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Tag des Wettbewerbs und der Verbraucher – Online-Plattformen und ihre wachsende Rolle als Marktplatz im Mittelpunkt der zweiten Debatte von Experten

Deuxième panel de discussions de la "Journée de la Consommation et de la Concurrence" au Luxembourg, le 22 septembre 2015Nach der ersten Expertendebatte zum Thema Geoblocking konzentrierte sich der zweite Teil des Tages des Wettbewerbs und der Verbraucher, der am 21. September 2015 in Luxemburg stattfand, auf das Thema Online-Plattformen und ihre Rolle als „Marktplätze“. Diese Plattformen, denen für den künftigen digitalen Binnenmarkt zunehmende Bedeutung beigemessen wird, erfüllen zahlreiche Funktionen (Online-Shops, soziale Netzwerke oder Preisvergleichsportale), werfen jedoch auch Fragen zu ihrer Natur (Händler, Hosting-Vermittler für Dienstleistungen) und ihrer Haftung im Falle rechtlicher Konflikte sowie nach durch sie möglicherweise verursachten Wettbewerbsverzerrungen auf.

Online-Plattformen: Vorteile und Risiken

Dr. Rainer Metz, Unterabteilungsleiter im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, hob die wachsende Bedeutung dieser Plattformen hervor und unterstrich deren „mangelnde Transparenz“ in Sachen Haftung und geltendes Recht. Ihm zufolge böten sie den Verbrauchern zwar zahlreiche Vorteile, z. B. durch günstige Preise und ein breiteres Angebot mit höherem Informationsgehalt, bergen jedoch auch einige Risiken in sich, insbesondere in Fällen einer dominierenden Marktposition. Er hob ebenfalls hervor, dass es notwendig sei, das Gesetz durchsetzen zu können, womit die lokalen Behörden oft überfordert seien.

Siada El Ramly, Generaldirektorin der Europäischen Vereinigung für digitale Medien (EDiMA), wies darauf hin, dass diese Plattformen keine neuen Konzepte darstellten, sondern eine Anpassung von bereits vorhandenen Marktpraktiken an den digitalen Raum und die Globalisierung seien. Diese Entwicklungen böten den Verbrauchern nicht nur eine Zeitersparnis und eine größere Auswahl, sondern auch mehr Transparenz und einen besseren Zugang zum KMU-Markt, versicherte sie und merkte an, dass die Plattformen strengen Vorschriften unterlägen. Während sich die Europäische Kommission auf die öffentliche Konsultation zum Thema Online-Plattformen im September vorbereitet, war die Generaldirektorin der Auffassung, dass dadurch „viele Fragen beantwortet“ werden könnten und herausgefunden werden könne, „ob es wirklich Probleme gibt, die einer Regelung bedürfen“.

Despina Spanou, Direktorin der Generaldirektion Justiz der Kommission, verwies darauf, dass diese Konsultation dazu dienen solle, sich ein Bild über die Marktpraxis in einem sich schnell verändernden Umfeld zu verschaffen. Diese Plattformen könnten „als Instrumente einen echten Beitrag zur Freisetzung der vorhandenen Potenziale im E-Commerce leisten“, erklärte sie und betonte, dass sie das Potenzial hätten, „mehr Verbraucher und Unternehmen, insbesondere KMU, auf sehr ‚freundschaftliche‘ Weise ins Netz zu bringen“. Sie wies ferner den Vorwurf eines bestehenden Rechtsvakuums in dem Bereich zurück, räumte jedoch Schwierigkeiten bei der Anwendung der Gesetze und bei deren Auslegung ein. „Es ist sehr wichtig, dass die bestehenden Gesetze, die gut funktionieren, angewendet werden“, wiederholte sie.

Thierry Dahan, Vizepräsident der französischen Wettbewerbsbehörde, erinnerte daran, dass die Wettbewerbsbehörden außerhalb des Wettbewerbsrechtes nicht zuständig seien und dass die Schwierigkeit darin liege, die von den Verbrauchern vorgetragenen Beschwerden dahingehend neu zu formulieren. Ihm zufolge seien die Online-Märkte nicht mit den traditionellen Märkten vergleichbar, bei denen es sich um „öffentliche Räume [handelt], die in Sachen Markt, Zugang und Wettbewerb kein Problem darstellen“, sagte er in Bezug auf den „neutralen Charakter“ des Zugangs zu den Online-Märkten. Der andere Unterschied bestehe in der Präsenz „echter Lieferanten“ auf den herkömmlichen Märkten, „die einkaufen um zu verkaufen und Risiken auf sich nehmen“, was online nicht immer der Fall sei, „wo man bisweilen reine Vermittler findet, die sich dadurch in einer bevorzugten Lage befinden“. „Dieses Beispiel zeigt, wie mit diesen Fälle umgegangen werden kann, nämlich indem die Marktbeschreibung auf bekannte Konzepte, wie hier das Problem des Missbrauchs einer dominanten Position, zurückgeführt wird“, ergänzte er weiter.

Schaffen von Klarheit für die Share Economy

Im Folgenden befassten sich die Redner mit der Notwendigkeit einer spezifischen Gesetzgebung für die Share Economy (wie bspw. Dienste zur Beförderung von Privatpersonen durch Privatpersonen usw.), die ebenfalls über Online-Plattformen funktioniert. Thierry Dahan betonte, dass dieser Markttyp für die Wettbewerbsbehörden „nicht existiert“ und keine wirtschaftliche Tätigkeit „im juristischen Sinne“ darstelle. Wenn sie sich weiter ausweiteten, handele es sich um Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit, was steuerliche Fragen aufwerfe, sagte er. Betreffend die Urteile in dieser Frage verwies er auf die unterschiedliche Rechtsprechung in den einzelnen Mitgliedstaaten. Despina Spanou ihrerseits unterstrich, dass die steuerliche Frage für die Kommission ebenso wie die Frage der Einhaltung der Regeln und Verantwortlichkeiten „geklärt“ werden müsse.

Die Kommission muss chirurgisch vorgehen

Im zweiten Teil des Konferenz verwies Vicky Ford (ECR), Vorsitzende des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments, darauf, dass ein funktionierender Binnenmarkt „der Schlüssel zu mehr Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen“ sei. Für die Europaabgeordnete muss sich die Kommission in diesem Zusammenhang darauf konzentrieren, Probleme dort zu lösen, wo ein Handeln nötig sei; eine Harmonisierung könne zu Einbußen bei der Qualität führen. Man brauche keine weitere Bürokratie, betonte sie. Die Unternehmen „fordern Transparenz“ in Bezug auf die ihnen auferlegten Gesetze, „es ist wichtig, ihre Stimmen zu hören“, sagte sie weiter. Und sie könnten sich nur dann weiter entwickeln, wenn „sie Hand in Hand mit dem Verbrauchermarkt gehen“.

Suche nach einem Gleichgewicht zwischen verschiedenen Interessen

Abschließend äußerte François Biltgen, ehemaliger luxemburgischer Justizminister und heute Richter am Gerichtshof der Europäischen Union, die Einschätzung, dass im Kontext des digitalen Binnenmarktes verschiedene Interessen gegeneinander abzuwägen und ins Gleichgewicht zu bringen seien. Es obliege insbesondere den Institutionen, darunter den Richtern, dieses Gleichgewicht und die Kohärenz durch die einheitliche Auslegung der Gesetze zu finden, sagte er, während insbesondere bei der Bestimmung des geltenden Rechts im Falle eines grenzüberschreitenden Internetangebots starke Spannung vorherrschten.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 21-09-2015