Allgemeine Angelegenheiten
Ratssitzung

Bessere Rechtsetzung - Rat billigt Einigung mit dem Europäischen Parlament und der Kommission

Die Europäische Union wird die Vorgehensweise für den Erlass ihrer Rechtsvorschriften zum Nutzen von Bürgern und Unternehmen verbessern. Dies ist der Hauptzweck einer Vereinbarung über bessere Rechtsetzung zwischen dem Rat, dem Parlament und der Kommission, die der Rat am 15. Dezember 2015 gebilligt hat.

Die Interinstitutionelle Vereinbarung wird sicherstellen, dass die Rechtsvorschriften der Union auf die Bereiche fokussiert werden, in denen sie den größten Mehrwert für die europäischen Bürger haben, und dass Rechtsvorschriften einfach und klar sind. Überregulierung soll vermieden werden und der Verwaltungsaufwand für Bürger und Unternehmen, insbesondere KMU, soll sinken. In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Organe enger zusammenarbeiten, insbesondere bei der Planung von Gesetzgebungsinitiativen. Des Weiteren wird die Abschätzung der Folgen neuer Initiativen verstärkt und es wird für mehr Transparenz und eine umfassendere Konsultation der Öffentlichkeit im Gesetzgebungsverfahren gesorgt.

"Mit der Vereinbarung über bessere Rechtsetzung wird deutlich, dass sich die EU-Organe gemeinsam dafür einsetzen, den Bürgern und Unternehmen das Leben zu erleichtern. Rechtsvorschriften müssen leicht verständlich und umsetzbar sein; genau dies soll mit der Vereinbarung erreicht werden", so Nicolas Schmit, Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft.

Jährliche und mehrjährige Programmplanung                       

In der Vereinbarung ist vorgesehen, dass die Kommission den Rat und das Parlament konsultiert, bevor sie ihr Jahresarbeitsprogramm annimmt, und dass sie deren Standpunkte berücksichtigt. Ausgehend vom Jahresarbeitsprogramm der Kommission werden die drei Organe gemeinsame gesetzgeberische Prioritäten für das folgende Jahr festlegen. Um die langfristige Planung zu erleichtern, werden sich alle drei Organe nach Ernennung einer neuen Kommission über ihre wichtigsten Politikziele für die neue Amtszeit austauschen. 

Folgenabschätzungen und Konsultation der Öffentlichkeit

Bevor die Kommission einen Vorschlag annimmt, wird sie öffentliche Konsultationen durchführen und dabei insbesondere die unmittelbare Beteiligung von KMU fördern. Als Teil der Verfahren zur Verbesserung der Qualität der EU-Rechtsvorschriften werden Folgenabschätzungen bei neuen Initiativen stärkeres Gewicht erhalten. Dabei wird den Auswirkungen neuer Rechtsvorschriften auf die Wettbewerbsfähigkeit stärker Rechnung getragen, insbesondere was KMU anbelangt. Auch wird ermittelt, was es kostet, wenn nicht auf EU-Ebene gehandelt wird. Der Rat und das Parlament haben vereinbart, Folgenabschätzungen zu wesentlichen Änderungen an Kommissionsvorschlägen durchzuführen, wenn sie dies im Hinblick auf das Gesetzgebungsverfahren für zweckmäßig und erforderlich halten.

Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften 

Rat, Parlament und Kommission haben ferner vereinbart, sich mehr um eine Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften zu bemühen. Die Kommission wird jedes Jahr eine Bewertung vorlegen, aus der hervorgeht, inwieweit dies erreicht wurde. Soweit zweckmäßig wird sie das Potenzial zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und das Einsparpotenzial der einzelnen Rechtsetzungsvorschläge vor dem breiteren Hintergrund der Kosten und des Nutzens von EU-Rechtsvorschriften angeben.

Transparenz und Koordinierung

Um die Effizienz ihrer Gesetzgebungstätigkeit zu erhöhen, sind Rat und Parlament entschlossen, enger zusammenzuarbeiten. Sie haben vereinbart, für Transparenz zu sorgen und die Unterrichtung der Öffentlichkeit während des gesamten Gesetzgebungszyklus zu verbessern.

Expertenwissen für delegierte Rechtsakte

In der Vereinbarung ist auch vorgesehen, dass die Kommission mehr Anhörungen von Experten durchführt, bevor sie delegierte Rechtsakte erlässt. Dies umfasst eine systematische Konsultation von Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten.

Weiteres Vorgehen

Nach der Überarbeitung der Vereinbarung durch die Rechts- und Sprachsachverständigen muss diese noch von den drei Organen gemäß ihren internen Verfahren förmlich angenommen werden. Anschließend wird die Vereinbarung von den Präsidenten der drei Organe unterzeichnet und tritt am selben Tag in Kraft.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 15-12-2015