Umwelt
Andere

Knapp zwei Monate vor der COP 21 betont Carole Dieschbourg, dass der zur Verhandlung stehende Textentwurf in den Augen der EU noch nicht ehrgeizig genug ist

Die Umweltministerin, Carole Dieschbourg, hatte die Presse am 16. Oktober 2015 nach Luxemburg eingeladen, um über den Stand der Vorbereitungen für die 21. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 21) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC) zu berichten, die vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris stattfinden wird.

Zur Erinnerung: Die 21. Konferenz der Vereinten Nationen über Klimaänderungen hat sich zum Ziel gesetzt, ein neues internationales Klimaschutzabkommen zu erreichen, das für alle Staaten gelten soll, um die globale Erwärmung unter 2 °C zu halten. Der luxemburgische EU-Ratsvorsitz wird in diesem Zusammenhang daran arbeiten, dass in dieses Abkommen so weit wie möglich die Position der Europäischen Union miteinfließt, die am 18. September 2015 verabschiedet wurde.

Nunmehr weniger als 50 Tage vor dem Beginn der COP 21 begrüßte Carole Dieschbourg die politischen Fortschritte, die während der zahlreichen Sitzungen in den letzten Monaten erzielt wurden. „Wir verfügen seit dem 5. Oktober über einen neuen zur Verhandlung stehenden Kurztext, der nächste Woche in Bonn [in Deutschland bei der letzten Verhandlungsrunde zu diesem Text vor der Konferenz, Anm. d. Red.] diskutiert werden wird. Zudem haben wir nunmehr 150 Vertragspartner, die ihre Reduktionsziele vorgestellt haben und damit nahezu 90 % der weltweiten Emissionen abdecken“, sagte sie und betonte, dass das Kyoto-Protokoll seinerseits nur 14 % der weltweit erzeugten Emissionen abdecken würde. „Wir sind inzwischen nahe an einem globalen Abkommen“, fügte sie hinzu.

Die Umweltministerin begrüßte in diesem Zusammenhang auch „die einhellige Zustimmung“ der Mitgliedstaaten im Rat der Umweltminister am 18. September auf der Grundlage eines Kompromisstextes des luxemburgischen Ratsvorsitzes über das Verhandlungsmandat der EU. „Es war sehr wichtig, vor Bonn über dieses Mandat zu verfügen, um den Verhandlungspartnern eine klare politische Richtung vorzugeben“, betonte die Ministerin.

Gerade was die Position der EU anbelangt, erinnerte Carole Dieschbourg daran, dass es das Ziel der Union sei, ein ehrgeiziges, rechtsverbindliches und dynamisches Abkommen zu erreichen, um die Erderwärmung auf unter 2 °C zu begrenzen. Sie merkte diesbezüglich an, dass der Verhandlungstext auf dem Tisch in den Augen der Europäer dennoch „noch nicht ehrgeizig genug“ sei, und dies insbesondere auf drei Ebenen.

Die Ministerin verwies demzufolge im Hinblick auf die Reduktionsziele zunächst darauf, dass die Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2 °C „operationalisiert“ und in für die Bürger und Unternehmen „verständliche“ Ziele übersetzt werden müsse. „Das EU-Mandat fordert dazu auf, eine langfristige Vision in Richtung einer weltumfassenden und nachhaltigen Klimaneutralität und Widerstandsfähigkeit gegenüber dem Klimawandel zu entwickeln und folglich einen klaren Weg in Richtung einer Null-Emissions-Gesellschaft bis spätestens 2100 festzulegen“, sagte die Ministerin, die der Ansicht ist, dieses Element sei „erforderlich, um den Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft sicherzustellen“.

Außerdem betonte die Ministerin, dass die aktuellen Beiträge, um die Klimaerwärmung unter 2 °C zu halten, nicht ausreichend wären. Das EU-Mandat schlage also vor, 5-Jahreszyklen zur Überprüfung einzuführen, durch die das Anspruchsniveau der Ziele regelmäßig erhöht werden könne. „Es geht dabei um die Glaubwürdigkeit des Abkommens“, fügte sie hinzu und betonte, dass es solche Etappen ermöglichen würden, einerseits ein dauerhaft nachhaltiges Abkommen zu erreichen und andererseits einen Text durchzusetzen, der – vor allem im technologischen Bereich – an die Entwicklungen angepasst werden könne. „Bei technologischen Entwicklungssprüngen könnten die Ambitionen infolgedessen erhöht werden“, erklärte die Ministerin.

Schließlich müsse auch die Transparenz des Abkommens und seiner Mechanismen sichergestellt werden, sagte Carole Dieschbourg. Das EU-Mandat betone in dieser Hinsicht, dass es darum gehe, ein solides System, das auf gemeinsamen Vorschriften beruht, sicherzustellen. Dies schließe auch die Vorschriften in Bezug auf die Transparenz und die Rechenschaftspflicht mit ein.Es gehe also darum, „eine gewisse Berechenbarkeit“ sicherstellen zu können, und die Bemühungen jedes Einzelnen messen und „vergleichen“ zu können, fuhr sie fort.

Die Umweltministerin betonte ebenso, dass das Übereinkommen von Paris – selbst wenn es entscheidend sei, es durchzusetzen – nur eine Etappe sei. Man müsse einen Nutzen aus der Dynamik der letzten Jahre in der Zivilgesellschaft und in den Unternehmen zugunsten eines energetischen und nachhaltigen Übergangs ziehen. „Die Revolution, die wir brauchen, ist bereits im Gange und muss gleichermaßen vor 2020 und vor dem Inkrafttreten des Übereinkommens von Paris weitergehen. Wir können nicht erst 2020 beginnen, wir müssen uns bereits heute bemühen“, schloss sie.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-10-2015