Wirtschaft und Finanzen
Ratssitzung

Kohlekraftwerke - EU schließt sich neuen Regeln der OECD für Exportkredite an

Die EU hat sich neuen, im Rahmen der OECD entwickelten Regeln für Exportkredite für Kohlekraftwerke angeschlossen.

Damit leistet die EU einen wichtigen Beitrag zu den COP21-Verhandlungen zum Klimawandel, die am 30. November 2015 in Paris beginnen. Dies ist ein weiterer Schritt in den seit 2012 fortlaufenden Bemühungen, die Exportkreditpolitik mit den angestrebten Klimazielen in Einklang zu bringen.

Die Teilnehmer an einem Übereinkommen über öffentlich unterstützte Exportkredite verständigten sich am 17. November 2015 auf eine Sektorvereinbarung über geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung. Der Rat billigte den Standpunkt der EU am 26. November 2015, so dass sich die EU dem Konsens über die neuen Regeln förmlich anschließen kann.

Bedingungen für Exportkredite                                       

Ziel der Vereinbarung ist es, die Nutzung hocheffizienter Technologien mit niedrigen Emissionen zu fördern und bestehende Regeln zu überprüfen.

So werden die Finanzierungsbedingungen festgelegt, die ab 1. Januar 2017 für Exportkredite für geplante Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung gelten werden. Die öffentliche Förderung von Kohlekraftwerken wird dann verboten oder schrittweise abgebaut, um die Nutzung weniger effizienter Kohlekraftwerke deutlich zu verringern.

Schwierige Verhandlungen

Die neuen Regeln sind das Ergebnis von fast zwei Jahren Verhandlungen zwischen den Teilnehmern am Übereinkommen, bei denen sich die EU konsequent für ein ehrgeiziges Ergebnis eingesetzt hat. Die EU ist ein wichtiger Akteur bei dem Übereinkommen, und der Beitrag der EU war ein entscheidender Faktor für den Durchbruch, der schließlich zur Einigung über die neuen Regeln geführt hat.

Die Teilnehmer am Übereinkommen sind derzeit Australien, Kanada, die EU, Japan, Korea, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz und die Vereinigten Staaten. Weitere OECD-Mitglieder und Nicht-Mitglieder können zur Teilnahme eingeladen werden.

Rolle der OECD

Die OECD ist das einzige internationale Gremium, das detaillierte technische Vorschriften für Exportkredite ausgearbeitet hat. Lange Zeit bildeten die Teilnehmer am Übereinkommen den Kreis der international bedeutendsten Anbieter von Exportkrediten.

Das Übereinkommen wurde in EU-Recht umgesetzt, seit es 1978 in Kraft getreten ist, zuletzt mit der Verordnung 1233/2011.

Der Beschluss, sich der neuen Vereinbarung anzuschließen, wurde auf der Tagung des Rates "Verkehr, Telekommunikation und Energie" ohne Aussprache angenommen. Er wurde mit qualifizierter Mehrheit gefasst; Frankreich enthielt sich der Stimme.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 26-11-2015