Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz - Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
Ratssitzung

EPSCO-Rat – Die Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt ist Thema der Diskussionen

Conseil EPSCOWährend der zweiten Sitzung des EPSCO-Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz), die am 5. Oktober 2015 in Luxemburg stattfand, diskutierten die Minister für Arbeit und Soziales über die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt und über die Herausforderung der Rentnereinkommen. Vor der Sitzung unter der Leitung von Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, und Romain Schneider, Minister für soziale Sicherheit, diskutierten die Teilnehmer bei einem Arbeitsfrühstück über die Auswirkungen der Migrationsströme auf den europäischen Arbeitsmarkt.

Auswirkungen der Flüchtlingskrise auf den europäischen Arbeitsmarkt

Auf die Frage nach der Flüchtlingskrise bezeichnete der Minister für Arbeit, Nicolas Schmit, in der Pressekonferenz die Diskussionen als „sehr umfangreich und lehrreich“, wobei er hervorhob, dass sie das Ausmaß des Problems, mit welchem die EU konfrontiert würde, nämlich „die Migrationsströme, die in einigen Ländern besonders hoch wären“, gut widerspiegeln würden.

Die Diskussionen ermöglichten auf diese Weise, die Situation in verschiedenen Mitgliedstaaten zu „sondieren“, so der Minister, der erklärte, dass mehrere Amtskollegen beschreiben konnten, welche Bemühungen in ihrem Land unternommen würden, „um diese Ströme effektiv zu verwalten“. „In diesem Zusammenhang wurde auf die Bemühungen hingewiesen, um eine gute Integration der Flüchtlinge sicherzustellen“, betonte Nicolas Schmit, der feststellte, das die am meisten betroffenen Länder ebenso auf die Notwendigkeit einer solidarischen Reaktion der EU in dieser Frage verwiesen hätten.

Die Frage über den Zugang zum Arbeitsmarkt für Flüchtlinge wurde in diesem Zusammenhang ebenfalls angeschnitten, wobei Nicolas Schmit in dieser Hinsicht erklärte, dass es eine große Ungleichheit in Bezug auf die bestehenden Regeln in den Mitgliedstaaten gäbe.  Während manche Länder gegenüber den Flüchtlingen keine besonderen Regeln für den Zugang zum Arbeitsmarkt festlegten, könnten andere eine Wartezeit von fast einem Jahr festlegen, so der Minister. „Eine gewisse Harmonisierung auf europäischer Ebene wäre wahrscheinlich hilfreich“, meinte Nicolas Schmit.

Laut dem Minister geht aus den Diskussionen die Botschaft hervor, dass „die Mitgliedstaaten eine Unterstützung von Seiten der Europäischen Kommission und von der EU erwarten“, und zwar insbesondere Mittel für humanitäre Hilfe und Haushaltsmittel sowie ein solidarischer Ansatz. „Das ist, glaube ich, der positivste Punkt“, fuhr Nicolas Schmit fort. „Europa ist ein wenig unorganisiert gestartet, vielleicht auch überrascht über das Ausmaß des Problems. Man konnte wahrnehmen, dass sich nach und nach das Bewusstsein bildet, dass dieses Problem nur zu meistern ist, wenn man zusammenarbeitet und miteinander solidarischer ist“, sagte der Minister.

Nicolas Schmit wies noch darauf hin, dass das Thema zu Recht die Minister für Arbeit beunruhigen würde und es nicht möglich wäre, angeblich die Flüchtlingskrise zu lösen und dabei die Probleme derer zu vergessen, die am Rande der Gesellschaft leben. „Es erfordert also einen umfassenden Ansatz, was nicht einfach ist, aber die Botschaft ist, dass die Lösung in der Solidarität liegt, oder es wird keine wirkliche Lösung für den Umgang mit den Herausforderungen geben“, führte er weiter aus.

Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt

Die Minister führten eine Orientierungsdebatte über die Empfehlung in Bezug auf die Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt, die von der Kommission am 17. September 2015 verabschiedet wurde und für die der Ratsvorsitz beim EPSCO-Rat am 7. Dezember 2015 hofft, eine politische Einigung zu erzielen.

Nicolas Schmit betonte, dass die Langzeitarbeitslosen „Opfer der Krise“ seien und dass es sich hierbei um eine „starke Form der sozialen Ausgrenzung“ handele. Im spezifischen Kontext der Flüchtlingskrise und der Frage der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt, verwies der Minister erneut auf die „starke Botschaft“, nach der die EU weiterhin „alle möglichen Anstrengungen unternehmen soll, um die Langzeitarbeitslosen auf den Arbeitsmarkt zu bringen“. „Der Ratsvorsitz wird alle Anstrengungen unternehmen, um die Empfehlung der Kommission beim nächsten EPSCO-Rat durchzusetzen“, schloss der Minister.

Die Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, Marianne Thyssen, wies erneut darauf hin, dass es in Europa derzeit 12 Millionen Arbeitslose gebe, die in den letzten 12 Monaten keine Beschäftigung finden konnten. Die Kommissarin erörterte ebenfalls den Vorschlag der Kommission zum Thema: erstens würde es sich darum handeln, eine aktivere Registrierung der Langzeitarbeitslosen fördern, zweitens sollen Arbeitsuchende, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, individuell begleitet werden, und drittens soll ihnen ein Berufseingliederungsvertrag mit einem konkreten, individuell gestalteten Plan für die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt angeboten werden, bevor sie die 18 Monate Arbeitslosigkeit erreicht haben.

Die Minister erinnerten ebenfalls an die Inanspruchnahme der europäischen Fonds, um der Flüchtlingskrise und der Integration der Flüchtlinge in den europäischen Arbeitsmarkt zu begegnen. In dieser Hinsicht wies Marianne Thyssen erneut darauf hin, dass es den Europäischen Sozialfonds und den Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen gebe, und erklärte sich dabei bereit, mit den Mitgliedstaaten vor diesem Hintergrund und in Bezug auf diese Fonds zusammenzuarbeiten. Die Kommissarin betonte auch, dass die Maßnahmen, um Flüchtlingen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen, die europäischen Finanzen und diejenigen, die bereits davon profitieren, also Langzeitarbeitslose, nicht beeinträchtigen würden.

Angemessene Einkommen für Rentner

Der Rat genehmigte bereits die Kernbotschaften des Berichts zur „Angemessenheit von Renten- und Pensionshöhe: gegenwärtige und künftige Altersversorgung in der EU“ in Form von Schlussfolgerungen.

Der Bericht veranschaulicht den Bereich der Angemessenheit der Einkommen in Verbindung mit dem Alter und versucht einen Überblick über die künftigen Herausforderungen mit einer Aussicht auf Nachhaltigkeit zu geben, die schon vom ECOFIN-Rat überprüft wurde.

Ein weiterer Bericht, der Bericht über die Bevölkerungsalterung, der vom ECOFIN-Rat im Mai 2015 genehmigt wurde, sagt aus, dass trotz des starken Anstiegs der Personen, die 65 Jahre und älter sind, die durchschnittlichen Ausgaben im Bereich der Altersversorgung für die EU mit 28 Mitgliedstaaten im Jahre 2060 nicht höher sein dürften als im Jahre 2013.

Der Bericht „zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe: gegenwärtige und künftige Altersversorgung in der EU“ hebt jedoch hervor, dass die Risiken in Bezug auf die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen nicht nur daraus resultieren können, dass keine Reformen zur Verringerung künftiger Ausgaben mehr beschlossen würden, sondern auch durch eine Umkehrung der Situation, wenn die Reformen im Gegensatz dazu die Auswirkung haben, dass eine steigende Anzahl von Personen kein angemessenes Einkommen erhalten, welches ihnen ein würdiges Leben ermöglicht, bemerkt der Rat. Es geht darum, folglich die Überwachung der Angemessenheit der Renten und Pensionen in doppelter Hinsicht sicherzustellen, nämlich mit Hinblick auf begrenzte öffentliche Finanzen und auf die Zielsetzungen sozialer Natur.

Die Europäische Kommissarin Marianne Thyssen betonte während der öffentlichen Sitzung die Fortschritte durch die Reformen in Bezug auf die Renten und Pension in der EU. Ihre Botschaft ist, dass, wenn „die jüngsten Rentenreformen sich darauf konzentriert haben, dass Renten und Pensionen einer sehr viel größeren älteren Bevölkerungsgruppe zugutekommen können, ohne die öffentlichen Haushalte zu destabilisieren, dies nur erreicht werden kann, wenn die große Mehrheit der Erwerbstätigen genug Möglichkeiten hat, weiter zu arbeiten, bis das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, das in der gesamten EU steigen dürfte“. 

Marianne Thyssen wies darauf hin, dass in einigen Mitgliedstaaten die Sicherung der Einkommen nach dem Renteneintritt in steigendem Verhältnis von den privaten Zusatzrenten abhänge, die entweder individuell oder im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen wurden. In der Frage der zusätzlichen Altersversorgung müssen die Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten, auch in Bezug auf Verfügbarkeit, Entwicklung und Abdeckung. Je nach Gepflogenheiten in den Mitgliedstaaten können die Sozialpartner hier eine wichtige Rolle spielen, so die Kommissarin.

Sie verwies ebenfalls im besonderen Maße auf „diejenigen, die nicht lange genug arbeiten oder nicht genug verdienen“, um Beiträge für eine Zusatzrente zahlen zu können, und zitierte: „diese älteren Frauen und Männer sind aus persönlichen oder beruflichen Gründen nicht in der Lage, bis zum gesetzlichen Rentenalter auf dem Arbeitsmarkt zu bleiben“. Sie begrüßte, dass der Bericht „soziale Schutzmechanismen“ empfehle, „die genau auf diesen Personenkreis abzielen“.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 05-10-2015