Allgemeine Angelegenheiten
Ratssitzung

Gerichtshof der EU - Rat verabschiedet Reform des Gerichts

Der Rat hat am 3. Dezember 2015 eine Verordnung zur Reform des Gerichts angenommen. Ziel der Reform ist es, das Gericht in die Lage zu versetzen, die zunehmende Arbeitsbelastung zu bewältigen und zu gewährleisten, dass Rechtsbehelfe in der EU stets innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.

"Die Reform des Gerichts stärkt eine Institution, die der europäischen Integration bedeutende Impulse gegeben hat", erklärte Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.

Das Gericht ist eines von drei Gerichten des Gerichtshofs der Europäischen Union; die beiden anderen sind der Gerichtshof selbst und das Gericht für den öffentlichen Dienst. Das Gericht ist das erstinstanzliche Gericht für die meisten Entscheidungen, die von der Kommission und anderen EU-Organen und ‑Einrichtungen in allen Bereichen, für die die Europäische Union zuständig ist, getroffen werden.

Stärkung des Gerichts

Die Reform sieht eine schrittweise Anhebung der Zahl der Richter beim Gericht und die Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht vor. Mit dem Inkrafttreten der Reform – voraussichtlich Ende Dezember 2015 – wird die Zahl der Richter um 12 steigen. Im September 2016 werden die sieben Richterplanstellen des Gerichts für den öffentlichen Dienst auf das Gericht übertragen, wozu dann im September 2019 noch neun weitere Richter hinzukommen. Insgesamt werden damit 21 zusätzliche Richterstellen geschaffen.

Diese Anhebung der Zahl der Richter wird es dem Gericht ermöglichen, Urteile innerhalb einer angemessenen Frist zu fällen, wie in Artikel 47 der Charta der Grundrechte verlangt wird. Ferner kann das Gericht dann mehr Fälle in Kammern von fünf Richtern oder als Große Kammer entscheiden, was eine eingehendere Beratung in wichtigen Fällen ermöglicht.

Die künftige teilweise Neubesetzung der Richterstellen wird so organisiert, dass Mitgliedstaaten Kandidaten für zwei Stellen vorschlagen. Ziel ist es sicherzustellen, dass sich das Gericht zu möglichst gleichen Teilen aus Frauen und Männern zusammensetzt. 2021 wird der Gerichtshof über die Funktionsweise des Gerichts Bericht erstatten und gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Änderung seiner Satzung vorlegen.

Schnellere Zunahme der anhängigen Rechtssachen

Die Reform ist eine Reaktion auf den beschleunigten Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen. Nach den jüngsten Daten ist die Zahl neuer Fälle, mit denen das Gericht jährlich befasst wird, von weniger als 600 vor dem Jahr 2010 auf 912 im Jahr 2014 gestiegen, so dass Ende November 2015 ein bisher einmaliger Spitzenwert von 1270 anhängigen Rechtssachen erreicht wurde. Dieser Anstieg der Zahl der beim Gericht anhängigen Rechtssachen wird sich voraussichtlich mit dem gleichen hohen Tempo fortsetzen, da jüngste Entwicklungen in den Zuständigkeitsbereichen der EU, beispielsweise im Bankensektor, zu Rechtsstreitigkeiten führen könnten. Das Gericht wird auch etwa 200 anhängige Rechtssachen in Personalangelegenheiten übernehmen.

Zunahme der Verfahrensdauer

Die stetig steigende Zahl anhängiger Rechtssachen führt dazu, dass das Gericht seine Urteile nicht innerhalb einer angemessenen Frist erlassen kann. In den meisten wirtschaftlich sensiblen Fällen dauert es durchschnittlich vier bis fünf Jahre, bis ein Urteil ergeht; dies ist deutlich länger als die allgemein als angemessen angesehene durchschnittliche Verfahrensdauer. In Artikel 47 der Grundrechtecharta ist das Recht auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist niedergelegt. 

Kosten der Reform

Dank der Anstrengungen des Gerichtshofs würden sich die Kosten der Aufstockung um 21 Richter und der Zusammenlegung des Gerichts für den öffentlichen Dienst mit dem Gericht auf jährlich 13,5 Mio. € belaufen. Dies ist deutlich weniger als der Betrag von 26,8 Mio. €, der in mehreren Schadenersatzklagen wegen Urteilsverzögerung gefordert wird; ferner kann dadurch der erste Rechtszug der EU seine Aufgaben innerhalb der Fristen und nach den Qualitätsstandards erfüllen, die die europäischen Bürger und Unternehmen mit Recht von einer auf Rechtsstaatlichkeit gegründeten Union erwarten dürfen. 

Nächste Schritte

Die Verordnung wird Ende Dezember im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und tritt am darauffolgenden Tag in Kraft.

Das Verfahren zur Ernennung der ersten zwölf zusätzlichen Richter ist im Gange. Die von den betreffenden Mitgliedstaaten (Tschechische Republik, Schweden, Spanien, Ungarn, Polen, Zypern, Litauen, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Slowakei und Malta) vorgeschlagenen Kandidaten werden von dem in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU vorgesehenen Ausschuss geprüft und befragt. Aufgabe des Ausschusses ist es, eine Stellungnahme zur Eignung der Bewerber für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abzugeben, bevor die Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Ernennungen entscheiden.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 03-12-2015