Wirtschaft und Finanzen
Ratssitzung

EU-Haushalt 2016: Rat bereit für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament

Am 4. September 2015 einigte sich der Rat einstimmig auf seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2016. Dies bestätigt die politische Übereinkunft, die vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Juli erreicht worden ist.

Der Standpunkt des Rates stellt die Grundlage für die Entscheidung des Europäischen Parlaments Ende Oktober über die Annahme von Abänderungen dar. In diesem Fall wird der Standpunkt des Rates dem luxemburgischen Ratsvorsitz als Mandat für anschließende Verhandlungen mit dem Parlament dienen.

„Es freut mich, dass der Rat seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2016 heute formal angenommen hat. Die einstimmige Unterstützung stattet den Ratsvorsitz mit einem besonders starken Mandat für die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Herbst aus, die wir in einem Geist der Loyalität und der guten interinstitutionellen Kooperation führen möchten. Die aktuelle wirtschaftliche Situation macht es erforderlich, die Ressourcen auf Arbeitsplätze, Investitionen und Wachstum auszurichten und gleichzeitig die Haushaltsdisziplin und ein vernünftiges Finanzmanagement zu wahren. Ich bin davon überzeugt, dass der Standpunkt des Rates das richtige Gleichgewicht zwischen Europas vorrangigem Investitionsbedarf sowie den Wirtschafts- und Haushaltszwängen der Mitgliedstaaten findet“, so der luxemburgische Finanzminister und Vorsitzende des Rates Pierre Gramegna.

Ausgeglichener Standpunkt, adäquate Finanzierung

Der Standpunkt des Rates sieht 153,27 Milliarden Euro für Verpflichtungen und 142,12 Milliarden Euro für Zahlungen vor. Unter Berücksichtigung der bisherigen Durchführungsraten und der wahrscheinlichen zukünftigen Absorptionsfähigkeit sind dies realistisch Beträge, die eine angemessene Umsetzung politischer Maßnahmen gewährleisten und der EU eine adäquate Finanzierung ihrer Schwerpunktbereiche ermöglichen werden. Diese umfassen Maßnahmen zur Förderung des Wirtschaftswachstums, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Steuerung von Migrationsströmen. Der Standpunkt des Rates spiegelt den Zahlungsplan wider, der mit dem Europäischen Parlament vereinbart wurde, um ausstehende Zahlungsaufforderungen aus den Kohäsionsprogrammen 2007-2013 abzubauen. Er berücksichtigt zudem die zwischen dem Parlament und dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) getroffene Übereinkunft.

Substanziell höhere Zahlungen für Schwerpunktbereiche

Zu den politischen Bereichen mit dem stärksten Anstieg der Mittel für Zahlungen im Vergleich zum EU-Haushalt von 2015 (nach Änderungen) zählen die Außenpolitik (+22,4 %), Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Unionsbürgerschaft wie etwa Migration (+15,4 %) sowie Forschung und sonstige Maßnahmen, die auf eine Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit abzielen (+8,6%).

Ausreichender Spielraum

Der Standpunkt des Rates sieht einen Rückgang der Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 563,6 Millionen Euro sowie einen Rückgang der Mittel für Zahlungen in Höhe von 1,4 Milliarden Euro im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission vor. Dies verdeutlicht die Entschiedenheit des Rates, unnötige Belastungen der Haushalte von Mitgliedsstaaten in Zeiten der finanziellen Konsolidierung zu vermeiden. Es bedeutet außerdem, dass die EU im Haushalt genügend Spielraum haben wird, um auf unvorhergesehene Ereignisse und Erfordernisse zu reagieren.

Eine Zusammenfassung des Standpunkts des Rates findet sich in der nachfolgenden Tabelle:

 

Mittel nach Rubriken

Milliarden €

Mittel für Verpflichtungen

Mittel für Zahlungen

1. Intelligentes und integratives Wachstum:

a) Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

b) Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

69,6

18,8

 

50,8

65,9

17,1

 

48,8

2. Nachhaltiges Wachstum: natürliche Ressourcen

davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

62,9

42,7

55,6

42,7

3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft:

2,6

2,2

4. Europa in der Welt:

8,7

9,1

Verwaltungsausgaben (für alle EU-Institutionen):

 

8,9

 

8,9

 

Sonderinstrumente:

0,5

0,4

Mittel insgesamt

153,3

142,1

In % vom EU-28 BNE

1,04

0,97

 

Nächste Schritte

Falls das Europäische Parlament Änderungen am Standpunkt des Rates beschließt, beginnt am 29. Oktober 2015 eine dreiwöchige Vermittlungsphase. Das Ziel dieses Vermittlungsverfahrens besteht darin, einen gemeinsamen Standpunkt beider Institutionen zum Haushalt zu erreichen. Dies sollte spätestens bis zum 18. November 2015 der Fall sein.

Am 4. September 2015 einigte sich der Rat einstimmig auf seinen Standpunkt zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2016. Dies bestätigt die politische Übereinkunft, die vom Ausschuss der Ständigen Vertreter im Juli erreicht worden ist.

Der Standpunkt des Rates stellt die Grundlage für die Entscheidung des Europäischen Parlaments Ende Oktober über die Annahme von Abänderungen dar. In diesem Fall wird der Standpunkt des Rates dem luxemburgischen Ratsvorsitz als Mandat für anschließende Verhandlungen mit dem Parlament dienen.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 04-09-2015