Allgemeine Angelegenheiten
Ratssitzung

Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ – Minister verabschieden interinstitutionelle Vereinbarung für bessere Rechtssetzung und bereiten die Tagung des Europäischen Rates im Dezember vor

Die EU-Minister für europäische Angelegenheiten kamen am 15. Dezember 2015 in Brüssel zur Tagung des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ (RAA) der EU zusammen, bei der der luxemburgische Minister für auswärtige und europäische Angelegenheiten, Jean Asselborn, den Vorsitz führte.

Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates im Dezember

conseil-cag-asselbornIm Rahmen der Tagung schlossen die europäischen Minister zunächst die Vorbereitungsarbeiten für die Tagung des Europäischen Rates am 17. und 18. Dezember ab  und prüften den Entwurf von Schlussfolgerungen, der vom Präsident des Europäischen Rates, Donald Tusk, in Zusammenarbeit mit dem luxemburgischen EU-Ratsvorsitz und der Europäischen Kommission erarbeitet worden war.

Bei dieser Tagung des Europäischen Rates mit einer „sehr umfangreichen“ Tagesordnung werden die Staats- und Regierungschefs insbesondere den sogenannten Bericht der fünf Präsidenten über die Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) Europas prüfen, erklärte Jean Asselborn nach Ende der Sitzung der Internetseite des Ratsvorsitzes. „Die Zeit ist jetzt gekommen für den Europäischen Rat, um politische Leitlinien für die künftigen Arbeiten zu bestimmen“, führte er weiter aus. In diesem Zusammenhang zog der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ Bilanz über die unter dem luxemburgischen Ratsvorsitz geführten Arbeiten zum Thema dieses Berichtes in den verschiedenen Ratsformationen; „diese haben es ermöglicht, einige Wege für die kommenden Monate zu bestimmen“, unterstrich der luxemburgische Minister.

Die Minister führten ferner einen Gedankenaustausch zu den weiteren Themen, die von den Staats- und Regierungschefs im Rahmen ihrer Sitzung im Dezember behandelt werden sollen. Dabei soll insbesondere die Umsetzung der aufgrund der Flüchtlingskrise beschlossenen Maßnahmen auf der Tagesordnung stehen. „Das Leitwort heißt hier Umsetzung“, erklärte Jean Asselborn, aus dessen Sicht „wir nicht vorangehen können, solange die festgelegten Leitlinien nicht in konkrete Maßnahmen vor Ort umgesetzt werden“. Dies gelte für alle Bereiche, in denen die EU tätig wird: die Erstaufnahme und -registrierungszentren (die sogenannten „Hotspots“), die Umsiedlung, die Rückführung sowie eine strenge und wirksame Kontrolle an den Außengrenzen der Union, erläuterte er.

In Bezug auf die weiteren Themen merkte Minister Asselborn an, dass „traurigerweise jetzt auch die Terrorismusbekämpfung auf der Tagesordnung steht“. Er rief dazu auf, die Maßnahmen zu beschleunigen, um schnellstmöglich konkrete Resultate zu erzielen, insbesondere was die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten anbelangt. Auf der Tagung des Europäischen Rates sollen auch die Themen des weiteren Ausbaus des Binnenmarkts, der Umsetzung der Energieunion und der Ergebnisse der UN-Klimakonferenz (COP21) sowie die Pläne des Vereinigten Königreichs betreffend ein Referendum über die Mitgliedschaft in der EU zur Debatte stehen.

Was letzteren Punkt betrifft, so wies Jean Asselborn darauf hin, dass ein jeder das Schreiben des britischen Premierministers David Cameron an den Präsidenten des Europäischen Rates, Donald Tusk, vom 10. November habe lesen können und dass dieser dem britischen Premierminister bestätigt habe, dass diese Woche „nicht der Zeitpunkt sei, um endgültige Entscheidungen zu treffen“. „Wir haben unseren Kollegen, Minister David Lidington, bezüglich der Erwartungen des Vereinigten Königreichs im Rat angehört“, erklärte der luxemburgische Minister, der den Standpunkt vertrat, dass „tiefergreifendere Diskussionen notwendig [seien], um für einige der Forderungen Lösungen zu finden“. Seiner Ansicht nach sei dies „der Zeitpunkt, alle Sichtweisen anzuhören, um im Hinblick auf die Tagung des Europäischen Rats im Februar gute Grundlagen zu schaffen“. 

Interinstitutionelle Vereinbarung für bessere Rechtsetzung

Der Rat verabschiedete ferner den Text einer neuen interinstitutionellen Vereinbarung mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung“, über die nach drei Monaten „schwieriger“ Verhandlungen unter der Leitung des luxemburgischen Ratsvorsitzes, die jedoch „stets in einer positiven Atmosphäre der Zusammenarbeit“ abliefen, am 8. Dezember 2015 eine vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission erzielt worden ist. Dieser Tagesordnungspunkt wurde in Anwesenheit von Minister Nicolas Schmit behandelt, der für die Beziehungen zum Europäischen Parlament zuständig und Hauptverhandlungsführer für den Rat ist.

Wie aus den Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten“ hervorgeht, zielt die interinstitutionelle Vereinbarung darauf ab, dass sich die Gesetzgebung der Union auf die Bereiche konzentrieren soll, in denen ihr Mehrwert für die europäischen Bürger am wichtigsten sei, dass sie möglichst klar und einfach sein soll und dass ein Übermaß an Vorschriften und Bürokratie für die Bürger ebenso wie für die Unternehmen, insbesondere KMU, vermieden werden soll.

„Diese interinstitutionelle Vereinbarung wird eine deutliche Verbesserung der Art und Weise der Zusammenarbeit der Institutionen herbeiführen, damit die ehrgeizigen Ziele, die in den Verträgen für die Union festgelegt sind, erreicht werden können“, erklärte Jean Asselborn. „Die eingeführte Gesetzgebung muss klarer, effizienter und moderner sein und ihrem Zweck entsprechen; sie muss auch möglichst einfach sein, damit sie für die Bürger, für die Unternehmen und für die Gesellschaft insgesamt konkrete und nachhaltige Resultate herbeiführen kann“, führte er weiter aus.

Um diese Ziele zu erreichen, zielt die von den drei Institutionen angenommene Vereinbarung somit insbesondere auf eine Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit in Bezug auf die gesetzgeberische Planung, aber auch auf eine Stärkung der Analysen zu den Auswirkungen der neuen Initiativen sowie auf die Gewährleistung eines höheren Maßes an Transparenz und der öffentlichen Konsultationen im Gesetzgebungsprozess ab.

Was die nächsten Schritte betrifft, so wird die Vereinbarung dem Rat nach einer letzten Prüfung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen zur formalen Verabschiedung vorgelegt und nach Abschluss der internen Verfahren in den drei Institutionen unter dem künftigen niederländischen Ratsvorsitz unterzeichnet, sodass dieser dann mit der Umsetzung der neuen Vereinbarung beginnen kann.

Achtzehnmonatsprogramm des Rates 

Der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“ hat auch das Arbeitsprogramm des Rates für die nächsten achtzehn Monate verabschiedet, das in enger Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Präsidenten des Europäischen Rates von den drei nachfolgenden Ratsvorsitzen (Niederlande, Slowakei, Malta) ausgearbeitet wurde.

Daran erinnernd, dass dieses Programm, ebenso wie die Prioritäten des luxemburgischen Ratsvorsitzes, von dem im Juni 2014 vom Europäischen Rat verabschiedeten Strategischen Programm inspiriert gewesen sei, begrüßte er die Tatsache, dass die nächsten drei Ratsvorsitze den luxemburgischen Ratsvorsitz als Vorbild genommen hätten, wobei sie auch ein „wesentlich kürzeres und prägnanteres und damit leichter umzusetzendes Dokument seiner Prioritäten“ vorgelegt hätten. In diesem Zusammenhang begrüßte Jean Asselborn die gute Zusammenarbeit mit den nächsten drei Ratsvorsitzen, insbesondere mit dem künftigen niederländischen Ratsvorsitz, der in diesen letzten Wochen bereits an den Arbeiten beteiligt war.

Erweiterung und Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess

Im Rahmen der Tagung der Minister standen auch die Themen der Erweiterung und des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses auf der Grundlage einer jährlichen Mitteilung und der Länderberichte der Kommission zur Debatte. Es kam zu einer formalen Verabschiedung der vom luxemburgischen Ratsvorsitz vorbereiteten Schlussfolgerungen, die „einen Punkt der Ausgewogenheit zwischen den Positionen der verschiedenen Delegationen“ darstellen, wie Jean Asselborn erläuterte.

Zur Erinnerung: Die Politik der Erweiterung der EU betrifft die Türkei, Montenegro und Serbien – für die Türkei und Serbien wurden unlängst neue Kapitel der Verhandlungen eröffnet –, während der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess zwischen der EU und den Westbalkanländern die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie den Kosovo anbelangt.

In seinen Schlussfolgerungen bekräftigt der Rat insbesondere sein Engagement zur Unterstützung des Erweiterungsprozesses und der Perspektiven eines künftigen Beitritts der Westbalkanländer zur Union. Dabei wird die Türkei als ein wichtiger Partner in verschiedenen Bereichen vorgestellt, wobei der Rat den Standpunkt vertritt, dass aktive und glaubwürdige Beitrittsverhandlungen unter Wahrung der Verpflichtungen der EU und der festgelegten Bedingungen  dazu beitragen werden, das Potenzial der Beziehungen zwischen der EU und der Türkei in vollem Umfang zu realisieren.

Der Rat betonte ferner die große Bedeutung, welche er der Glaubwürdigkeit des Erweiterungsprozesses beimisst; dies sei eine wesentliche Voraussetzung, um die Dynamik des Reformprozesses aufrechtzuerhalten. Er begrüßte darüber hinaus die kontinuierlichen Bemühungen der Kommission, um die Frage der grundlegenden Reformen, insbesondere der Problematik der Rechtsstaatlichkeit, schon bei Beginn des Beitrittsprozesses zu behandeln.

Europäisches Semester 2016

Schließlich stellte die Kommission noch ihren Jahreswachstumsbericht 2016 vor, mit dem das Europäische Semester eingeleitet wird. Es handelt sich dabei um den jährlichen Zyklus der wirtschaftspolitischen Steuerung der EU. In dem Bericht werden die allgemeinen Prioritäten der EU im Bereich Wirtschafts- und Sozialpolitik festgelegt und den Mitgliedstaaten werden politische Leitlinien für die folgenden Jahre an die Hand gegeben. In diesem Zusammenhang nahm der Rat die von der Kommission bereitgestellten Informationen zur Kenntnis, wie Jean Asselborn abschließend angab.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 15-12-2015