Bildung, Jugend, Kultur und Sport - Justiz und Inneres
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Wissenschaftler, Studenten und Praktikanten aus Drittstaaten - Der Rat verabschiedet einen Kompromiss mit neuen Regelungen, um diesen die Einreise in die Europäische Union zu erleichtern

Am 26. November 2015 verabschiedete der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) im Namen des Rates der Europäischen Union einen Kompromiss, auf den man sich im Zuge der Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine Richtlinie geeinigt hatte, um Staatsangehörigen aus Drittländern, die sich für Forschungsarbeiten oder zum Zwecke eines Studiums, Praktikums, Volontariats, Schüleraustauschs oder Aupair-Programms legal in Europa aufhalten möchten, einen kohärenten gesetzlichen Rahmen zu bieten.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Drittstaaten zu stärken, den Transfer von Kompetenzen und Wissen zu entwickeln und den Wettbewerb zu fördern.

 Die Situation von Wissenschaftlern und Studenten konnte deutlich verbessert werden. Sie profitieren nicht nur von einer flexiblen und vereinfachten Mobilität innerhalb der EU, sondern können auch mindestens neun Monate nach ihrem Studien- oder Forschungsabschluss in der EU bleiben, um sich eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen. Studenten dürfen neben ihrem Studium für mindestens 15 Stunden pro Woche einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. Die Richtlinie führt ebenfalls besser aufeinander abgestimmte Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Praktikanten und Volontäre des Europäischen Freiwilligendienstes ein. Außerdem sieht der Text klarere Bestimmungen hinsichtlich verbesserter Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für Schüler und Aupairs vor.

Jean Asselborn, luxemburgischer Minister für Immigration und Asyl und Vorsitzender des Rates Justiz und Inneres, gab in Bezug auf das erreichte Abkommen des luxemburgischen Ratsvorsitzes seiner Zufriedenheit Ausdruck: „Ich bin mit diesem Abkommen besonders zufrieden, denn es bietet in Zukunft noch mehr legale Einreisemöglichkeiten in die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Ich bin vom Nutzen dieses neuen Instruments und den positiven Folgen, die es haben wird, überzeugt. Die Richtlinie macht die Europäische Union zugänglicher und wird in Europa vermehrt junge Talente anziehen, sodass wir in die Zukunft investieren können.“

Das in der Sitzung des AStV am 26. November gebilligte Abkommen konnte während eines Trilogs zwischen dem luxemburgischen EU-Ratsvorsitz, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission am 17. November 2015 erzielt werden.

Nach der für den 30. November 2015 geplanten Genehmigung des Kompromisses durch den LIBE-Ausschuss des Europäischen Parlaments werden die Rechtstexte am 4. Dezember 2015 dem Rat für Justiz und Inneres zur politischen Zustimmung vorgelegt.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 26-11-2015