Justiz und Inneres
Ratssitzung

Umsiedlung von 40.000 Flüchtlingen aus Griechenland und Italien vom Rat beschlossen

Der Rat für Justiz und Inneres nahm am 14. September 2015 einen Beschluss zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland an.

Dieser Beschluss legt eine vorübergehende und ausnahmsweise Umsiedlung aus den EU-Frontstaaten Italien und Griechenland in andere Mitgliedsstaaten über zwei Jahre hinweg fest. Er findet Anwendung bei Personen, die eindeutig internationalem Schutz bedürfen und die zwischen dem 15. August 2015 und dem 16. September 2017 in diese Mitgliedsstaaten bereits eingereist sind oder einreisen werden.

Jean Asselborn, Luxemburgs Minister für Immigration und Asyl und Ratspräsident, sagte: „Ich freue mich, dass dieser Beschluss nun im Rat angenommen werden konnte. Dies ist eine wichtige politische Botschaft. Die ersten Umsiedlungen von Personen, die internationalem Schutz bedürfen, können somit rasch beginnen. Gleichzeitig haben die 'Hotspots' in Italien und Griechenland nun die nötige Rechtsgrundlage, um aktiv zu werden.  Jetzt, da der Rat über einen weiteren Vorschlag zu einer Notumsiedlung berät, ist es sehr wichtig, beobachten zu können, dass die erste Maßnahme umgesetzt wird und langsam Auswirkungen zeigt.“

Die im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten beschlossen am 20. Juli einvernehmlich die Verteilung von 32.256 Personen. Sie kamen auch überein, die Zahlen bis Dezember 2015 zu aktualisieren, um in Übereinstimmung mit der am 25. und 26. Juni 2015 auf der Tagung des Europäischen Rats eingegangenen Verpflichtung eine Gesamtanzahl von 40.000 zu erreichen.

Die Mitgliedsstaaten, die sich an dieser Maßnahme beteiligen, werden einen Pauschalbetrag von 6.000 EUR pro umgesiedelter Person erhalten.

Das besondere Verfahren für den Erlass des Beschlusses sieht vor, dass der Rat das Europäische Parlament konsultieren muss. Das Europäische Parlament verabschiedete seine Stellungnahme am 9. September.

Dänemark und das Vereinigte Königreich beteiligen sich nicht an diesem Beschluss.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 14-09-2015