Justiz und Inneres
Ratssitzung

Rat für Justiz und Inneres - Die Minister für Justiz und Inneres einigten sich auf einen Mechanismus für die Umsiedlung von Asylbewerbern

Jean Asselborn, Conseil JAI, 15 juillet 2015Die Minister für Justiz und Inneres (JAI) der Mitgliedstaaten der EU erzielten bei einer außerordentlichen Ratssitzung am 20. Juli 2015 unter dem Vorsitz des luxemburgischen Ministers für Immigration und Asyl, Jean Asselborn, eine Einigung über die Verteilung von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten. Diese formelle Ratssitzung fand nach einem informellen Treffen der selben Minister am 9. Juli 2015 in Luxemburg statt, bei dem eine Einigung in Bezug auf die Neuansiedlung, aber nicht auf die Umsiedlung erreicht wurde.

Die von den Ministern verabschiedete allgemeine Ausrichtung sieht vor, dass  32 256 Flüchtlinge im Rahmen des zeitlich begrenzten Mechanismus zur Umsiedlung aufgenommen werden, der von der Europäischen Kommission in ihrer Migrationsagenda im Mai 2015 vorgeschlagen worden war. Der Mechanismus sieht die Umsiedlung von 40 000 Migranten mit Anspruch auf den Flüchtlingsstatus vor, die sich derzeit in Griechenland und Italien aufhalten. Der Europäische Rat vom 25. Juni 2015 hat dieses Ziel bekräftigt und beschlossen, dass die Aufteilung auf freiwilliger Basis vorgenommen wird.

Die Minister verabschiedeten ebenfalls Schlussfolgerungen zu einem weitereren Schwerpunkt der Agenda, nämlich der Neuansiedlung von 22 504 Flüchtlingen, die sich außerhalb des europäischen Territoriums befinden und die ursprünglich eine Zahl von 20 000 Personen vorsah.

Insgesamt werden somit 54 760 Flüchtlinge auf die Mitgliedstaaten der EU verteilt, wie es in einer vom Rat veröffentlichten Tabelle heißt.

Der Rat „hat die Zahlen erreicht“ für das erste Jahr des Umsiedlungsmechanismus, also für 20 000 Personen, teilte Jean Asselborn bei der Pressekonferenz nach dem Treffen mit.  Er sprach von einem „sehr respektablen Ergebnis.“ „Der luxemburgische Ratsvorsitz hat diese Arbeit in Rekordzeit erledigt und wir sind kurz vor dem Ziel“, fügte er hinzu.

Er teilte mit, dass „weitere Bemühungen“ für das 2. Jahr des Mechanismus „notwendig sein werden“, aber dass die Zahl von 12 000 Personen (von 20 000) bereits erreicht sei und dass er sich dafür einsetze „die Aufgabe des ‘Pledging‘“, also der nationalen Beiträge zur Umsiedlung, bis zum Ende des Jahres abzuschließen. In seinen Augen sind die Zahlen „manchmal ermutigend, manchmal enttäuschend, manchmal unangenehm, weniger für die Europäische Union als für bestimmte Mitgliedstaaten.“ „Die europäische Solidarität auf einer freiwilligen Basis aufzubauen hat eindeutig Grenzen“, fügte er hinzu.

Griechenland und Italien verpflichten sich, Fingerabdrücke zu nehmen und zu erfassen

„Das Ziel des luxemburgischen Ratsvorsitzes war, die Zahl von 60 000 zu erreichen“, in Einklang mit dem bei der Sitzung des Europäischen Rates im Juni festgelegten Ziels, teilte Jean Asselborn mit, der begrüßte, dass die ersten Umsiedlungen im Oktober beginnen könnten. Seiner Meinung nach handele es sich „um das wichtigste Ergebnis des heutigen Tages“ und die „Früchte der wichtigen Arbeit, die im Laufe der letzten Wochen vom luxemburgischen Ratsvorsitz geleistet wurde.“

„Ich nehme aus den letzten Stunden das Gefühl mit, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten ihren Willen bewiesen haben, die Herausforderung des Migrationsdrucks auf Europa gemeinsam zu meistern“, erklärte der Minister.

Griechenland und Italien verpflichten sich im Gegenzug, systematisch digitale Fingerabdrücke zu nehmen und zu erfassen“, so der Minister. Für die „Anerkennung“ der Arbeit dieser Staaten sei die Einrichtung von Aufnahme- und Erstaufnahmestrukturen (der so genannten „Hotspots“) vorgesehen, versicherte er und begrüßte, dass die konkreten Arbeiten zur Umsetzung sofort beginnen könnten.

In den „Hotspots“ könnten EASO, Frontex, Europol und die Behörden des betroffenen Mitgliedstaates „schneller“ die Identifizierung, Registrierung und Erfassung von digitalen Fingerabdrücken der ankommenden Migranten vornehmen. Frontex könne dabei helfen, diejenigen, die keinen internationalen Schutz benötigten, schneller zurückzuführen, präzisierte der Minister.

Die „außerordentlichen“ Entscheidungen des heutigen Tages „bringen Ordnung in die wilde Umsiedlung“, die ein „Risiko für das Schengen-System“ darstelle, erklärte er.

Die Umsiedlung und die Neuansiedlung beträfe Personen, die aus Staaten kommen, bei denen die Anerkennungsrate von Asylanträgen in erster Instanz in der EU mindestens 75% beträgt, wie Syrien, Eritrea, Irak oder Somalia, sagte Jean Asselborn.

Der Umsiedlungsmechanismus müsse erst noch vom Europäischen Parlament angenommen werden, das im September das nächste Mal zusammenkomme, um eine formelle Verabschiedung zu ermöglichen, sagte der Minister.

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar, Dimítris Avramópoulos, ist seinerseits der Meinung, dass die Migrationspolitik der EU mit dieser Ratssitzung „einen großen Schritt nach vorne“ gemacht habe, „von Versprechungen zur Umsetzung“. Er beglückwünschte Jean Asselborn zu seiner Art, die Debatten zu leiten und zu Ergebnisse zu kommen. Auch er bedauerte, dass das Ziel von 40 000 Umsiedlungsplätzen nicht erreicht worden ist, was zeige, dass die Freiwilligkeit ihre Grenzen habe. Er wiederholte, dass die Kommission ein dauerhaftes Umverteilungssystem für neu- oder umzusiedelnde Flüchtlinge auf der Basis von klaren Regeln bevorzuge und erinnerte daran, dass „Solidarität in der Europäischen Union eine moralische, politische und rechtliche Verpflichtung“ sei.     

Die Minister verabschiedeten Schlussfolgerungen, um einige Drittländer zu sicheren Herkunftsländern zu erklären

Außerdem verabschiedeten die Minister Schlussfolgerungen, um bestimmte Drittländer zu sicheren Herkunftsländern im Sinne der Asylverfahrensrichtlinie zu erklären. Laut dieser Richtlinie können die Mitgliedstaaten sichere Herkunftsländer bestimmen, um Anträge auf internationalen Schutz schneller zu überprüfen. Gleichzeitig bestimmt sie die gemeinsamen Kriterien und einzuhaltenden Vorgehensweisen für eine solche Bestimmung.

Jean Asselborn erklärte, dass der Rat „Schlussfolgerungen“ verabschiedet habe, die vorsähen, dass nach der Meinung der EU „die westlichen Balkanländer als sichere Herkunftsländer angesehen werden sollten“. Er spielte auch auf die europäische Perspektive dieser Länder an und fügte hinzu: „Es handelt sich um ein Minimum, wenn man die Qualität unserer Beziehungen mit diesen Ländern betrachtet, ohne die europäische Perspektive zu berücksichtigen, die sie seit der Erklärung von Thessaloniki haben.“

Diese Schlussfolgerungen könnten „einen abschreckenden Effekt in Bezug auf einen gewissen Asyltourismus“ haben, der „die Tendenz hat, unsere Verwaltungen zu überlasten bis zu einem Punkt, wo sie nicht mehr in der Lage sind, sich denen zu widmen, die dringend internationalen Schutz benötigen“ fügte Jean Asselborn hinzu.

Nach einer Hintergrundinformation, die Kommissar Dimitris Avramopoulos am 15. Juli 2015 an die Delegationen versandte, war eine Verstärkung des Konzepts der sicheren Herkunftsländer erforderlich, um „den Rückführungsprozess von Personen zu beschleunigen, deren Antrag [auf internationalen Schutz] zurückgewiesen wurde“. In dem Vermerk wird präzisiert, „ dass es momentan keine rechtliche Grundlage für die Verabschiedung einer verpflichtenden gemeinsamen Liste auf europäischer Ebene gibt“, da die Asylverfahrensrichtlinie diese Kompetenz dem Rat und dem Parlament nicht zugesteht, sondern sie bei den Mitgliedstaaten belässt.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 20-07-2015