Umwelt
Ratssitzung

Treibhausgasemissionen - Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve gebilligt

Der Rat hat den Beschluss über die Einrichtung einer Marktstabilitätsreserve (MSR) für das EU-System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten (EU EHS) angenommen. Diese neue Reserve ist dazu gedacht, strukturelle Ungleichgewichte zwischen Angebot und Nachfrage im EU EHS zu beheben.

So funktioniert die Marktstabilitätsreserve

Wenn die Gesamtzahl der Emissionszertifikate in einem Jahr eine bestimmte Schwelle überschreitet, wird ein Anteil der Zertifikate automatisch vom Markt genommen und in eine Reserve eingestellt. Im gegenteiligen Fall werden die Zertifikate aus der Reserve dem Markt wieder zugeführt.

Darum ist die Marktstabilitätsreserve nötig

2013 gab es im EU EHS einen deutlichen Überschuss an Zertifikaten, und für die folgenden Jahre wurde ein Ansteigen dieses Überschusses erwartet. Dies war die Folge eines Ungleichgewichts zwischen Angebot und Nachfrage von Zertifikaten, da die Nachfrage schwankt und beispielsweise von Konjunkturzyklen abhängig ist.

Durch einen großen Überschuss sinken die Preise für Zertifikate und damit auch die Anreize für Investitionen in CO2‑arme Technologien. Ohne Korrekturmaßnahmen würde daher das gegenwärtige Marktungleichgewicht die Fähigkeit des EU EHS beeinträchtigen, in der Zukunft die Zielvorgaben in kosteneffizienter Weise zu verwirklichen.

Die wichtigsten Elemente der endgültigen Fassung

  • 2018 wird eine Marktstabilitätsreserve eingerichtet, die ab 1. Januar 2019 einsatzbereit sein wird.
  • "Einbehaltene" Zertifikate (die 900 Millionen Zertifikate, deren für die Jahre 2014-2016 vorgesehene Versteigerung bis 2019-2020 zurückgestellt wurde) werden in die Reserve eingestellt.
  • Nicht zugeteilte Zertifikate aus der Phase 3 des EU EHS werden im Jahr 2020 in die Reserve eingestellt.
  • Bei der Überprüfung der MSR werden die Auswirkungen der Reserve auf Wachstum, Beschäftigung, industrielle Wettbewerbsfähigkeit und die Gefahr der Verlagerung von CO2-Emissionen berücksichtigt.

Zeitliche Übersicht

Mit der Vorlage des Vorschlags der Kommission für eine Marktstabilitätsreserve im Januar 2014 begann das ordentliche Gesetzgebungsverfahren. Im Mai 2015 erzielten das Europäische Parlament und der Rat eine informelle Einigung über einen Kompromisstext. Das Parlament billigte die Reform im Juli 2015. Durch die Zustimmung des Rates wird der Beschluss nun in erster Lesung erlassen.

Das EU EHS

Das 2005 eingeführte EU EHS hat zum Ziel, die von der EU angestrebte Reduzierung der Treibhausgasemissionen auf wirtschaftlich effiziente Weise zu verwirklichen. Es beruht auf dem Konzept von "Obergrenzen und Handel": Alljährlich legt die EU für die Gesamtemissionen, die von den unter das System fallenden Kraftwerken, energieintensiven Industrien und gewerblichen Luftfahrtunternehmen verursacht werden, eine Obergrenze fest.

Innerhalb dieser Grenze können Unternehmen Emissionszertifikate an‑ und verkaufen. Jedes Zertifikat berechtigt zum Ausstoß von einer Tonne CO2, dem wichtigsten Treibhausgas, bzw. der entsprechenden Menge eines anderen Treibhausgases.

Von 2013 bis 2020 wird die Obergrenze jährlich um 1,74 % gesenkt. Ab 2021 wird diese jährliche Senkung auf 2,2 % gesteigert, wodurch das neue Ziel der EU für die Reduzierung von Emissionen bis 2030 zum Ausdruck gebracht wird.

Überprüfung des EU EHS

Die Einrichtung der Marktstabilitätsreserve ist der erste Teil einer umfassenderen Überprüfung des EU EHS, die die Kommission dieses Jahr vorgeschlagen hat.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 18-09-2015