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Dem luxemburgischen EU-Ratsvorsitz zufolge erhöht das Urteil des Gerichtshofs die Notwendigkeit, die Datenschutz-Reform in der EU rasch zu verabschieden

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Gültigkeit der „Safe Harbour“-Regelung bestätigt die Bedeutung, die dem Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten zukommt − einschließlich bei der Übermittlung dieser Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union.

Angesichts der laufenden Verhandlungen über die Reform der EU-Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten bestätigt das Urteil des Gerichtshofs, dass die Angemessenheitsentscheidungen der Europäischen Kommission weiterhin als rechtliche Grundlage für die Übermittlung dienen können − unter der Bedingung, dass solide Garantien gegeben werden, insbesondere was die Rechtsbehelfe für die europäischen Bürger und eine verstärkte Rolle für die nationalen Kontrollbehörden betrifft. Diese verstärkten Garantien sind in dem Verordnungsentwurf vorgesehen, über den derzeit auf EU-Ebene verhandelt wird.

Die Ungültigkeitserklärung der „Safe Harbour“-Regelung wirkt sich zwar auf alle betroffenen Anspruchsgruppen aus, behindert jedoch nicht die Übermittlung von Daten in die USA auf der Grundlage anderer Mechanismen (bindende Unternehmensregelungen, Standardvertragsklauseln, Verträge, Vereinbarungen usw.). Während die Europäische Kommission ihre Diskussionen mit den amerikanischen Behörden im Hinblick auf einen sicheren Rahmen für die transatlantische Übermittlung von Daten fortsetzt, sieht der Entwurf für die europäische Verordnung zum Datenschutz abgesehen von den Angemessenheitsentscheidungen auch andere Mittel für die Übermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union vor.

Der Ratsvorsitz ist sich bewusst, wie wichtig es ist, das richtige Gleichgewicht zwischen der Einhaltung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten und der wirtschaftlichen Bedeutung transatlantischer Datenströme zu finden.

Der Ratsvorsitz hält weiterhin an dem Ziel fest, die Reform des Datenschutzes in der EU bis zum Jahresende abzuschließen.

Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz

  • Letzte Änderung dieser Seite am 06-10-2015