Justiz und Inneres
Informelles Ministertreffen

Informelles Treffen der Minister für Justiz und Inneres – Die Justizminister diskutieren über die Verteidigung der finanziellen Interessen der EU, über die Europäische Staatsanwaltschaft und über den Schutz der Kinderrechte

Vera Jourova et Félix BrazAm 10. Juli 2015 fand ein informelles Treffen der Minister für Justiz und Inneres mit einem Schwerpunkt auf rechtlichen Fragen in Luxemburg statt. Bei der Pressekonferenz nach dem Treffen fasste der luxemburgische Justizminister, Félix Braz, der Vorsitzende des Treffens, den Austausch mit seinen Amtskollegen zusammen. Zu den drei Punkten auf der Tagesordnung gehörten der Vorschlag für die Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU (die sogenannte „PIF“-Richtlinie), die Europäische Staatsanwaltschaft und die Überarbeitung der sogenannten „Brüssel IIa“-Regelung.

Die Einbeziehung der Mehrwertsteuer in die PIF-Richtlinie ist Streitgegenstand der Diskussionen

Die Minister widmeten sich zunächst dem Vorschlag für die Richtlinie über den Schutz der finanziellen Interessen der EU und befassten sich insbesondere mit der möglichen Berücksichtigung von Mehrwertsteuerbetrug in der überarbeiteten Gesetzgebung.

Zur Erinnerung, die Europäische Kommission hatte 2012 eine Überarbeitung des Rechtsrahmens vorgeschlagen, der sich auf die Bekämpfung von Betrug zum Nachteil gegen der finanziellen Interessen der EU bezieht. „Diese Art von Betrug stellt ein schwerwiegendes Problem mit negativen Auswirkungen auf das Budget der EU dar“, bekräftigte Félix Braz. Nach den Schätzungen der Kommission entgehen der EU durch mutmaßlichen Betrug ca. 600 Millionen Euro pro Jahr. Das Thema sei „sensibel“ für die EU-Bürger, insbesondere in Zeiten knapper Budgets, stellte der Minister fest. In seinen Augen müssten die europäischen Institutionen „reagieren und effiziente Lösungen finden“.

Félix Braz erinnerte daran, dass die Verhandlungen des Rates und des Parlamentes bereits begonnen hätten. „Leider wurde bisher noch kein Kompromiss gefunden“. Nach Meinung des Ministers erklärt sich die Blockade durch unterschiedliche Ansätze der Mitgesetzgeber in Bezug auf die Einbeziehung des Mehrwertsteuerbetrugs in den Geltungsbereich der Richtlinie: „Während das Parlament und die Kommission sich für das Einbeziehen der Mehrwertsteuer aussprechen, ist der Rat dagegen“. Die Mitgliedsstaaten „sind der Meinung, dass es sich bei den Einnahmen aus der Mehrwertsteuer vor allen Dingen um eine nationale Frage handelt“, teilte er mit.

Félix Braz wies darauf hin, dass das Parlament „deutlich zu verstehen gegeben hat“, dass es das Thema „momentan für blockiert“ halte. „Mit dieser Herangehensweise geht das Parlament das Risiko ein, dass es zu weiteren Blockaden kommt“, insbesondere beim Thema der Europäischen Staatsanwaltschaft, sagte der Minister, der daran erinnerte, dass die sachliche Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft im Verordnungsentwurf mit Verweis auf die PIF-Richtlinie definiert sei. Er lenkte ein, dass auch der Rat „seinen Teil der Verantwortung“ zu tragen habe.

„Die Ratspräsidentschaft hält es für notwendig, diese Blockadesituation zu überwinden und sich für eine für alle Parteien akzeptable Lösung einzusetzen“, fuhr der Minister fort. Die Debatte habe seiner Meinung nach dazu geführt, mögliche Ansatzpunkte auszuloten und die Standpunkte aller Parteien „zu klären und insbesondere zu nuancieren“. „Ich halte vor allen Dingen fest, dass viele meiner Kollegen bereit sind, die Möglichkeit auszuloten, der Europäischen Staatsanwaltschaft die Zuständigkeit für grenzüberschreitenden, schwerwiegenden Mehrwertsteuerbetrug zu übertragen, wie zum Beispiel Karussellbetrug“, unterstrich Félix Braz, der allerdings darauf hinwies, dass schwerer Betrug „noch zu definieren“ sei.

Die Sachverständigen der Mitgliedsstaaten sind also damit beauftragt, die Arbeit fortzusetzen, bevor das Thema beim Rat für Justiz und Inneres im Oktober wieder besprochen wird. „Es handelt sich um einen wichtigen Schritt, der es uns, so hoffe ich, ermöglichen wird, den Dialog mit dem Europäischen Parlament wieder aufzunehmen“, sagte er abschließend.

Die EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung, Věra Jourová, betonte die Notwendigkeit, die Mitgliedstaaten zu überzeugen, die Mehrwertsteuer in der Richtlinie zu berücksichtigen und erinnerte gleichzeitig daran, dass sich die Verluste aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug im Jahr 2014 auf 18 Milliarden Euro belaufen hätten, also die gleiche Höhe wie der jährliche Beitrag der Mehrwertsteuer zum Budget der Europäischen Union. „In diesem Punkt bleibe ich hart: die Mehrwertsteuer muss in der Richtlinie berücksichtigt werden“, betonte die Kommissarin.

Die Europäische Staatsanwaltschaft, ein Vorzeigeprojekt bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen, so Félix Braz

Das zweite Thema des Tages war der Entwurf einer Verordnung über die Errichtung einer Europäischen Staatsanwaltschaft, welche der Minister für „eine Priorität der Ratspräsidentschaft“ hält. Zwei „momentan noch offene“ Fragen wurden den Ministern unterbreitet, zum einen die Frage der Notwendigkeit einer doppelten richterlichen Genehmigung bei grenzüberschreitenden Ermittlungen sowie die gerichtliche Kontrolle der Handlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft durch den Europäischen Gerichtshof.

In Bezug auf grenzüberschreitende Ermittlungen – im Fall, dass eine Ermittlung in einem Mitgliedstaat läuft und weitere Ermittlungsmaßnahmen in einem anderen Mitgliedstaat angeordnet werden müssen – „ist die wesentliche Frage, ob wir bereit sind, uns darauf einzulassen, dass eine grenzüberschreitende Ermittlungsmaßnahme ohne doppelte Genehmigung in einer Atmosphäre gegenseitigen Vertrauens angeordnet und durchgeführt werden kann“, so der Minister. Das Ziel:  über eine „schnelle und effiziente“ Europäische Staatsanwaltschaft zu verfügen, die es den nationalen Staatsanwälten ermöglicht „zusammenzuarbeiten und sich dabei gegenseitig zu vertrauen“.

Die Ratspräsidentschaft empfiehlt also als Prinzip einen Ansatz, der auf einer einzigen richterlichen Genehmigung pro  grenzüberschreitender Ermittlung beruht. „Ich konnte feststellen, dass eine Mehrheit der Minister den Ansatz der Ratspräsidentschaft teilt“, fügte der Minister hinzu.

Zum Thema der gerichtlichen Kontrolle der Handlungen der Europäischen Staatsanwaltschaft wurde die Frage nach dem Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf aufgeworfen, wie es zum Beispiel in der Charta der Grundrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. „Das Gleiche gilt für die Grundrechte der Bürger“, sagte Félix Braz, der unterstrich, dass die Minister „sich schwer mit der Vorstellung tun, dass dem Europäische Gerichtshof seine Zuständigkeit für Nichtigkeitsklagen und für die Vorabentscheidungsverfahren zur Beurteilung der Gültigkeit der durch die Europäische Staatsanwaltschaft vorgenommenen Prozesshandlungen entzogen wird“.

Der Minister Braz deutete daher an, dass er seinen Amtskollegen eine Option unterbreitet habe, bei der die Zuständigkeit des Europäischen Gerichtshofes „für eine begrenzte Zahl von klar definierten Prozesshandlungen“ in diesen beiden Bereichen erweitert würde. „Die Ratspräsidentschaft konnte feststellen, dass eine überwiegende Mehrheit der Delegationen uns in diese Richtung folgt“, schloss er diesen Punkt ab.

Das höhere Interesse des Kindes muss im Zentrum der sogenannten „Brüssel IIa“- Verordnung stehen

Photo de familleZum Schluss besprachen die Minister die Änderungen der sogenannten „Brüssel IIa“-Verordnung (über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung), und insbesondere Fragen bezüglich des Schutzes der Kinder.

Diese Verordnung „stellt den Eckpfeiler der justiziellen Zusammenarbeit in Bezug auf das Familienrecht der Union dar“, rief der Minister in Erinnerung. Er unterstrich, dass die Zahl der grenzüberschreitenden Familien sich aufgrund der steigenden Mobilität der EU-Bürger vervielfacht habe. Zudem vervollständige die Verordnung das Haager Kindesentführungsübereinkommen vom 25. Oktober 1980 in Bezug auf internationale Kindesentführungen, indem ein Verfahren für die Rückkehr des Kindes an seinen gewöhnlichen Wohnsitz eingeführt worden sei, so Félix Braz. Er fügte hinzu, dass die Europäische Kommission momentan eine Überarbeitung des Textes vorbereite, die die Verordnung modifiziere, die seit 2005 nicht mehr verändert worden sei, und die sich auf den Schutz des Kindeswohls durch die „direkte und konkrete“ Anwendung der Charta der Grundrechte der EU stützen werde.

Während des Treffens einigten sich die Mitgliedsstaaten darauf, dass der Nutzen der Verordnung sowie ihr Mehrwert nicht in Frage zu stellen sind, unterstrichen aber, dass es eine „echte Notwendigkeit“ gebe, diese Verordnung zu vervollständigen mit dem Ziel, den Schutz der Kinder zu verstärken“, so Félix Braz. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, Rechtssicherheit und eine Anerkennung der Rechte bei der justiziellen Zusammenarbeit in Bezug auf das Familienrecht sicherzustellen. Im Falle der Trennung einer Familie ist eine Kooperation umso notwendiger, um den Kindern eine sichere juristische Umgebung zu bieten, die es ihnen erlaubt, die Beziehungen zu den Personen mit elterlicher Verantwortung aufrechtzuerhalten, betonte Félix Braz noch einmal. Die Überarbeitung solle auch die schnelle und effiziente Rückkehr der Kinder bei Entführungen ermöglichen, so der Minister.

Die Kommissarin Jourová betonte ihrerseits, dass die Überarbeitung dieser Verordnung umso notwendiger sei, als 16 Millionen Europäer bereits grenzüberschreitende Ehen eingegangen seien. „Wir müssen den Schutz des Kindes ins Zentrum unserer Aufmerksamkeit rücken“, fügte sie hinzu.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 10-07-2015