zusammenarbeit im Bereich Strafverfolgung und das Management der EU-Außengrenzen unterstützt werden sollen, werden um 64,0 % an Verpflichtungen und um 46,7 % an Zahlungen im Vergleich zum im letzten Jahr angenommenen EU-Haushalt 2015 aufgestockt. 

Die Mittel für Forschung und andere Maßnahmen zur Wachstumsförderung werden im Vergleich zu 2015 um 8,3 % an Verpflichtungen und 10,8 % an Zahlungen aufgestockt, so dass sie sich nunmehr auf 19,01 Mrd. € beziehungsweise 17,41 Mrd. € belaufen. Aus dem EU-Haushalt 2016 werden die Landwirte mit 698,00 Mio. € für Sondermaßnahmen unterstützt, um die Auswirkungen des russischen Embargos gegen bestimmte Agrarerzeugnisse und der schwierigen Marktlage im Milch- und im Schweinefleischsektor zu mindern. Zu der Einigung auf den Haushalt 2016 gehört ferner die Zusage des Parlaments, die Zahl der Stellen in seinem Stellenplan zwischen 2016 und 2019 um 197 zu verringern. Der Rat, das Parlament und die Kommission haben im Dezember 2013 vereinbart, ihren Personalstand zwischen 2013 und 2017 um 5 % abzubauen. 

   Haushaltsposten EU-Haushalt 2016 (in Mio. EUR)
    Verpflichtungen Zahlungen
  1. Intelligentes und integratives Wachstum 69 841 66 263
  – 1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung 19 010 17 418
  – 1b. Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt 50 831 48 844
  2. Nachhaltiges Wachstum 62 484 55 121
  3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft 4 052 3 022
  4. Europa in der Welt 9 167 10 156
  5. Verwaltung 8 935 8 935
  Besondere Instrumente 525 389
  INSGESAMT 155 004 143 885
  • Letzte Änderung dieser Seite am 24-11-2015