Der zweite Teil der Sitzung des Rates „Justiz und Inneres“, der der inneren Sicherheit gewidmet war, fand am 4. Dezember 2015 in Brüssel in Anwesenheit der Minister des Ressorts der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) statt. Auf dieser Sitzung, bei der der luxemburgische Minister für innere Sicherheit, Etienne Schneider, den Vorsitz führte, wurde von den Teilnehmern der mit dem Europäischen Parlament entschiedene Kompromisstext über den PNR-Richtlinienvorschlag verabschiedet. Ebenfalls bei dieser Sitzung bestätigten die Minister das mit dem Europäischen Parlament erzielte Abkommen über die Europol-Verordnung und sie erörterten die erneuerte Strategie der inneren Sicherheit der EU für den Zeitraum von 2015-2020 sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung.
Einigung im Rat über den PNR-Richtlinienvorschlag
Die Minister verabschiedeten den mit dem Europäischen Parlament entschiedenen Kompromisstext über den Vorschlag für eine Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (Passenger Name Records, PNR) zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität (PNR-Richtlinie), während die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament fast fünf Jahre lang angedauert hatten.
Zur Erinnerung: Der Richtlinienentwurf sieht eine Regelung für den Transfer der PNR-Daten der Passagiere internationaler Flüge von den Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten sowie für die Verarbeitung dieser Daten durch die zuständigen Behörden vor. Mit der Richtlinie soll festgelegt werden, dass die eingeholten PNR-Daten nur zu Zwecken der Verhinderung und Aufdeckung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität sowie für die Aufklärung und strafrechtliche Verfolgung in diesem Bereich verarbeitet werden dürfen.
Bei der Pressekonferenz, die im Anschluss an die Ratssitzung stattfand, berichtete Minister Schneider „nicht ohne Stolz“, dass eine Einigung hinsichtlich eines europäischen PNR-Systems seitens des Rates habe erzielt werden können. „Wir nähern uns zusammen mit dem Europäischen Parlament und der Kommission unserem gemeinsamen Ziel, das darin besteht, die EU mit einem wirksamen PNR-System auszurüsten, bei dem die Grundrechte und Grundfreiheiten in vollem Umfang gewahrt bleiben“, erklärte er, wobei er auf die Trilogverhandlungen verwies, die „auf konstruktiver Weise“ verlaufen seien.
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, begrüßte die „ausgewogene und verhältnismäßige“ Einigung, die eine Verbesserung der Sicherheit der europäischen Bürger bei gleichzeitiger Wahrung ihrer Rechte ermöglichen werde. Er vertrat folgenden Standpunkt: „Je mehr wir mit diesen (terroristischen, Anm. d. Red.) Risiken, Gefahren und Bedrohungen konfrontiert sind, desto mehr benötigen wir den Informationsaustausch“, und das heute umso mehr, da wir im Zeitalter der Globalisierung leben. „Je besser der Informationsaustausch, desto besser werden wir in der Lage sein, unsere Verpflichtung zur Sicherheit gegenüber den europäischen Bürgern einzuhalten“, so der EU-Kommissar.
Im April 2012 hatte der Rat „Justiz und Inneres“eine allgemeine Ausrichtung hinsichtlich des PNR-Richtlinienentwurfs festgelegt. Der Rat und der Europäische Rat hatten regelmäßig betont, wie dringend es sei, diese Richtlinie aufgrund der wachsenden Gefahr, die von den ausländischen Kämpfern ausgeht, zum Abschluss zu bringen.
Am 15. Juli 2015 hatte der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments einen überarbeiteten Bericht über die Richtlinie und ein Mandat zur Eröffnung der Verhandlungen mit dem Rat verabschiedet. Einer der heikelsten Punkte bei den Verhandlungen betraf die Dauer, während der die von den Fluggesellschaften an die Mitgliedstaaten übertragenen Daten ohne „Maskierung“ der Bestandteile, welche eine Identifizierung der Reisenden ermöglichen, gespeichert werden können, wobei eine bestimmte Anzahl von Mitgliedstaaten versuchte, einen Zeitraum von mindestens einem Jahr zu fordern, während das Europäische Parlament es in seiner letzten offiziellen Stellungnahme verweigerte, über einen Zeitraum von sechs Monaten hinauszugehen.
Etienne Schneider zeigte sich erfreut darüber, dass die Mitgliedstaaten „in einem konstruktiven Geist ihre Zustimmung zu einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten sowie ihre Absicht, auch innergemeinschaftliche Flüge und sogenannte „non-carrier economic operators“ einzubeziehen, erklärt haben“. Er wies zudem darauf hin, dass zwischen den 28 Mitgliedstaaten der EU eine Absichtserklärung unterzeichnet worden sei.
Der LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments werde in Kürze darüber abstimmen. Im Anschluss daran soll der Richtlinienentwurf dem Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur Verabschiedung vorgelegt werden.
Europol
Der Rat bestätigte die bei den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament am 26. November 2015 erzielte Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit und die Aus- und Fortbildung auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol). „Das ist ein großer Erfolg für unseren Ratsvorsitz“, betonte Etienne Schneider.
Der neue Verordnungsentwurf sieht hauptsächlich eine Anpassung des aktuellen Beschlusses des Rats betreffend Europol an die neuen Vorschriften auf der Grundlage des Vertrags von Lissabon vor, insbesondere durch die Aufnahme von Bestimmungen über die parlamentarische Kontrolle, die Anpassung der Außenbeziehungen von Europol an die neuen Vorschriften des Vertrags und die Ernennung des Europäischen Datenschutzbeauftragten als Kontrollorgan mit Zuständigkeit für die Überwachung des Datenschutzes für Europol. Der Verordnungsentwurf sieht außerdem vor, Europol mit einem flexiblen und modernen Datenverwaltungssystem auszurüsten und die Governance von Europol an den für die Agenturen geltenden allgemeinen Leitlinien auszurichten.
Minister Schneider begrüßte auch die „politische Einigung, die das im Juni 2014 vom Rat erteilte Verhandlungsmandat in vollem Umfang respektiert“, wobei er hinzufügte, dass sie es darüber hinaus ermöglichen werde, die Agentur Europol mit einer soliden rechtlichen Grundlage auszustatten, damit sie ihr Potenzial im Dienste der Mitgliedstaaten und unter Achtung der Vorrechte jedes Einzelnen optimal entwickeln kann.
EU-Kommissar Avramopoulos wies seinerseits darauf hin, dass Europol durch diese Reform zu einer „funktionstüchtigeren, verantwortungsvolleren und wirksameren Einrichtung“ werde, und fügte hinzu, dass die Agentur als „Plattform für unseren Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung“ fungieren werde. Der EU-Kommissar kündigte ferner die Eröffnung eines Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung bei Europol ab dem 1. Januar 2016 an.
Terrorismusbekämpfung/Sicherheit
Der Rat führte einen Meinungsaustausch über die Umsetzung der im Juni 2015 verabschiedeten erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union, für die die Minister eine „operationelle und dynamische Methodik“ entwickelt hatten, um die für die nächsten sechs Monate zu ergreifenden Maßnahmen zu treffen. Etienne Schneider erklärte sich „vollauf zufrieden mit den Resultaten“ und erinnerte daran, dass es sich hierbei um eine „Priorität“ des luxemburgischen Ratsvorsitzes handelt. Er wies ferner darauf hin, dass der kommende niederländische Ratsvorsitz bereits seine „Bereitschaft zur Übernahme des luxemburgischen Modells für die kommenden sechs Monate“ angekündigt habe.
Die Minister erhielten zudem auf der Grundlage eines Berichts des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung Informationen vom Ratsvorsitz betreffend die Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, die sich an die Erklärung der Staats- und Regierungschefs der EU vom 12. Februar 2015 und des außerordentlichen Rates „Justiz und Inneres“ vom 20. November 2015 anschließen. Etienne Schneider rief in Erinnerung, dass die Minister im Laufe dieser Sitzung vor allem Schlussfolgerungen zu diesem Thema verabschiedet hatten, die unter anderem darauf abzielen, mittels der betreffenden Datenbanken systematische Kontrollen an den Außengrenzen der EU durchzuführen, darunter bei denjenigen, die das Recht auf Freizügigkeit genießen, und dafür zu sorgen, dass die nationalen Behörden die Daten über alle ausländischen terroristischen Kämpfer systematisch in das Schengen-Informationssystem der zweiten Generation (SIS II) eingeben.
Der EU-Kommissar wies zudem darauf hin, dass die Kommission derzeit dabei sei, die im Rahmen der Terrorismusfinanzierung zu ergreifenden Maßnahmen zu prüfen. „Wir haben keine Zeit zu verlieren“, erklärte er, wobei er ausdrücklich die Notwendigkeit betonte, „kontinuierlich zusammenzuarbeiten“, um zu gewährleisten, dass die Sicherheit und Freiheit der europäischen Bürger „niemals kompromittiert“ werden.
Studenten und Wissenschaftler
Der Rat bestätigte überdies das in den Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament am 17. November 2015 erzielte Abkommen über einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungs- oder Studienzwecken, zur Teilnahme an einem Schüleraustausch, einem bezahlten oder unbezahlten Praktikum, einem Freiwilligendienst oder zur Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) hatte den Kompromisstext am 26. November verabschiedet.