Der Rat hat am 8. Oktober 2015 zusätzliche Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt 2015 zur Bewältigung der Flüchtlingskrise gebilligt. Damit werden die Zusagen des Europäischen Rates vom 23. September 2015 umgesetzt.
"Ich begrüße die Annahme dieses Finanzpakets, das uns erlaubt, rasch zu handeln, um die auf EU-Ebene beschlossenen Maßnahmen umzusetzen, und besser auf die aktuelle Krise zu reagieren", erklärte Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Präsident des Rates.
In einem Schnellverfahren hat der Rat den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 für 2015 angenommen, mit dem die Unterstützung der EU im Rahmen der Europäischen Migrationsagenda um 401,3 Mio. € für Verpflichtungen und 57 Mio. € für Zahlungen aufgestockt wird.
Im Wesentlichen geht es um folgende Erhöhungen:
- 300 Mio. € für Verpflichtungen für das Europäische Nachbarschaftsinstrument, um - über den "Madad Trust Fund" - Drittländern zu helfen, die Flüchtlinge aus Syrien aufnehmen
- 100 Mio. € für Verpflichtungen zur Finanzierung von Nothilfe im Rahmen des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds und des Fonds für die innere Sicherheit
- 55,7 Mio. € für Zahlungen für humanitäre Hilfe
Mit dem Berichtigungshaushaltsplan 7/2015 wird ferner die Einrichtung von 120 neuen Stellen in den drei EU-Agenturen finanziert, die in migrationsbezogenen Bereichen tätig sind: Frontex (+60), Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (+30) und Europol (+30); hierdurch entstehen zusätzliche Kosten in Höhe von 1,3 Mio. € an Verpflichtungen und Zahlungen im Jahr 2015.
Da die Aufstockung der Verpflichtungen zum Teil über die Umschichtung ungenutzter Mittel finanziert wird, beschränkt sich die Erhöhung des EU-Haushalts 2015 auf 330,7 Mio. €. Der Bedarf an zusätzlichen Mitteln für Zahlungen wird vollständig durch Umschichtungen gedeckt.
Damit hat der Rat den EU-Haushalt bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr aufgestockt, um Maßnahmen im Bereich Migration zu finanzieren. Als Reaktion auf den Migrationsdruck in den Mittelmeerländern hatte der Rat am 19. Juni 2015 den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 5 gebilligt und damit 89 Mio. € für Verpflichtungen und 76,6 Mio. € für Zahlungen aus dem Haushalt 2015 mobilisiert.
Am 8. Oktober 2015 billigte der Rat ferner den Vorschlag der Kommission, 175 Mio. € für Verpflichtungen und 14,3 Mio. € für Zahlungen zu übertragen, um die humanitäre Hilfe unter der Rubrik 4 ("Europa in der Welt") aufzustocken. Mit der Mittelübertragung sollen die dringendsten Bedürfnisse der Bevölkerung in Syrien und der Vertriebenen im Irak und in den Aufnahme- und Transitländern – Türkei, Libanon, Jordanien und westliche Balkanstaaten – gedeckt werden.
Die nächsten Schritte
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans 7/2015 muss noch vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Billigt das Parlament den Standpunkt des Rates, so ist der Berichtigungshaushaltsplan angenommen. Nimmt es Abänderungen am Standpunkt des Rates vor, beginnt eine dreiwöchige Vermittlungsfrist. Erhebt das Parlament innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine Einwände, so ist die Mittelübertragung zur Erhöhung der humanitären Hilfe gebilligt.