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Konferenz „Individualbesteuerung und Beschäftigung“ – Mehrere europäische Experten beschäftigten sich mit den Auswirkungen der steuerlichen Individualisierung auf die Beschäftigung von Frauen

Am 29. Oktober 2015, während der Konferenz mit dem Titel „Individualbesteuerung und Beschäftigung“, die vom luxemburgischen EU-Ratsvorsitz in Luxemburg veranstaltet wurde, erörterten mehrere europäische Experten auf dem Gebiet des Steuerwesens und der Sozialpolitik die derzeitige Lage in Bezug auf Individualbesteuerung und Individualisierungsgrad in den Mitgliedstaaten. Sie untersuchten zudem die Zusammenhänge zwischen dem Individualisierungsgrad und seinen Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen. Zuletzt beschäftigten sie sich noch mit den typischen Merkmalen der Übergangsphasen, um die Faktoren zu bestimmen, die gleichstellungsförderliche steuerliche Rahmenbedingungen schaffen.

Die Frage der „Geschlechtsneutralität“ in den Steuersystemen ist nicht neu

Salla Saastamoinen, die für Gleichstellung zuständige Direktorin der GD Justiz und Verbraucher der Europäischen Kommission, erklärte, dass die Frage der „Geschlechtsneutralität“ in den Steuersystemen nicht neu sei. Bereits 1985 habe die Kommission einen Bericht veröffentlicht, um die Mitgliedstaaten davon zu überzeugen, zu einem System der individualisierten Besteuerung überzugehen.  Die Kommission habe damals für ein gänzlich unabhängiges Besteuerungssystem plädiert, um eine Gleichbehandlung von Männern und Frauen zu erreichen, oder zumindest eine gesonderte Bewertung als Option zu ermöglichen. Mehrere Mitgliedstaaten seien diesem Aufruf gefolgt, insbesondere die Niederlande und das Vereinigte Königreich, und hätten ihr Steuersystem reformiert, um „die explizite Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ zu beseitigen.

Die größte Veränderung heute ist die Zunahme der Zahl von Frauen, die der Allein- oder Hauptverdiener in einem Paar sind“, erklärte sie. Sie präzisierte jedoch, dass die Zahlen nach wie vor unausgeglichen seien (in den meisten Haushalten hätten die Frauen ein Nebeneinkommen) und zwischen den Mitgliedstaaten stark variieren würden: In einigen Mitgliedstaaten seien in mehr als 25 % der Partnerschaften Frauen die Allein- oder Hauptverdiener, während sich diese Zahl in anderen Ländern auf 10 % belaufe.

Was sich ihr zufolge nicht verändert habe, sei die Tatsache, dass in einer Partnerschaft die Arbeit der Personen, deren Einkommen geringer ist, durch die Wechselwirkung der Steuersysteme und Sozialleistungen benachteiligt werde, im Vergleich zu einer Situation, in der diese Personen alleine oder der Hauptverdiener wären.

„Die Kommission unterstützt das Streben nach wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Frauen und Männern durch die Teilhabe am Arbeitsmarkt und hat als Ziel eine Beschäftigungsquote von 75 % für 2020 festgelegt, was eine Zunahme der Beschäftigung von Frauen erfordert, da sich die Beschäftigungsquote der Männer bereits auf 75 % beläuft“, so die Rednerin. Ihrer Ansicht nach ermögliche die Steigerung der Frauenbeschäftigungsquote vor allem eine Senkung des Armutsrisikos, insbesondere bei Kindern.

Salla Saastamoinen erklärte daraufhin, dass es möglich sei, die Auswirkungen des Übergangs zur Individualbesteuerung durch Steuervergütungen und Steuervergünstigungen zu kompensieren, die – bei dem Versuch, die Einkommensverteilung in den Haushalten zu begünstigen, – jedoch wieder zu einer Tendenz (engl. „bias“) zugunsten der traditionellen Arbeitsteilung in den Partnerschaften führen könnten.

Schließlich kam sie noch auf das Armutsrisiko von Frauen über 65 zu sprechen. Dieses sei ihr zufolge höher aufgrund ungleicher beruflicher Werdegänge zwischen Männern und Frauen und aufgrund der Wechselwirkung dieser Werdegänge mit der Funktionsweise der Rentensysteme.

Die Wohlfahrtsstaatsmodelle in der Perspektive einer steuerlichen Individualisierung

Nicole Kerschen, Honorarforscherin am französischen Zentrum für wissenschaftliche Forschung (CNRS), erklärte ihrerseits, dass das Steuersystem mit der Art des Wohlfahrtsstaats (engl. „Welfare State“) einhergehen würde.IMG_0116

Der auf „dem Arbeiter und seiner Familie“ basierende Wohlfahrtsstaat (angewendet in Frankreich), der dem „Sozialversicherungsmodell von Bismarck“ entspreche, stelle ein „Modell der geschlechtsbedingten Rollenverteilung von Mann und Frau“ dar, in dem die Rollen „spezialisiert“ und „komplementär“ seien, erklärte sie. Der Mann sei „der Erzeuger und Versorger, der für die Bedürfnisse der Familie aufkommt“. Die Frau hingegen sei „für den Nachwuchs und die Erziehung zuständig“ und auf „Aufgaben im Haushalt“ beschränkt. Dieses Modell begünstige ihrer Ansicht nach die wirtschaftliche Abhängigkeit von Frauen und ihre „Einquartierung in den privaten Bereich“.

Der Rednerin zufolge habe dieses Modell, dadurch, dass es nicht zuletzt die Integration von Arbeitslosen, Praktikanten, unverheirateten Paaren und Homosexuellen im Sozialsystem ermöglicht hat, eine große Anpassungsfähigkeit bewiesen. Ihrer Auffassung nach sei es dennoch kritikwürdig, da es auf der Ungleichheit zwischen Männern und Frauen beruhe und „eine gewisse soziale Ungerechtigkeit im Rentenbereich“ aufweise. Darüber hinaus „begünstigt es, durch die abgeleiteten Rechte, die Schwarzarbeit“, erklärte sie.

Im Wohlfahrtsstaatsmodell, das auf den einzelnen Bürger ausgerichtet ist (angewendet in Dänemark) und das auf den Arbeiten von Beveridge und T.H. Marshall basiert, seien die sozialen Rechte von jedweder „Institution“, darunter auch die Ehe, abgetrennt. Die universalen sozialen Rechte würden den Einzelnen als Bürger in Form von einheitlichen Leistungen zuerkannt. Der Staat verspreche die wirtschaftliche Unabhängigkeit aller Personen „durch einen politisch ermöglichten Zugang aller zum Arbeitsmarkt sowie durch Flexicurity“ (dt. Flexibilität und Sicherheit). Er setze sich für Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben ein und unterstütze das Kinderrecht und die Chancengleichheit.

Nach Auffassung von Nicole Kerschen begünstige dieses Modell die Emanzipation des Einzelnen und damit die Gleichstellung von Männern und Frauen. Es sehe jedoch als Gegenleistung zu den Sozialrechten die Teilhabe des Einzelnen an der Schaffung von Wohlstand und an der Entrichtung von Steuern vor. „Die europäische Bürgerschaft stützt sich hinsichtlich der Rechte und Pflichten, wie in Artikel 20 des AEUV definiert, auf dieses Modell“, führte sie weiter aus.

Abschließend erklärte Nicole Kerschen, dass „das familialistische Modell (...) heute im Vergleich zur Entwicklung der Gesellschaft eine Diskrepanz“ aufweise. Ihr zufolge sei es „ganz offensichtlich, dass das Gesellschaftsmodell geändert und ein Übergang zum sozialen Bürgerschaftsmodell stattfinden muss“.

Besteuerung von Einkünften und Beschäftigung von Frauen in Europa – Für Danièle Meulders stellt die Individualisierung des Steuerwesens und der Sozialausgaben eine Notwendigkeit dar

Danièle Meulders, Professorin für Wirtschaft an der Freien Universität Brüssel (ULB), erklärte ihrerseits, dass die Steuersysteme „die Art und Weise, wie die Gesellschaft die Gleichstellung von Männern und Frauen wahrnimmt“, reflektieren würden. In den Familiensteuersystemen sei diese Auffassung ihr zufolge unsozial. Sie stütze sich auf Diskriminierungen, die nicht mehr explizit, sondern implizit seien, und die Professorin bezeichne diese Diskriminierungen daher als „implizite geschlechtsbezogene Verzerrungseffekte“.

Die Rednerin verwies auf zwei implizite geschlechtsbezogene Verzerrungseffekte.

  • Frauen seien häufig die Zweitverdiener („Secondary earner bias“). In Steuersystemen, die auf dem Haushalt basieren, werde ihr Einkommen mit dem Grenzsteuersatz besteuert, der auf das Einkommen des Erstverdieners erhoben wird. So seien die Frauen mehrheitlich von der Nichtindividualisierung der Steuersysteme betroffen.
  • Die Steuervorteile für einen Ehepartner, der nicht arbeitet, würden häufig verloren gehen, wenn der inaktive Ehepartner eine Beschäftigung aufnimmt („Unpaid work bias“)

„Diese beiden Verzerrungen sind Beschäftigungsfallen, die hauptsächlich die Frauen betreffen, die mehrheitlich unter den Zweitverdienern sind“, betonte sie.

In den Ländern, wo die Einheit der Besteuerung der Einzelne ist, würden sich diese geschlechtsbezogenen Verzerrungseffekte in anderen Steuerberechnungsschritten wiederfinden lassen, erklärte sie, und nannte als Beispiel den Steuervorteil, der dem Steuerzahler gewährt wird, dessen Ehepartner nicht arbeitet oder nur ein sehr geringes Einkommen hat. Diese Steuervorteile würden ihr zufolge hauptsächlich Männern von Nutzen sein und häufig beträchtliche Steuerausgaben bedeuten. „Sie stellen Beschäftigungsfallen dar, die in erster Linie Frauen betreffen, die mit einem Partner zusammenleben, da bei jedem Anstieg ihres Berufseinkommens die Gefahr besteht, dass der Steuervorteil verloren geht“, bekräftigte sie.

IMG_0123Danièle Meulders stellte daraufhin einen Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten mit der Einheit der Besteuerung und den Vorteilen für Ehepaare mit einem einzigen Einkommen auf. In 19 Mitgliedstaaten stelle der Einzelne die Besteuerungseinheit dar, in fünf Ländern sei die Besteuerungsgrundlage der Haushalt (Deutschland, Luxemburg, Irland, Frankreich und Portugal) und in vier Ländern könne der Steuerzahler entscheiden (Estland, Polen, Spanien und Malta). „Die individualisierte Besteuerung ist folglich das vorherrschende Modell in der EU“, so die Rednerin.

Sie präzisierte jedoch, dass die Individualisierung in den 19 Ländern, wo die Einheit der Besteuerung der Einzelne ist, nicht perfekt sei. Zehn Länder würden Ehepaaren auf ein einziges Einkommen Steuervorteile gewähren. Sechs Länder hätten ein System der Übertragbarkeit von Freibeträgen zwischen den Partnern – ein Element, mit dem die Steuer des Ehepartners mit den höchsten Einkünften reduziert werden könnte, wenn der andere Partner keine Einnahmen oder nur ein geringes Einkommen hat. Und in drei Ländern würden die Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen. Die Steuersysteme, in denen der Einzelne die Besteuerungseinheit ist, können somit „unrein“ sein, erklärte sie.

Danièle Meulders kam daraufhin genauer auf die Beschäftigung von Frauen in Europa zu sprechen. Ihrer Ansicht nach würden „die vertikalen und horizontalen Diskriminierungen fortbestehen“: Die Frauen seien immer noch auf bestimmte Sektoren und Berufe konzentriert und in Führungspositionen immer noch in der Minderheit. Darüber hinaus vertritt sie die Auffassung, dass neue Formen von Diskriminierungen entstanden seien. „Die Entwicklungen in Bezug auf die Teilzeitarbeit, die Laufbahnunterbrechungen, die flexiblen Arbeitszeiten und die Zeitarbeit haben den Fortschritt der Gleichstellung am Arbeitsplatz gebremst, indem wieder neue Segregationen geschaffen wurden, in die das Arbeitsangebot von Frauen geleitet wurde“, merkte sie an.

Im Jahr 2013 seien in der EU 30,5 % der Frauen einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen, gegenüber einem Wert von 7,5 % bei den Männern. Die Quote der teilzeitbeschäftigten Frauen schwanke zwischen 2,5 % in Bulgarien und 73,1 % in der Niederlande. Die Rednerin erklärte, dass die Teilzeitarbeit einer der Faktoren sei, der die Wahrscheinlichkeit erhöhe, sich unter den Armen in den verschiedenen europäischen Ländern wiederzufinden. „Die Überrepräsentation von Frauen in dieser Form der Beschäftigung ist einer der Faktoren, der die Gehaltsunterschiede zwischen den Frauen und Männern erklärt“, merkte sie an.

Der Rednerin zufolge würde die Erwerbs- und Beschäftigungsquote von Frauen stark durch das Bildungsniveau und die Elternschaft beeinflusst. Das Bildungsniveau habe wesentliche Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in allen Ländern der EU: Im Durchschnitt habe 2014 die Frauenbeschäftigungsquote bei einer Grundschulbildung 42,6 %, bei einer Sekundarschulbildung 64,2 % und bei einer Hochschulbildung 78,9 % betragen. Die Mutterschaft habe negative Auswirkungen auf die berufliche Laufbahn von Frauen, da sie diese häufig dazu veranlasse, ihre Karriere zu unterbrechen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, führte sie weiter aus.

Laut den von der Rednerin vorgestellten Daten wirken sich die Änderungen im Steuerbereich vor allem auf Frauen, die mit einem Partner zusammenleben, und allgemein auf Gruppen, deren Beschäftigungsquoten niedriger sind aus: die Jüngsten und Ältesten, Geringqualifizierte, die Mütter in den Familien und weibliche Teilzeitbeschäftigte.

Die negativen Anreize, die Steuern auf Einnahmen von natürlichen Personen in Bezug auf die Beschäftigung von Frauen haben, seien ihrer Meinung nach auf die Nicht-Individualisierung der Besteuerung, auf Steuervorteile für Ehepaare mit nur einer Beschäftigung, die Steuerlast und die Progression der Tarifordnung zurückzuführen.

Danièle Meulders vertritt in diesem Zusammenhang die Auffassung, dass es wünschenswert wäre, wenn die Empfehlungen des Rats hinsichtlich der nationalen Reformprogramme und der Stabilitätsprogramme für 2015 und hinsichtlich der Besteuerung die unerwünschten Auswirkungen des Steuerwesens auf die Beschäftigung von Frauen ansprechen würden. „Es ist erforderlich, das Steuerwesen und die Sozialausgaben zu individualisieren, wenn man die gänzliche oder teilweise Untätigkeit von Frauen nicht weiter unterstützen und ihren Nebenerwerbsstatus, der die Grundlage der Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern darstellt, nicht länger aufrechterhalten will, meinte sie abschließend.

Die Beschäftigung von Frauen und das Steuersystem in Österreich und Schweden

Edeltraud Lachmayer, die Leiterin der Abteilung für Einkommens- und Körperschaftsteuer des österreichischen Finanzministeriums, referierte anschließend über die Beschäftigung von Frauen und das österreichische Steuersystem.

Die Rednerin erinnerte zunächst daran, dass das System der Individualbesteuerung mit einer Einführungsphase ab 1972 in Österreich 1975 vollständig eingeführt wurde. Sie kam auf die Gründe zu sprechen, die zu diesem Paradigmenwechsel geführt hatten, nämlich die Einsetzung einer sozialdemokratischen Regierung ab 1970 und auch die sehr hohe Besteuerung der Einkommen von verheirateten Paaren. Sie betonte dabei, dass die Beschäftigung von Frauen kein Grund für diese Systemänderung gewesen sei.

Die Frauenbeschäftigungsquote sei Anfang der 1970er Jahre besonders niedrig gewesen und habe im Laufe des Jahrzehnts und in den 80er Jahren einen Zuwachs verzeichnet. Dies sei jedoch vielmehr eine Tendenz in ganz Europa als eine Auswirkung der Änderung des Steuersystems gewesen, präzisierte sie.

Die Gründe, welche die zeitversetzten Auswirkungen des Systems der Individualbesteuerung auf die Beschäftigung von Frauen erklären, könnten der Mangel an Kinderbetreuungsstrukturen zu dieser Zeit in Österreich, die Tatsache, dass die Österreicher schon immer „skeptisch“ gegenüber dieser Art von Betreuung waren, oder auch der geringe Rückgriff auf die Teilzeitarbeit sein. Erst nach einer Veränderung der Denkweise sowie nach der Einführung einer größeren Anzahl von Kinderbetreuungsstrukturen seien die Auswirkungen wirklich zum Tragen gekommen, erläuterte sie.

Heute würden mehr als zwei Drittel der Frauen in Österreich (66,9 %) einer Beschäftigung nachgehen, so Edeltraud Lachmayer, und Österreich belege nach der Niederlande den zweiten Platz im Ranking der Länder mit der höchsten Teilzeitbeschäftigungsquote. Die Rednerin präzisierte jedoch, dass in den sieben europäischen Ländern mit der höchsten Frauenbeschäftigungsquote sechs Länder auch die höchste Teilzeitbeschäftigungsrate aufweisen würden.

Die Frauenbeschäftigungsquote in Österreich sei somit besonders hoch im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten. Haben die Frauen jedoch Kinder, würden sie häufig „atypische“ Beschäftigungen ausüben, während die Männer weiterhin einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen und Überstunden leisten.

Abschließend erklärte Edeltraud Lachmayer, dass die Individualbesteuerung zwar zweifellos eine Rolle bei der Förderung der Beschäftigung von Frauen spiele, sie alleine jedoch nicht ausreichend sei. Es müsste sich auch das gesellschaftliche Umfeld und die Denkweise verändern und Kinderbetreuungssysteme zu angemessenen Preisen zur Verfügung stehen.

Åsa Gunnarsson, Rechtsprofessorin an der Universität Umeå in Schweden, gab daraufhin einen Überblick über die Beschäftigungssituation von Frauen im Hinblick auf das Steuersystem in Schweden.

Die Rednerin erinnerte zunächst daran, dass das System der Individualbesteuerung 1971 in Schweden eingeführt worden sei, dies jedoch vielmehr mit dem Mangel an Arbeitskräften und der niedrigen Geburtenraten zu dieser Zeit in Verbindung gestanden habe. Die Behörden hätten folglich überlegt, wie das Steuersystem das Familienleben fördern und zur Zeugung von mehr Kindern anregen könnte.

Diese politische Debatte habe damals weitgehend zu dieser Änderung des Systems beigetragen, fügte sie hinzu. Daneben habe vor allem die Frauenbewegung, die Dringlichkeit, verheiratete Frauen zur Aufnahme einer Tätigkeit zu bewegen, und auch die zunehmende Besorgnis der Abgeordneten hinsichtlich armer Familien mit Kleinkindern einen Beitrag zur Änderung geleistet.

Die Rednerin kam daraufhin auf die Auswirkungen der Einführung der Individualbesteuerung zu sprechen und erklärte, dass es sich zu dieser Zeit um die teuerste Einkommenssteuerreform gehandelt habe, die jemals durchgeführt worden sei, und dass sie dank einer Mehrwertsteuererhöhung habe finanziert werden können.

Diese „für die damaligen Verhältnisse progressive“ Reform habe es zudem zahlreichen Müttern von Kleinkindern ermöglicht, arbeiten zu gehen, erklärte sie.

Abschließend merkte Åsa Gunnarsson an, dass diese Reform große Bedeutung für die Dauerhaftigkeit der Gleichstellung der Geschlechter habe und es ebenso wichtig sei, die Situation der armen Familien zu berücksichtigen. Diese Debatte gewinne im Übrigen auch in Deutschland gerade an Aktualität, erklärte sie.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 29-10-2015