Eckdaten der EU

Die Gründung der heutigen EU war historisch gesehen eine Folge des Zweiten Weltkriegs. Das europäische Einigungswerk sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird, die in den Jahren der bewaffneten Auseinandersetzungen auf dem Kontinent gewütet hatten. Durch wirtschaftliche Zusammenarbeit und Integration sollten ein dauerhafter Frieden, der Wiederaufbau der europäischen Volkswirtschaften und der Wohlstand in Europa gesichert werden.

Ursprünglich auf sechs Gründerstaaten und auf die Kohle- und Stahlproduktion beschränkt, wurde diese Zusammenarbeit jedoch nach und nach ausgebaut: erst durch die Schaffung des Binnenmarkts, dann durch die gemeinsame Währung, den Euro, und schließlich mithilfe einer gemeinsamen Außenpolitik. Diese Entwicklung war andererseits auch durch auf immer neue Erweiterungen auf neue Mitgliedstaaten gekennzeichnet: Aus dem Europa der sechs Gründerstaaten ist die heutige EU mit 28 Mitgliedstaaten hervorgegangen.

2008 wurde die Weltwirtschaft von einer schweren Finanzkrise getroffen, die auch auf das europäische Bankensystem übergriff und indirekt eine Staatsschuldenkrise in mehreren Mitgliedstaaten der EU auslöste. Diese aufeinanderfolgenden Krisensituationen führen zu einer Vertiefung der wirtschaftlichen Integration der Mitglieder der EU und deren schrittweisen Stärkung, insbesondere in den Ländern des Euroraums.

In den nachfolgenden Absätzen findet sich eine Übersicht über die Chronologie des europäischen Einigungsprozesses mit den wichtigsten Eckdaten der EU-Geschichte.

1950-1952 - Schuman-Erklärung und Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

Nur kurze Zeit nach Ende des Zweiten Weltkriegs und zu Beginn eines Kalten Krieges, der 40 Jahre dauern sollte, ist Europa in Ost und West geteilt. In deisem Kontext gründen die westeuropäische Staaten 1949 den Europarat – ein erster Schritt in Richtung einer engeren Zusammenarbeit der Staaten Europas.

Sechs Länder (Belgien, Frankreich, die Bundesrepublik Deutschland, Italien, Luxemburg und die Niederlande) wollen jedoch noch weitergehen. Grundlage für ihre Initiative ist die Erklärung des französischen Außenministers Robert Schuman vom 9. Mai 1950. In dieser Erklärung schlug dieser die Schaffung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor, in der die Mitglieder ihre kriegswichtige Stahl- und Kohleproduktion zusammenlegen sollten. Auf diese Weise sollte ein weiterer Krieg zwischen den Erzrivalen Frankreich und Deutschland nach dem Wortlaut der Schuman-Erklärung "nicht nur undenkbar, sondern materiell unmöglich" gemacht werden.

Auf der Grundlage des sogenannten Schuman-Plans schlossen diese sechs Länder am 18. April 1951 den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) und stellten damit ihre Schwerindustrie unter eine gemeinsame Verwaltung. Die EGKS war somit die erste der europäischen supranationalen Institutionen, welche durch die Unterzeichnung immer neuer Verträge zur Entstehung der heutigen EU geführt haben.

1957 - Die Römischen Verträge

1957 beschließen die sechs Mitgliedstaaten, ihre Zusammenarbeit auch auf andere Wirtschaftsbereiche auszuweiten. Zur Erreichung dieses Ziels unterzeichnen sie zwei neue Verträge (die sogenannten "Römischen Verträge") und gründen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft  (EURATOM). Der erste Vertrag sieht die Errichtung einer gemeinsamen Zollunion der Mitgliedstaaten vor – so werden die Binnenzölle im Handel zwischen diesen sechs Staaten 1968 komplett abgeschafft – sowie die Schaffung eines gemeinsamen Binnenmarkts, der auf den "vier Freiheiten" beruht, und zwar auf dem freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Durch den zweiten Vertrag wird ein Rahmen für die Abstimmung der Forschungsprogramme der Staaten geschaffen, um auf eine rein friedliche Nutzung der Kernenergie hinzuwirken.

1965 - Der Fusionsvertrag

1965 unterzeichnen die sechs Gründerstaaten den Fusionsvertrag (auch "Vertrag von Brüssel" genannt), um die europäischen Institutionen zu modernisieren. Durch ihn wird ein einheitlicher Rahmen geschaffen und die durch EGKS, EWG und EURATOM eingerichteten unabhängigen Institutionen werden zusammengelegt. Mit dem Inkrafttreten des Vertrags 1967 verfügen die Europäischen Gemeinschaften nunmehr über eine einzige Kommission und einen einzigen Rat.

1979 - Allgemeine Direktwahlen zum Europäischen Parlament

Wie auf dem Gipfeltreffen von Paris im Dezember 1974 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten beschlossen, finden 1979 die ersten allgemeinen Direktwahlen für die dritte der europäischen Institutionen, das Europäische Parlament, statt. Die Abgeordneten werden nun nicht mehr von den nationalen Parlamenten entsandt, sondern direkt im Rahmen von europäischen Wahlen gewählt, die alle fünf Jahre in allen Mitgliedstaaten abgehalten werden.

1986 - Einheitliche Europäische Akte

Trotz der Abschaffung der Binnenzölle 1968 gibt es immer noch Hindernisse, die den freien Handel in der Gemeinschaft erschweren. Haupthemmnisse sind unterschiedliche nationale Rechtsvorschriften. Dieses Problem soll mit der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte durch die Einrichtung des Binnenmarkts im Rahmen eines Sechsjahresprogramms gelöst werden. Eine weitere Zielsetzung ist die Reformierung der Institutionen als Vorbereitung auf den Beitritt Portugals und Spaniens, insbesondere durch die Ausweitung der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat (so wird die Möglichkeit eines einzigen Landes, ein Veto gegenüber einer vorgeschlagenen Rechtsvorschrift einzulegen, beschränkt). Darüber hinaus stärkt die Akte den Einfluss des Parlaments und die Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft im Bereich Umweltschutz.

1992 - Vertrag von Maastricht

Mit dem 1992 von den damals zwölf Mitgliedstaaten unterzeichneten Vertrag von Maastricht soll die Europäische Währungsunion vorbereitet und eine Grundlage für eine politische Union, die über den Wirtschaftsbereich hinausgeht, geschaffen werden. Er legt klare Vorschriften für die künftige gemeinsame Währung sowie für die Außen- und Sicherheitspolitik fest und sieht eine engere Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres vor. Durch den Vertrag wird darüber hinaus das Mitentscheidungsverfahren eingeführt, das dem Parlament im Entscheidungsprozess eine stärkere Stimme verleiht. Die Europäische Gemeinschaft wird offiziell in die "Europäische Union" umgewandelt.

1997 - Vertrag von Amsterdam

Die damals fünfzehn Mitgliedstaaten schließen den Vertrag von Amsterdam mit dem Ziel, die europäischen Institutionen in Vorbereitung auf den Beitritt neuer Mitgliedstaaten zu reformieren. Er enthält Bestimmungen zur Reform der europäischen Institutionen, insbesondere durch einen verstärkten Rückgriff auf Mitentscheidungsverfahren, zur Stärkung der Stellung Europas in der Welt und zur Förderung der Beschäftigung und der Bürgerrechte. In dem Vertrag wird die Einrichtung eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts vorgeschlagen. Das Schengen-Übereinkommen, mit dem der freie Personenverkehr ohne Grenzkontrollen möglich wird und das die Zusammenarbeit zwischen den Polizeidiensten der fünfzehn "alten" Mitgliedstaaten (ausgenommen das Vereinigte Königreich und Irland) und von drei Ländern außerhalb der Europäischen Union regelt, wird in den neuen Vertrag aufgenommen. In dem Vertrag ist darüber hinaus das Prinzip einer verstärkten Zusammenarbeit vorgesehen, welche es den Ländern – soweit sie dies wünschen – möglich macht, schneller weiterzukommen. Er enthält den Entwurf für die Reformierung der europäischen Institutionen, wobei jedoch die wesentlichen Entscheidungen zunächst auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Außerdem wird ein politischer Sanktionsmechanismus für Mitgliedstaaten eingeführt, die Grundrechte missachten sollten.

2001 - Vertrag von Nizza

Durch den 2000 unterzeichneten Vertrag von Nizza werden die EU-Abstimmungsregeln reformiert, damit die EU auch nach ihrer Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 ihre Aufgaben wirksam erfüllen kann.

2007 - Vertrag von Lissabon

Der 2007 von den 27 Mitgliedstaaten unterzeichnete und am 1. Januar 2009 in Kraft getretene Vertrag von Lissabon ist darauf ausgelegt, die EU demokratischer, effizienter und transparenter zu machen und gleichzeitig die Fähigkeit der EU zu stärken, sich den globalen Herausforderungen – wie dem Klimawandel, der Sicherheitsfrage und einer nachhaltigen Entwicklung – zu stellen. Konkret wird das Europäische Parlament mit mehr Befugnissen ausgestattet und die Rolle der nationalen Parlamente im Entscheidungsprozess der EU gestärkt. Gleichzeitig wird die europäische Bürgerinitiative eingeführt (interner LINK), die es den Bürgern ermöglichen soll, Legislativvorschläge direkt bei der Kommission anzuregen.

Weiterhin wird durch den Vertrag mittels Änderungen in den Abstimmungsverfahren im Rat die Entscheidungsfindung vereinfacht und das Amt des ständigen Präsidenten des Europäischen Rates eingeführt. Darüber hinaus stärkt der Vertrag die Außenpolitik der EU, indem ein Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD) geschaffen und das Amt eines Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eingerichtet wird, der im Namen der EU auf internationaler Ebene spricht und handelt. Schließlich wird mit dem Vertrag die Charta der Grundrechte im EU-Recht verankert.

Die Erweiterungen der EU

Die Verträge wurden vor allem aufgrund der Tatsache geändert, dass sich die EU an eine stetig wachsende Anzahl von Mitgliedstaaten anpassen musste (Erweiterung von anfangs 6 auf nunmehr 28 Mitgliedstaaten):

  • 1973: Im Rahmen der ersten Erweiterung treten Irland, Dänemark und das Vereinigte Königreich bei;
  • 1981: Griechenland;
  • 1986: Portugal und Spanien;
  • 1995: Österreich, Finnland und Schweden;
  • 2004: Zypern, die Tschechische Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, die Slowakei und Slowenien;
  • 2007: Bulgarien und Rumänien;
  • 2013: Kroatien.

Darüber hinaus haben die Türkei, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien und Albanien offiziell den Status von Kandidatenländern für eine EU-Mitgliedschaft.

Der Euro

Am 1. Januar 1999 führen elf Länder (im Jahr 2001 auch Griechenland) die einheitliche Währung, den Euro, ein, jedoch nur für Geschäfts- und Finanztransaktionen. Banknoten und Münzen werden erst am 1. Januar 2002 eingeführt. An diesem Datum ersetzt der Euro die nationalen Währungen in den betreffenden 12 Mitgliedstaaten. Dabei handelt es sich um Deutschland, Österreich, Belgien, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande und Portugal. Dänemark, das Vereinigte Königreich und Schweden beschließen zu diesem Zeitpunkt, nicht an der Einheitswährung teilzunehmen.

Seitdem sind sieben weitere Länder der an der Währungsunion teilnehmenden Gruppe von Mitgliedstaaten beigetreten, die auch als "Euroraum" bekannt ist. Sie umfasst somit derzeit 19 Mitgliedstaaten. Konkret handelt es sich um Slowenien mit Beitritt am 1. Januar 2007, Zypern und Malta mit Beitritt am 1. Januar 2008, die Slowakei mit Beitritt am 1. Januar 2009, Estland mit Beitritt am 1. Januar 2011, Lettland mit Beitritt am 1. Januar 2014 und Litauen mit Beitritt am 1. Januar 2015. Um den Euro bei sich einzuführen, müssen die Mitgliedstaaten Bedingungen erfüllen, welche die Zinssätze, das Haushaltsdefizit, die Inflation, die Staatsverschuldung und die Wechselkursstabilität betreffen. Die Europäische Zentralbank legt die Zinssätze fest und reguliert die Inflation im Euroraum. 

Die Finanzkrise

2008 wird die Weltwirtschaft von einer schweren Finanzkrise getroffen. Auslöser der Krise ist das Platzen von Hypothekenkredite in den Vereinigten Staaten 2007. Auch eine Reihe europäischer Banken gerät in Schwierigkeiten, bevor sich schließlich Auswirkungen auf die Staatsverschuldung bestimmter europäischer Länder bemerkbar machten.  Um den kompletten Zusammenbruch des Bankensystems zu verhindern, gewähren die Mitgliedstaaten zur Rettung ihrer jeweiligen Banken Soforthilfen in noch nie dagewesenem Ausmaß. Von 2008 bis 2011 werden dem Bankensystem 1 600 Milliarden Euro – dies entspricht 13 % des jährlichen BIP der EU – in Form von Bürgschaften oder Kapital zugeführt.

Diese Krisen führen dazu, dass für mehrere von der Schuldenkrise betroffene Mitgliedstaaten Pläne zur Rettung der Finanzsysteme in Kombination mit Strukturanpassungsprogrammen notwendig werden. Außerdem werden finanzielle Unterstützungsmechanismen eingeführt, insbesondere der Europäische Stabilitätsmechanismus (EMS) mit einer effektiven Darlehenskapazität von 500 Milliarden Euro.

Darüber hinaus ergibt sich infolge dieser Krisen eine verstärkte wirtschaftliche Integration der Länder der EU, insbesondere durch die Einführung eines Verfahrens zur Koordinierung der Wirtschaftspolitik der EU-Mitgliedstaaten (das Europäische Semester) und dessen schrittweisen Ausbau, insbesondere in den Mitgliedstaaten des Euroraums. Dies geschieht unter anderem durch die Einführung von Instrumenten, durch die ein besserer Umgang mit und die Prävention von möglichen Bankzusammenbrüchen erreicht werden soll, und zwar im Rahmen einer Bankenunion, die sich seit 2012 im Aufbau befindet.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015