Wie sich die Europäische Union finanziert

1. Die Mittel, aus denen der EU-Haushalt finanziert wird

Der Haushalt der EU umfasst jährlich etwa 140 Milliarden Euro, was etwa 1 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) der einzelnen Länder entspricht.

Der EU-Haushalt finanziert sich aus drei Quellen:

  • Zölle, die bei der Einfuhr von Erzeugnissen aus nicht-EU-Staaten erhoben werden sowie Agrarabschöpfungen, wie die Zuckerabgabe (sogenannte "traditionelle Eigenmittel").
  • Die Mehrwertsteuer-Eigenmittel beruhen auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf die harmonisierte MwSt-Bemessungsgrundlage jedes Mitgliedsstaats angewandt wird.
  • Die Bruttonationaleinkommen (BNE) basieren auf einem einheitlichen Prozentsatz, der auf das BNE jedes Mitgliedsstaats angewandt wird.

2. Wohin fließt das Geld?

Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) bildet das Fundament für das jährliche Haushaltsverfahren und legt für jede große Ausgabenkategorie ("Rubrik") die Höchstbeträge ("Obergrenzen") für einen klar definierten Zeitraum fest. Für den Zeitraum 2014-2020 sieht der MFR eine Obergrenze von 960 Milliarden Euro bei den Mitteln für Verpflichtungen und von 908 Milliarden Euro bei den Mitteln für Zahlungen vor. Aus Gründen der Haushaltsdisziplin sind dies 3,4 % bzw. 3,7 % weniger als im MFR für die Jahre 2007-2013.

Für den Zeitraum 2014-2020 gliedert sich der mehrjährige Finanzrahmen in folgenden Prioritäten:

  1. Intelligentes und integratives Wachstum: Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion für wirtschaftliches Wachstum und Entwicklung (450,7 Milliarden, davon entfallen 125,6 Milliarden auf die Wettbewerbsfähigkeit und 325 Milliarden auf die Kohäsion)
  2. Nachhaltiges Wachstum – natürliche Ressourcen: Gemeinsame Agrar- und Fischereipolitik, Entwicklung des ländlichen Raums und Umweltschutzmaßnahmen (373,2 Milliarden)  
  3. Sicherheit und Unionsbürgerschaft: Justiz und Inneres, Grenzschutz, Einwanderungs- und Asylpolitik, öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz, Kultur-, Jugend- und Informationspolitik sowie Dialog mit den Bürgern (15,7 Milliarden)
  4. Globales Europa: Diese Rubrik bezieht sich auf alle außenpolitischen Aktionen der EU (sogenannte "Außenpolitik"), darunter auch die Entwicklungshilfe (58,7 Milliarden)
  5. Verwaltung: Verwaltungsausgaben aller Organe und Einrichtungen, Ruhegehälter und Europäische Schulen für die Kinder des EU-Personals (61,6 Milliarden)

3. Das Haushaltsverfahren im Detail

Auf der Grundlage des aktuellen mehrjährigen Finanzrahmens erstellt die Europäische Kommission den Entwurf für den Haushaltsplan  und leitet diesen an den Rat und das Parlament weiter. Die Haushaltsbehörde –bestehend aus dem Rat und dem Parlament– ändert den Entwurf für den Haushaltsplan und nimmt ihn an.

Gelangen Parlament und Rat zu keiner Einigung, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der innerhalb von 21 Tagen eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf herbeiführen muss. Dieser muss von beiden Teilen der Haushaltsbehörde gebilligt werden. Lehnt der Rat den Text ab, hat das Europäische Parlament das letzte Wort und kann den Haushalt verabschieden.

4. Wer verantwortet die Mittel?

Die endgültige Verantwortung für den Haushaltsvollzug liegt bei der Europäischen Kommission. In der Praxis werden rund 76 % der Haushaltsmittel im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung ausgeführt. In diesem Fall wählen nicht die Kommissionsdienststellen, sondern die Mitgliedstaaten die Empfänger aus und verwalten die Ausgaben. Auch die Mitgliedstaaten sind für den Schutz der finanziellen Interessen der EU verantwortlich. Sie arbeiten mit der Kommission zusammen sowie mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das bei Verdacht auf Betrug Untersuchungen durchführt und zur Entwicklung "betrugssicherer" Rechtsvorschriften beiträgt.

5. Die Kontrolle der Ausgaben

Die Europäische Kommission ist verpflichtet zu prüfen, ob die Mittel korrekt und wirtschaftlich verwendet werden. Sie behält sich das Recht vor, die Rückerstattung des Fonds zu verlangen, wenn Unregelmäßigkeiten festgestellt werden. Jede Generaldirektion (GD) der Kommission verfügt über eine Einheit für interne Revision, die sicherstellt, dass die Verfahren von der GD im Einklang mit den Regeln stehen.

Neben diesen regelmäßigen internen Prüfungen und Kontrollen unterzieht auch der Europäische Rechnungshof den Jahresabschluss der EU und das Ressourcenmanagement einer externen und unabhängigen Prüfung und erstattet dem Parlament und dem Ministerrat jährlich darüber Bericht.

6. Luxemburg und der EU-Haushalt

In der Finanzperiode 2014-2020 ist Luxemburg weiterhin einer der Nettozahler in der EU: mit einem Anteil von 0,29 % des Bruttonationaleinkommens liegt Luxemburg auf Platz 9 der Nettozahler.

Im Jahr 2013 betrug der Anteil Luxemburgs am EU-Budget laut EU-Kommission 321 Millionen Euro, im Jahr 2012 276 Millionen Euro und im Jahr 2011 293 Millionen Euro.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-06-2015