Wirtschaft und Finanzen
Ratssitzung

Rat „Wirtschaft und Finanzen” (ECOFIN) ― Die Minister einigen sich über die Überbrückungsfinanzierung des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds im Rahmen der Bankenunion

conseil-ecofin-151110Die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (EU) kamen am 10. November 2015 unter dem Vorsitz des Ministers für Finanzen, Pierre Gramegna, zur Sitzung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) in Brüssel zusammen.

Im Rahmen dieses Treffens hat der Rat Schlussfolgerungen über die Finanzierung des Kampfes gegen den Klimawandel im Hinblick auf die Klimakonferenz in Paris angenommen sowie über den Aktionsplan der europäischen Kommission zur Schaffung einer Union der Kapitalmärkte. Was die die Bankenunion anbelangt, haben die Minister eine politische Einigung bezüglich der Überbrückungsfinanzierung des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds erzielt. Dadurch kann der Fonds am 1. Januar 2016 eingesetzt werden.

Die Kommission ist der Meinung, dass die Ausgaben im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt einen außergewöhnlichen Umstand darstellen

In der Pressekonferenz anlässlich dieses Treffens hat Pierre Gramegna darauf hingewiesen, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise von den Ministern erneut angesprochen worden seien, nachdem die Kommission eine Analyse bezüglich des Umgangs mit dieser Krise hinsichtlich des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgelegt hat.

Zur Erinnerung: Die Kommission, die im Rahmen der informellen Tagung des Rates der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister am 11. September in Luxemburg damit beauftragt wurde, eine Analyse zu den wirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Flüchtlingskrise zu liefern, war von der Ratspräsidentschaft gebeten worden, zu analysieren, in welchem Maße diese Krise im Hinblick auf den Stabilitäts- und Wachstumspakt als „außergewöhnlicher Umstand” angesehen werden könnte (dies hätte zur Folge, dass diese Ausgaben im Hinblick auf die europäischen Regelungen bezüglich eines Budgetdefizits neutralisiert würden).

„Im Zusammenhang mit ihrer Analyse kam die Kommission zu dem Schluss, dass diese Ausgaben als außergewöhnlicher Umstand betrachtet werden können”, sagte Pierre Gramegna, der zusammen mit dem für den Euro zuständigen Vizepräsidenten der Kommission, Valdis Dombrovskis, bekanntgab, dass die Einrichtung ihre Beurteilungen auf Einzelfallbasis auf der Grundlage der weiteren Entwicklung der Ausgaben in diesem Bereich in den Mitgliedsstaaten vornehmen werde. „Dies gilt für die Jahre 2015 und 2016 und die Ausgaben des Jahres 2014 werden zum Vergleich herangezogen”, fügte der Minister hinzu.

„ Die Kommission verpflichtet sich nach wie vor dazu, den Stabilitäts- und Wachstumspakt anzuwenden », fügte der Kommissar hinzu, aber „ dies beinhaltet auch die Flexibilität des Paktes, die dafür vorgesehen ist, auf ungewöhnliche Ereignisse zu reagieren, die außerhalb der Kontrolle des betroffenen Mitgliedsstaats liegen und sich wesentlich auf die öffentlichen Finanzen auswirken ”, fuhr er fort.

Bankenunion ― Einigung über die Überbrückungsfinanzierung des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds

In Bezug auf die Bankenunion hat Pierre Gramegna bekanntgegeben, dass die Minister eine politische Vereinbarung zu den Fragen getroffen haben, die in Sachen Überbrückungsfinanzierung des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (SFR) noch zu klären waren. Diese Vereinbarung, die noch von den Arbeitsgruppen des Rates für vorbereitende Arbeiten finalisiert werden muss, ermöglicht eine endgültige Einigung während der Tagung des Rats „Wirtschaft und Finanzen” (ECOFIN) im Dezember 2015 und den Einsatz des einheitlichen Bankenabwicklungsfonds ab dem 1. Januar 2016.

Zur Erinnerung: Der einheitliche Bankenabwicklungsfonds dient der kontrollierten Abwicklung insolventer Banken, gehört zum Teil „Abwicklung“ der Bankenunion und muss ab Januar 2016 schrittweise aufgebaut werden. Er wird durch die bei der Bankenindustrie eingezogenen Nationalbeiträge der Mitgliedstaaten gespeist und er wird nach und nach vergemeinschaftet werden. Sein Kapital soll bis 2023 etwa 55 Milliarden Euro betragen. Es muss garantiert werden können, dass der Fonds, der ab dem 1. Januar 2016 eingesetzt werden soll, zum Zeitpunkt seiner Einführung über ausreichend Mittel verfügt. Deshalb ist es notwendig, für diese Übergangsphase eine Überbrückungsfinanzierung gewährleisten zu können.

Im Rahmen der informellen Tagung im September 2015 in Luxemburg waren die Minister zu dem Schluss gekommen, dass kurzfristig gesehen die einzige Lösung aus nationalen Kreditlinien besteht, die in einer zweiten Phase von der Industrie ausgeglichen werden. Das geht aus der Informationsschrift hervor, die vor dem Treffen veröffentlicht worden war. Einige Mitgliedsstaaten befürchteten jedoch, dass sie nicht dazu in der Lage seien, die Mittel im Rahmen der vorgegebenen Fristen zu mobilisieren und baten um die Möglichkeit einer Staffelung. Andere wiederum bestanden darauf, dass es notwendig sei, für nationale Genehmigungsverfahren zu sorgen.

Der „Konsens” der Minister sieht somit laut Pierre Gramegna vor, den Mitgliedsstaaten die Möglichkeit zu geben, nationale Genehmigungsverfahren in Anspruch zu nehmen, wenn nationale Kreditlinien mobilisiert werden müssen sowie die Erlaubnis, eine Staffelzahlung vorzunehmen, vorausgesetzt, die erste Zahlung ist „erheblich”, sagte er. Auf Nachfrage der Presse präzisierte der Minister, dass informell von 50 % der Zahlungsaufforderung für den Fonds gesprochen werde.

Union der Kapitalmärkte – Der Rat begrüßt die ersten Maßnahmen der europäischen Kommission

Der Rat begrüßte anhand der von den Ministern im Rahmen des Aktionsplans der Kommission verabschiedeten Schlussfolgerungen, die darauf abzielen, eine Union der Kapitalmärkte (UKM) innerhalb der EU zu schaffen, die ersten von der Kommission erarbeiteten Maßnahmen und betonte, dass es notwendig sei, zudem ein ehrgeiziges Langzeitprogramm auszuarbeiten.

Zur Erinnerung: Ziel ist es, innerhalb der Union eine UKM zu schaffen, die bis 2019 voll funktionsfähig sein soll. Er formuliert verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Kapitalmärkte, um größere Investitionsvolumina, auch aus dem Ausland, für Kapitalgesellschaften und europäische Infrastrukturprojekte anzuziehen. Eines der Hauptziele ist ein verbesserter Zugang zu Finanzierung für europäische KMU und junge Unternehmen vor allem im Bereich der innovativen Industrien.

Zunächst konzentrieren sich die Arbeitsschritte in diesem Zusammenhang auf zwei Gesetzesvorschläge, die als „dringend” eingestuft würden, erklärte Pierre Gramegna. An dem ersten, die sich auf die Verbriefung finanzieller Vermögenswerte bezieht und darauf abzielt, dieses Vorgehen transparenter, einfacher und qualitativ hochwertiger zu gestalten, „hat die Ratspräsidentschaft schnell gearbeitet, um ― wenn möglich ― vor Ende des Jahres eine politische Einigung zu erzielen”. Bezüglich des zweiten, der sich auf die Änderung der Richtlinie bezüglich der Prospekte bezieht, die im Hinblick auf den Wertpapierhandel veröffentlicht werden sollen, um insbesondere für die KMU die administrativen Kosten zu senken, wird der Vorschlag der Kommission in den nächsten Wochen erwartet und die Ratspräsidentschaft hofft, mit den Gesprächen beginnen zu können.

Vertiefung der WWU ― Erster Austausch über die kurzfristigen Maßnahmen

Der Rat hat außerdem zu einem ersten Meinungsaustausch bezüglich eines Pakets kurzfristiger Maßnahmen aufgerufen, das am 21. Oktober 2015 von der Kommission vorgestellt wurde, um die Inhalte des Berichts der fünf Präsidenten über die Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) der EU umzusetzen. Zur Erinnerung: Dieser im Juni 2015 verabschiedete Bericht fordert die EU dazu auf, in mehreren Bereichen Maßnahmen zu ergreifen und diese schrittweise umzusetzen.

Die erste Phase, die im Juli 2015 beginnen sollte, hat das Ziel, die WWU widerstandsfähiger zu machen, indem sie sich auf bereits existierende Instrumente stützt und sich die gültigen Verträge bestmöglich zunutze macht; es handelt sich um eine „Vertiefung durch Handeln“.

Im Laufe der zweiten Stufe (die sog. „Vollendung der WWU“), sollen umfassende Aktionen durchgeführt werden, um den Konvergenzprozess zwingender zu machen, z. B. durch eine Gesamtheit an gemeinsam festgelegten Konvergenzkriterien, die eventuell juristischen Charakter annehmen könnten, sowie durch ein Schatzamt der Eurozone. Ziel ist es, bis Ende 2025 die Endstufe – eine wahre und vertiefte WWU – zu erreichen.

Das Maßnahmenpaket der Kommission bezieht sich insbesondere auf die erste Phase und beinhaltet vor allem Vorschläge bezüglich der einheitlichen Vertretung des Euroraums innerhalb des IWF, die Einrichtung nationaler Räte für die Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone und die Einführung eines unabhängigen, beratenden Europäischen Fiskalausschusses.

Bezüglich dieses Themas gab Pierre Gramegna an, dass die Minister bezüglich der Notwendigkeit, „das europäische Halbjahr auszubauen, dessen Regeln zu vereinfachen, transparenter und zusammenhängender zu gestalten”, zu einem Konsens gelangt seien.  „Hinsichtlich der anderen Themen kam es zu einem ersten Meinungsaustausch und es sind weitere Arbeitsschritte notwendig”, erklärte er.

Einigung in Bezug auf das Mandat hinsichtlich der Finanzierung des Kampfes gegen den Klimawandel vor dem Hintergrund der COP21

Zudem hat der Rat vor dem Hintergrund der 21. Konferenz der Mitglieder des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21) Schlussfolgerungen bezüglich der Finanzierung des Kampfes gegen den Klimawandel verabschiedet. Die Konferenz findet vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris statt. Diese Schlussfolgerungen bilden somit einen zweiten Teil des Verhandlungsmandats der EU, da der „Umwelt”-Rat bereits am 18. September 2015 Schlussfolgerungen verabschiedet hat.

Der Rat bekräftigt in seine Schlussfolgerungen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten entschlossen sind, ihren Beitrag zu leisten, damit das Ziel der Industriestaaten erreicht wird, das darin besteht, jedes Jahr bis 2020 gemeinsam 100 Milliarden Dollar zu mobilisieren. Der Rat hat in diesem Zusammenhang alle Länder, die im Stande sind, dies zu tun, dazu aufgerufen, ihren Beitrag zur Finanzierung der Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels und der Anpassung an die Folgen desselben zu leisten. „Dank dieser Einigung wird die EU zu einer der wichtigsten Antriebskräfte dieser Konferenz und zu einem der Akteure, die dazu bereit sind, wesentlich dazu beizutragen, dass der Bedarf in diesem Bereich gedeckt wird”, betonte Pierre Gramegna.

Valdis Dombrovskis erklärte, dass die EU mit 14,5 Milliarden Euro, die 2014 in die Finanzierung von Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Klimawandel flossen, (im Vergleich zu 9,5 Milliarden im Jahr 2013), in diesem Bereich den größten Beitrag leiste. Das Ziel besteht darin, diesen Betrag 2015 zu übersteigen, sagte Pierre Gramegna. Der genaue Betrag werde vor der COP21 bekannt gegeben, sagte er.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 10-11-2015