Allgemeine Angelegenheiten
Minister im Europäischen Parlament

Nicolas Schmit stellte vor dem Europäischen Parlament die Tagesordnung des Europäischen Rats von Dezember vor, mit den Schwerpunkten Migration und Sicherheit

Nicolas Schmit devant le Parlement européen le 16 décembre 2015Minister Nicolas Schmit, der für die Zeit des luxemburgischen EU-Ratsvorsitzes mit den Beziehungen zum Europäischen Parlament betraut ist, sprach am 16. Dezember 2015 in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg. Er sprach im Namen des Rates während einer Debatte zur Vorbereitung auf die Tagung des Europäischen Rates vom 17. und 18. Dezember 2015, bei der „grundlegende Themen für Europa behandelt werden“, erklärte der Minister in seinem Redebeitrag zur Eröffnung der Debatten.

Die Tagesordnung der Konferenz der Staats- und Regierungschefs ist in der Tat „sehr voll“, fuhr Nicolas Schmit weiter fort und wies auf die verschiedenen Themen hin, die auf der Sitzung behandelt werden sollten:

  • Migration;
  • Terrorismusbekämpfung;
  • Wirtschafts- und Währungsunion;
  • Binnenmarkt;
  • Energieunion und Klimapolitik und
  • die Frage des Referendums im Vereinigten Königreich. 

Zur Frage der Migration vertrat der luxemburgische Minister den Standpunkt, dass die erste Priorität die Umsetzung der bis heute beschlossenen Maßnahmen sein müsse. Dabei gehe es vor allem darum, die derzeitigen Mängel vor Ort in Bezug auf die sogenannten „Hotspots", die Umverteilung und die Rückführung zu beheben, aber auch um eine stärkere Sicherung der Außengrenzen des Schengen-Raums, um den Strom irregulärer Migranten einzudämmen. „Die Aufrechterhaltung des Schengen-Raums, die unsere absolute Priorität sein muss, erfordert eine Verbesserung der Kontrolle der Außengrenzen“, so Nicolas Schmit.

Der Minister vertrat den Standpunkt, dass die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern  ebenfalls wesentlich sei, sowohl auf operationeller Ebene wie auch im Hinblick auf die Arbeit an den tieferen Ursachen der Migrationsströme. „In diesem Zusammenhang beabsichtigt der Europäische Rat die Verabschiedung von Schlussfolgerungen über Syrien; dies würde eine entschiedene Unterstützung aller Bemühungen um einen politischen Prozess bedeuten; gleichzeitig wäre es auch der Ausdruck einer festen Entschiedenheit, den Terrorismus in all seinen Formen zu bekämpfen“, so der Minister.

Was den Kampf gegen den Terrorismus speziell betrifft, so betonte Nicolas Schmit, dass in der Folge der Terroranschläge von Paris eine Reihe von Maßnahmen angenommen worden seien, „und diese müssen jetzt schnellstmöglich umgesetzt werden“. Er sieht die wichtigsten Aspekte in einem weiteren Ausbau und einer Systematisierung der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den zuständigen Behörden. In diesem Zusammenhang wird das Abkommen über die europäischen Fluggastdatensätze (PNR), das auf der Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ vom 4. Dezember 2015 bestätigt wurde, im Kampf gegen den Terrorismus „eine entscheidende Rolle spielen“, fuhr der Minister fort.

Zum Thema der Vertiefung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) wies Nicolas Schmit darauf hin, dass die Arbeiten im Rat zu dem im Juni 2015 vorgestellten „Bericht der fünf Präsidenten“ gut fortgeschritten seien. „Es ist für den Europäischen Rat an der Zeit, gewisse Leitlinien für die Weiterführung der Arbeiten zu bestimmen“, erklärte der Minister, der den Standpunkt vertrat, dass bestimmte Fragen, die nach wie vor kontrovers seien, „schnell geklärt werden müssen“.

Zum Binnenmarkt merkte Nicolas Schmit an, dass die Kommission jüngst eine Reihe von Mitteilungen und Berichten als Grundlage für die Debatten des Europäischen Rates vorgelegt habe. „Es geht darum, den Binnenmarkt in verschiedenen Bereichen, in denen nach wie vor Lücken bestehen, weiter zu stärken und auszubauen“, fügte er hinzu, wobei er auf die Güter und Dienstleistungen sowie den digitalen Binnenmarkt verwies.

Der Europäische Rat wird ferner die Thematik des Klimawandels behandeln, indem er das auf der UN-Klimakonferenz (COP21) geschlossene Abkommen zur Kenntnis nimmt und den Rat und die Kommission damit beauftragt, dessen Resultate zu bewerten, insbesondere in Anbetracht des Handlungsrahmens für die Klima- und Energiepolitik für den Zeitraum bis 2030. Der Europäische Rat wird angesichts einer vertieften Debatte im kommenden März auch auf die Frage der Energieunion zurückkommen.

Schließlich betonte Nicolas Schmit zur Frage des Referendums im Vereinigten Königreich, dass der Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, nach ausführlichen Konsultationen habe verlauten lassen, dass diese Tagung nicht „der Zeitpunkt für endgültige Entscheidungen“ sein dürfe. „Dies wird die Gelegenheit für eine politische Diskussion über alle vorgebrachten Fragen sein; die Form und der Inhalt eines eventuellen Abkommens werden zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet.“

In demselben Schreiben kündigte der Präsident Donald Tusk den Staats- und Regierungschefs an, dass die Frage der Sanktionen gegen Russland aufgrund der Krise in der Ukraine auf die Tagesordnung einer künftigen Tagung des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) gesetzt worden sei.

Mitgliedstaaten müssten mehr tun und schneller handeln, so Jean-Claude Juncker

Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, kam zunächst auf den Vorschlag der Kommission vom Vortag über die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes zurück und rief das Parlament und den Rat der EU auf, dieses Thema als eine „dringende Angelegenheit“ zu behandeln. „Wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn es darum geht, den Schengen-Raum der Freizügigkeit zu bewahren“, erklärte der Kommissionspräsident, indemi er bekräftigte, dass die wirksame Kontrolle der Außengrenzen der EU eine Priorität sein müsse und dass kollektives Handeln geboten sei.

Dabei bestätigte Jean-Claude Juncker, dass die Mitgliedstaaten ihre Kompetenzen und ihre Souveränität in Bezug auf ihre Grenzen beibehalten würden, und führte aus, dass dieser europäische Schutz die Aufgabe haben werde, die Migrationsströme in ganz Europa zu verfolgen, die Schwachstellen zu identifizieren und die Mitgliedstaaten dementsprechend aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. „Der europäische Schutz ist nicht die Antwort auf eine neue Notwendigkeit; er ist da, um die Mängel des Schengen-Systems zu beheben“ erklärte der Präsident.

Doch falls dringende Probleme fortbestünden und keine Maßnahmen ergriffen würden, dann könne die Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten die geeigneten Entscheidungen treffen, um an den Grenzen einzugreifen, führte der Kommissionspräsident weiter aus.

Jean-Claude Juncker bekräftigte seine Position bezüglich Schengen erneut mit Nachdruck: „Unter meine Führung werden wir alles tun, um das, was wir aufgebaut haben, zu bewahren und es weiter zu verbessern und zu stärken.“ „Wir sind entschlossener denn je. Schengen wird weiter bestehen“, fügte er hinzu.

Der Präsident kündigte ferner an, dass die Kommission den Vorschlag für eine Stärkung des Schengener Grenzkodexes unterbreitet habe, damit jede Person, die in den Schengen-Raum einreist - gleich, ob europäische Bürger oder Staatsbürger aus Drittländern -, einer Sicherheitskontrolle in Form eines Abgleichs mit nationalen und europäischen Datenbanken unterzogen werde. Diese Kontrollen würden künftig auch bei der Ausreise aus der EU Pflicht sein, konkretisierte er.

Schließlich kündigte Jean-Claude Juncker noch die Verabschiedung einer Empfehlung über einen Plan für die freiwillige humanitäre Aufnahme syrischer Flüchtlinge an, die sich derzeit in der Türkei befinden. „Wenn unser Nachbar mit einer humanitären Notsituation konfrontiert ist, dann ist es unsere Aufgabe, zu helfen“, erklärte der Präsident und führte weiter aus, dass dieser Vorschlag den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis offenstünde.

Zum Thema der Einrichtung und Inbetriebnahme von Erstaufnahme- und Registrierungszentren - sogenannten „Hotspots“ - in Griechenland und in Italien bestätigte Jean-Claude Juncker, dass gewisse Fortschritte erzielt worden seien, dass aber noch einiges zu tun sei. Auch wenn es seiner Meinung nach noch dauern würde, bis „wir jeden Aspekt der Lage unter Kontrolle haben werden“, bekräftigte er, „gehen wir in die richtige Richtung“. Er  rief die Mitgliedstaaten auf, mehr zu tun, schneller zu handeln und sich über die Liste der sicheren Herkunftsländer zu einigen, um die Effizienz des Asylsystems zu verbessern, die Rückführung irregulärer Migranten zu beschleunigen, und um die auf dem Migrationsgipfel von Valletta am 11. November getroffenen Entscheidungen in Bezug auf die afrikanischen Länder angemessen zu berücksichtigen.

Zum Thema der Umsetzung der Agenda für europäische Sicherheit wies Jean-Claude Juncker darauf hin, dass „die Europäer in einem Raum, in dem Freizügigkeit ein wichtiger Teil ihrer Lebensart, ihres Studiums und ihrer Arbeit ist, weiter die Gewissheit haben wollen, dass sie in Sicherheit leben können“. Wenngleich die Wahrung der Sicherheit ein nationales Vorrecht bleibe, so sei eine bessere Koordinierung auf europäischer Ebene eine dringende Notwendigkeit, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Geheimdiensten, erklärte der Kommissionspräsident. „Der Terrorismus kennt keine Grenzen, und dies erfordert eine globale Antwort“, fügte er hinzu und begrüßte das Abkommen über die europäischen Fluggastdatensätze (PNR).

Jean-Claude Juncker rief ferner zu einer „Anpassung und Intensivierung der Rechtsvorschriften der EU auf dem Gebiet der Verhinderung und Unterdrückung terroristischer Handlungen, einschließlich der Finanzierung terroristischer Aktivitäten“ auf und wies darauf hin, dass dies Gegenstand der neuen Richtlinie zur Terrorismusbekämpfung sei, die am 2. Dezember von der Kommission vorgestellt worden sei.

In Bezug auf die WWU und den Binnenmarkt betonte Jean-Claude Juncker die „Notwendigkeit, unseren Binnenmarkt dort zu perfektionieren, wo er nach wie vor Mängel aufweist, und ihn dort zu vollenden, wo noch Lücken zu schließen sind“, d. h. die Vollendung des digitalen Binnenmarkts, der Kapitalmarktunion und der Energieunion. In dieser Hinsicht begrüßte er das in Paris erzielte Klima-Abkommen  vom 12. Dezember, das es ermöglichen werde, „in Richtung auf die von der Energieunion festgelegten Ziele voranzuschreiten, bei gleichzeitiger Aufstockung unseres finanziellen Beitrags zur Bekämpfung des Klimawandels in den Entwicklungsländern“.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-12-2015