Wettbewerbsfähigkeit
Ratssitzung

Rat "Wettbewerbsfähigkeit" − Auf der Tagesordnung der Minister standen der „Wettbewerbsfähigkeits-Check-up“ und die Volkswagen-Affäre

compet-schneider-bienkowskaDie mit dem Ressort Wettbewerbsfähigkeit betrauten Minister der Europäischen Union (EU) kamen am 1. Oktober 2015 in Luxemburg zu einem Rat "Wettbewerbsfähigkeit" zusammen, dem Etienne Schneider, Vizepremierminister und Minister für Wirtschaft, vorsaß. Folgende Themen wurden diskutiert: die neue, vom luxemburgischen Ratsvorsitz zum Zwecke der Schaffung wettbewerbsfähigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen eingeführte Arbeitsmethode des „Wettbewerbsfähigkeits-Check-ups“, das EHS-System (Emissionshandelssystem), die Kontrolle der CO2-Emissionen im Automobilsektor vor dem Hintergrund der Volkswagen-Affäre und die erzielten Fortschritte bei der Umsetzung des einheitlichen Patentschutzsystems.

„Wettbewerbsfähigkeits-Check-up“: Integration der Wettbewerbsfähigkeit in alle Politikbereiche der EU

Die Minister diskutierten zunächst über die jüngsten wirtschaftlichen Entwicklungen und die großen, auf europäischer und nationaler Ebene durchzuführenden Strukturreformen, teilte Etienne Schneider auf der Pressekonferenz im Anschluss an das Ratstreffen mit. Zum ersten Mal wurde ein „Wettbewerbs-Check-up“ durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine neue, vom luxemburgischen Ratsvorsitz eingeführte Arbeitsmethode, die von Etienne Schneider auf der informellen Sitzung der Minister mit dem Ressort Wettbewerbsfähigkeit am 20. Juli 2015 in Luxemburg angekündigt worden war. Der Ratsvorsitz möchte auf diese Weise sowohl bei der Analyse horizontaler und sektorieller wirtschaftlicher Fragen als auch bei der Überwachung der Integration der Wettbewerbsfähigkeit in andere Politikbereiche der EU die Rolle des Rats „Wettbewerbsfähigkeit" verbessern.

Das mit der Integration der Wettbewerbsfähigkeit in andere relevante Politikbereiche verfolgte Ziel besteht darin, sicherzustellen, dass bei der Umsetzung von EU-Regelungen und bei der Ausarbeitung neuer Initiativen die Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft besser berücksichtigt werden, um Wirtschaftswachstum und nachhaltige Arbeitsplätze zu schaffen.

Etienne Schneider rief in Erinnerung, dass 77 % der europäischen Unternehmen die EU-Regelungen für nicht ausreichend eindeutig und vorhersehbar halten. Im Übrigen bliebe das Investitionsniveau in der EU schwach (50 % weniger seit 2008) und man habe eine Abschwächung bei der Integration des Binnenmarkts festgestellt. Den Ministern zufolge müsse man daher „handeln, damit unsere Gesetzgebungen im stärkeren Maße ‘fit for purpose’ werden“.

Reform des europäischen Emissionshandelssystems

Die Minister diskutierten anschließend über die Reform des europäischen Emissionshandelssystems (EHS-System), welche die Kommission am 15. Juli 2015 vorgeschlagen hatte. Laut Etienne Schneider handele es sich hierbei um das Thema schlechthin, anhand dessen sich die Fähigkeit der EU testen lasse, ein wirkliches „Mainstreaming“ der Wettbewerbsfähigkeit in allen Politikbereichen durchzusetzen. Dabei bestehe einerseits das Ziel, Treibhausgasemissionen zu verringern und anderseits das Ziel, die europäische Wettbewerbsfähigkeit durch Vorbeugung gegen eine Verlagerung der CO2-Emissionsquellen („carbon leakage“) zu erhalten.

Der Ratsvorsitz habe daher vorgeschlagen, den Rat „Wettbewerbsfähigkeit" von Anfang an in die Diskussionen einzubeziehen und den Wirtschaftsministern zu ermöglichen, sich in enger Koordination mit den Umweltministern zu äußern, welche die Hauptverantwortlichen bei diesem Thema seien, erläuterte Etienne Schneider weiter.

Die europäischen Minister einigten sich auf die Tatsache, dass ein Rahmen zu schaffen sei, der umfassende rechtliche Sicherheit garantiere und die Unternehmen ermutige, langfristig in der EU zu investieren, ließ Etienne Schneider wissen. Mit anderen Worten sei dies ein System, das die effizientesten und innovativsten Akteure in allen energieintensiven Branchen belohne, erklärte der Minister.

Emissionskontrolle im Automobilsektor

Im Hinblick auf das Unternehmen Volkswagen, das Ende September 2015 nach Enthüllungen der amerikanischen Umweltbehörde EPA zugegeben hatte, rund 11 Millionen Dieselfahrzeuge mit einer Software ausgestattet zu haben, welche die Ergebnisse von Abgastests bei Dieselmotoren verfälschen, wies Etienne Schneider darauf hin, dass es wichtig sei, das Vertrauen auf den Märkten wieder herzustellen und dafür zu sorgen, dass alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. „Die Mitgliedstaaten werden alles tun, um die Situation zu klären“, fügte er hinzu. „Wir müssen bei den Verbrauchern und im Automobilsektor wieder Vertrauen schaffen und vor allem Schwarzmalerei vermeiden.“ Der Minister lobte abschließend die „beispielhafte Solidarität“ der EU-Mitgliedstaaten mit Deutschland und erklärte, dass „die Minister dem Krisenmanagement der deutschen Regierung und dem von Volkswagen vertrauen“.

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, unterstrich, wie wichtig es sei, „sofortige Maßnahmen zu ergreifen“ und verwies damit auf die in einigen Mitgliedstaaten eingeleiteten Untersuchungen. Ihr zufolge sei die Kommission bereit, „diesen Prozess zu leiten“ und seine Koordination zu übernehmen. „Wir müssen die Fakten in allen Mitgliedstaaten kennen und ein umfassendes Bild von der Situation haben. Das schulden wir den Verbrauchern und der Automobilindustrie. Derzeit muss man sagen, dass wir keinen Hinweis darauf haben, dass sich in Europa etwas Ähnliches wie in den USA ereignet hat“, sagte sie. Um Vertrauen und Glaubwürdigkeit in diesem Sektor zurückzuerlangen, sei ihr zufolge eine Überprüfung erforderlich, ob die Emissionen in der europäischen Automobilindustrie „regelkonform“ seien.

Die Kommissarin erläuterte, dass die Kommission derzeit ein Testverfahren fertigstelle, mit dem sich die Emissionen auf der Straße unter realen Fahrbedingungen messen lassen (Real Driving Emission, kurz RDE), anstatt sie im Labor zu messen. Dieser „seit vier Jahren auf europäischer Ebene“ diskutierte Test dürfte ab Januar 2016 eingeführt werden. Angesichts des Volkswagen-Skandals werde die Kommission im Übrigen ihren Vorschlag zur Einrichtung einer Typgenehmigung erneut untersuchen, fügte die Kommissarin hinzu.

Einheitliches Patentschutz-System

Der Rat nahm die neuesten Informationen zu den Fortschritten bei der Umsetzung eines einheitlichen Patentschutzsystems zur Kenntnis.

Das Paket zum einheitlichen Patentschutz wird in Kraft treten, wenn dreizehn Teilnehmerländer (darunter Frankreich, Deutschland und das Vereinigte Königreich) die Vereinbarung zum Einheitlichen Patentgericht ratifiziert haben. Bis zum heutigen Tage ratifizierten acht Länder die Vereinbarung, die am 19. Februar 2013 unterzeichnet wurde. Elzbieta Bienkowska begrüßte die Tatsache, dass „wir gerade ein 40 Jahre währendes Verfahren abschließen“. Und sie erwähnte nachdrücklich „den erheblichen Fortschritt in den letzten Monaten“. Sie gratulierte Italien dazu, sich der verstärkten Zusammenarbeit beim einheitlichen Patentschutz angeschlossen zu haben. Um die Einführung des einheitlichen Patents ab 2016 zu ermöglichen, „ist es dringend notwendig, dass wir die technischen Verhandlungen abschließen“, erklärte sie.

Am Rande des Ratstreffens unterzeichneten die Minister auf Einladung des luxemburgischen Ratsvorsitzes ein Protokoll zur Vereinbarung über ein Einheitliches Patentgericht, das sich künftig mit den Rechtsstreitigkeiten, die europäische Patente betreffen, beschäftigen wird. Das Protokoll wird die vorübergehende Anwendung institutioneller, organisatorischer und finanzieller Bestimmungen der Vereinbarung sechs Monate vor ihrem Inkrafttreten ermöglichen.

„Mit dieser Unterzeichnung machen wir einen großen Schritt hin zur vollständigen Umsetzung des Gesetzespakets, mit dem insbesondere das europäische Patent als Instrument, das Einheitliche Patentgericht, aber auch das Berufungsgericht des Einheitlichen Patentgerichts gegründet werden“, erklärte Etienne Schneider.

Neue Regelungen zum Ende des „Roamings“ verabschiedet

Der Rat verabschiedete die neuen Regeln zum „Roaming“ und zur Neutralität des Internets mit einer Annahme seiner Position in erster Lesung. Es sei daran erinnert, dass Kommission, Europäisches Parlament und Rat am 30. Juni 2015 eine Vereinbarung im Trilog erreicht hatten, welche das Ende der Roaming-Gebühren im Juni 2017 und strikte Regeln zur Neutralität im Internet vorsieht. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) stimmte der Vereinbarung am 8. Juli 2015 zu.

Diverses

Der Rat verabschiedete außerdem eine Entscheidung, mit der dem Abschluss eines Protokolls der Welthandelsorganisation (WTO) zugestimmt wird, das eine Vereinbarung zu Handelserleichterungen festschreibt. Diese Vereinbarung zielt auf eine Vereinfachung und Modernisierung der Verfahren für den Warenverkehr ab sowie auf eine Unterstützung für kleine Unternehmen und Entwicklungsländer bei ihrer Beteiligung am internationalen Handel. Die Vereinbarung zu den Handelserleichterungen wurde im Dezember 2013 von den WTO-Mitgliedern im Rahmen eines umfangreicheren Pakets („Bali-Paket“) beschlossen.

Die Minister verabschiedeten außerdem eine Entscheidung zum Abschluss des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Südkorea. Die im Oktober 2010 unterzeichnete Vereinbarung zielte auf eine allmähliche Liberalisierung des Handels mit Gütern und Dienstleistungen ab. Es handelt sich um das erste einer ganzen Generation von Freihandelsabkommen und das erste zwischen der EU und einem asiatischen Land.

Des Weiteren verabschiedete der Rat eine Verordnung, die das Ziel hat, das seit 2009 in Kraft befindliche europäische Verbot für einen Handel mit Robbenprodukten an die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) anzupassen.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 01-10-2015