Die Institutionen und Einrichtungen der EU

Die Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union (EU) befinden sich in den Städten Brüssel, Straßburg und Luxemburg. Sie verwalten und koordinieren die Arbeit der EU. Seit Gründung der Union haben sich Anzahl, Größe und Einfluss dieser Institutionen und Einrichtungen stark verändert.

Europäischer Rat

1974 als informelles Forum für Staats- oder Regierungschefs gegründet, entwickelte sich der Europäische Rat schnell zu einem Organ, das die Ziele und Ausrichtung der EU festlegt. 1992 erhielt er mit dem Vertrag von Maastricht einen offiziellen Status, der ihm die Funktion verlieh, Impulse zu geben sowie die allgemeine Politik und die für die Entwicklung der Europäischen Union notwendigen Prioritäten festzulegen.

Dies bedeutet konkret, dass der Europäische Rat für die Ausrichtung und allgemeinen politischen Prioritäten der EU zuständig ist. Er spielt im Übrigen eine wichtige Rolle bei bestimmten Ernennungsverfahren für die höchsten Ämter der EU. So schlägt der Europäische Rat ins besonders den Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten vor und ernennt offiziell das gesamte Kollegium der Kommissionsmitglieder.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 wurde der Europäische Rat eines der sieben Organe der Union und ihm wurde ein ständiger Präsident zugewiesen, der mit der Vorbereitung der Gipfeltreffen, dem Vorsitz und der Betreuung seiner Arbeiten betraut ist. Sein Präsident wird mit qualifizierter Mehrheit für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahren gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Der ehemalige belgische Premierminister Herman Van Rompuy war der erste, der von 2009 bis 2012 und dann für eine zweite Amtszeit bis zum 30. November 2014 für dieses Amt ernannt wurde. Sein Nachfolger, der bis 2016 auf diesen Posten berufen wurde, ist der ehemalige polnische Premierminister Donald Tusk.

Der Europäische Rat besteht aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem ständigen Präsidenten und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Auch der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik beteiligt sich an den Arbeiten des Europäischen Rates. Beschlüsse werden in der Regel im Konsens oder, je nach den Bestimmungen der Verträge, einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit gefasst. Der Europäische Rat trifft sich viermal pro Jahr, es können jedoch auch außerordentliche Sitzungen organisiert werden. Sein Sitz befindet sich in Brüssel.

Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union (oder Ministerrat oder Rat) ist das Organ, in dessen Rahmen sich die Minister der einzelnen Mitgliedstaaten regelmäßig treffen, um die Leitlinien der Europapolitik in ihrem jeweiligen Kompetenzbereich auszuarbeiten. Der Rat tagt dabei in verschiedenen "Formationen", je nach behandeltem Sachgebiet. So treten die Wirtschafts- und Finanzminister der 28 Mitgliedstaaten im "ECOFIN"-Rat zusammen. In seinen zehn Formationen, die alle politischen Handlungsbereiche der Union abdecken, trifft sich der Rat sehr regelmäßig.

Der Rat arbeitet mit dem Europäischen Parlament als Mitgesetzgeber zusammen und prüft und verabschiedet die Gesetzestexte, die von der Kommission vorgeschlagen werden, sowie das Jahresbudget der Union. Er trägt auch zur Koordination der Politik unter den Mitgliedstaaten bei. Alle Tagungen des Rates werden von dem zuständigen Minister des Mitgliedstaats geleitet, der gerade die wechselnde Präsidentschaft der EU wahrnimmt, mit Ausnahme des Rates "Auswärtige Angelegenheiten", der ständig unter dem Vorsitz des Hohen Vertreters der Union steht. In dieser Formation werden Beschlüsse mit einfacher oder qualifizierter Mehrheit oder aber einstimmig getroffen, je nachdem, was der Vertrag für den jeweiligen Themenbereich vorsieht. Sitz des Rates der EU ist Brüssel.

Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist die Institution, die direkt von den Bürgern der EU-Mitgliedstaaten gewählt wird. Seit den ersten allgemeinen Direktwahlen im Jahr 1979 wurden seine Befugnisse stetig erweitert und sein Einfluss nahm beständig zu, insbesondere kraft des Vertrags von Lissabon, der 2009 verabschiedet wurde.

Das Europäische Parlament besteht aus Vertretern der 28 Mitgliedstaaten, die direkt gewählt und europäische Abgeordnete (oder Europaabgeordnete) genannt werden. Sie werden alle fünf Jahre gewählt und nach ihrer politischen Familie und nicht nach Nationalität zusammengeschlossen. Die letzte Wahl fand 2014 statt. Zurzeit beträgt die Zahl der Europaabgeordneten 751. Die Zahl der Europaabgeordneten pro Mitgliedstaat richtet sich nach der Einwohnerzahl: So wird Luxemburg durch 6 Abgeordnete vertreten.

Der Präsident des Europäischen Parlaments wird von den Europaabgeordneten für einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren gewählt. Es gibt daher zwei Parlamentspräsidenten pro Legislaturperiode. Seit Januar 2012 ist der Amtsinhaber Martin Schulz (der Anfang der neuen Legislaturperiode im Juli 2014 für eine zweite Amtszeit wiedergewählt wurde).

Das Europäische Parlament übt die gesetzgebende Gewalt aus, die es mit dem Rat teilt (es handelt sich also um zwei Mitgesetzgeber), um europäische Rechtsvorschriften zu ändern, abzulehnen und zu verabschieden. Seine Aufgabe ist es seit der Anwendung des Vertrags von Lissabon auch, gemeinsam mit dem Rat den Jahreshaushaltsplan der Union zu verabschieden, wobei das Parlament hier das letzte Wort hat. Das Parlament übt eine Kontrollfunktion aus, indem es die anderen Organe überwacht, um die korrekte Verwendung des europäischen Haushalts und die Anwendung des EU-Rechts sicherzustellen. Es unterhält im Übrigen enge Beziehungen zu den nationalen Parlamenten.

Europäische Kommission                                  

Die Europäische Kommission vertritt die allgemeinen Interessen der EU in ihrer Gesamtheit und betrachtet sich daher als unabhängig von etwaigen nationalen Interessen. Sie verfügt über das Initiativrecht, das es ihr erlaubt, neue europäische Rechtsvorschriften (Richtlinien oder Verordnungen) vorzuschlagen, die vom Rat und vom Europäischen Parlament gemeinsam verabschiedet werden müssen. Weiterhin wacht sie über die korrekte Anwendung der europäischen Gesetze und Politik und führt den Haushaltsplan aus.

Die Kommission besteht aus 28 Mitgliedern, einschließlich des Präsidenten und der Vizepräsidenten (einer je Mitgliedstaat). Der Präsident der Europäischen Kommission wird für eine Amtszeit von fünf Jahren vom Europäischen Rat ernannt, der in Übereinstimmung mit dem Präsidenten auch die anderen Kommissionsmitglieder für eine Dauer von fünf Jahren ernennt. Die 27 Kommissionsmitglieder und der Präsident (das "Kollegium") tragen die politische Verantwortung der Kommission. Letztere werden von ihrem Herkunftsland vorgeschlagen und ihnen wird vom Präsidenten der Kommission die Verantwortung für einen bestimmten Politikbereich übertragen. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon gehört der Hohe Vertreter der Union für Außenpolitik ebenfalls zur Kommission, in der er einer der Vizepräsidenten ist.

Wöchentlich treffen sich Präsident, Vizepräsidenten und Kommissionsmitglieder, um über die Fragen zu diskutieren, die auf der Tagesordnung der Union stehen. Beschlüsse können mit qualifizierter Mehrheit getroffen werden; nach dem Kollegialprinzip ist aber die Einstimmigkeit der Kommissionsmitglieder erwünscht. Somit ist es das Kollegium der Kommissionsmitglieder, das die Beschlüsse kollektiv fasst und nicht jedes Kommissionsmitglied einzeln.

Die Ernennung aller Kommissionsmitglieder, einschließlich des Präsidenten, bedarf der Zustimmung des Europäischen Parlaments. Die Kommission ist dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig und nur das Parlament ist befugt, die Kommissionsmitglieder zu entlassen. Der derzeitige Präsident der Kommission, der ehemalige luxemburgische Premierminister Jean-Claude Juncker, wurde im Juni 2014 vom Europäischen Rat ernannt und im Juli 2014 durch das Europäische Parlament bestätigt.

Sitz der Kommission ist Brüssel und Luxemburg. Darüber hinaus besitzt die Kommission Vertretungen in allen Mitgliedstaaten, darunter die Vertretung der Europäischen Kommission in Luxemburg.

Gerichtshof der Europäischen Union

Der Gerichtshof der Europäischen Union ist das Gerichtsorgan von EU und EURATOM (Europäische Atomgemeinschaft). Er besteht aus dem Europäischen Gerichtshof, dem Gericht der Europäischen Union und dem Gericht für den öffentlichen Dienst. Der EuGH ist für die Auslegung des EU-Rechts zuständig, damit es in allen Mitgliedstaaten auf die gleiche Weise angewendet und eingehalten wird. Außerdem entscheidet er in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der EU und befasst sich mit Streitfällen, von denen Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen betroffen sind, die sich an den Gerichtshof wenden, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Organ der EU ihre Rechte verletzt hat.

Der Gerichtshof besteht aus 28 Richtern (einer pro Mitgliedstaat) und acht Generalanwälten, deren Aufgabe es ist, öffentlich und in voller Unparteilichkeit zu den jeweiligen Rechtssachen Stellung zu beziehen, mit denen sich der Gerichtshof befasst. Diese Richter und Anwälte werden einvernehmlich von den 28 Mitgliedstaaten für eine Amtszeit von sechs Jahren ernannt. Sitz des Gerichtshofs ist Luxemburg.

Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof überprüft, ob die Gelder der Union ordnungsgemäß beschafft und dann unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ausgegeben werden, und zwar zu den geringsten Kosten und für den Zweck, für den sie bestimmt waren. Seine Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass das Geld der europäischen Steuerzahler bestmöglich verwendet wird. Er ist im Übrigen berechtigt, die Bücher jeder Person oder Organisation zu prüfen, die europäische Gelder verwaltet. Der Europäische Rechnungshof umfasst 28 Mitglieder (eines pro EU-Land), die für eine verlängerbare Amtszeit von sechs Jahren ernannt werden.

Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat zwei Hauptfunktionen: die Sicherung des Euro und die Aufrechterhaltung der Finanzstabilität innerhalb des Euroraums. Die EZB mit Sitz in Frankfurt, Deutschland, arbeitet eng mit den Zentralbanken der Mitgliedstaaten zusammen.

Weitere interinstitutionelle Organe und Einrichtungen der EU, die mit besonderen Aufgaben betraut sind

Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ist das diplomatische Korps der Europäischen Union. Er unterstützt den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (derzeit Federica Mogherini) bei der Umsetzung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

Der EAD verfügt über Vertretungen in der ganzen Welt, die die EU in ihrer Gesamtheit vertreten, im Auftrag der Europäer tätig sind und deren Funktionen denen einer Botschaft ähneln.

Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist eine beratende Einrichtung zur Unterstützung der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments. Er veröffentlicht Stellungnahmen zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission und vertritt die lokalen und regionalen Behörden auf europäischer Ebene. Er besteht aus maximal 350 Vertretern aus den lokalen oder regionalen Behörden der 28 Mitgliedstaaten. Es gibt zurzeit 5 luxemburgische Vertreter im AdR.

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss ist eine beratende Einrichtung zur Unterstützung der Kommission, des Rates und des Europäischen Parlaments. Er wurde als Plattform für den Meinungsaustausch von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Gewerkschaften und anderen Gruppen geschaffen, die die Interessen der Bürger vertreten, indem sie Fragen im Zusammenhang mit dem europäischen Binnenmarkt ansprechen. Der Ausschuss besteht aus 344 Mitgliedern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten ernannt werden. Wie viele Mitglieder jedes Land stellt, richtet sich nach seiner Einwohnerzahl. So stellt Luxemburg derzeit 6 Mitglieder.

Die Europäische Investitionsbank leiht sich auf den Finanzmärkten Kapital und vergibt zu niedrigen Zinssätzen Darlehen für die Finanzierung von Projekten, die zur Verbesserung der Infrastruktur, der Energieversorgung oder der Umweltstandards in den EU-Mitgliedstaaten, in deren Nachbarländern oder in Entwicklungsländern beitragen.

Der Europäische Bürgerbeauftragte prüft Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen und Agenturen der EU.

Die Aufgabe des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) ist es sicherzustellen, dass die Organe und Einrichtungen der EU bei der Verarbeitung personenbezogener Daten das Recht der natürlichen Personen auf Privatsphäre gewährleisten.

Das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union ist eine interinstitutionelle Einrichtung, deren Aufgabe die Herausgabe der Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union ist.

Das Europäische Amt für Personalauswahl führt Auswahlverfahren zur Einstellung neuer Bediensteter für alle EU-Organe durch.

Die Europäische Verwaltungsakademie organisiert Fortbildungsmaßnahmen für die Bediensteten der EU auf bestimmten Gebieten.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015