Wirtschaft und Finanzen
COREPER

Einigung des Rates über das Paket zum Thema Verbriefungen – Erster Baustein für die Kapitalmarktunion

Am 2. Dezember 2015 einigten sich die Mitgliedstaaten unter dem luxemburgischen Ratsvorsitz nach zweimonatigen, intensiven und konstruktiven Verhandlungen während der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter über das Paket zum Thema Verbriefungen.

Die Europäische Kommission verabschiedete am 30. September 2015 zwei Vorschläge für Verordnungen. Die erste Verordnung befasst sich mit der Zusammenfassung der bestehenden Vorschriften zu Verbriefungen in einem einzigen Rechtsakt, um so die Kohärenz und Konvergenz zwischen den Sektoren zu garantieren, und definiert Kriterien zur Bestimmung einer neuen Kategorie einfacher, transparenter und standardisierter Verbriefungen (Simple, Transparent and Standardised Securitisations – „STS“). Die zweite Verordnung stellt eine Änderung der Eigenkapital-Verordnung (Capital Requirements Regulation – „CRR“) dar, um die Kapitalanforderungen für eine Verbriefungsposition risikosensitiver zu machen.

Die Entwicklung eines Marktes für einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen („STS“) ist ein wesentlicher Bestandteil der Kapitalmarktunion.

„Die beiden Vorschläge für Verordnungen sollen dem Markt für Verbriefungen neue Dynamik verleihen, indem sie einfache, transparente und standardisierte Verbriefungen fördern. Ziel ist es, zur Finanzierung der Realwirtschaft und folglich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum beizutragen“, erklärte Pierre Gramegna, der luxemburgische Finanzminister und Vorsitzende des Rates für "Wirtschaft und Finanzen" (ECOFIN).

Das Verhandlungsmandat wird auf der Sitzung des ECOFIN-Rates am 8. Dezember 2015 formal erteilt, so dass die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament 2016 beginnen können.

Mitteilung des Finanzministeriums

  • Letzte Änderung dieser Seite am 02-12-2015