Justiz und Inneres
Minister im Europäischen Parlament

Vor einem über die Einhaltung der Grundrechte von Migranten und Flüchtlingen besorgten EU-Parlament äußert sich Nicolas Schmit im Namen des Rates über die Inhaftnahme von Asylbewerbern

Der Minister für die Beziehungen mit dem EU-Parlament Nicolas Schmit hielt am 16. Dezember 2015 im Namen des Rates eine Rede vor den zu einer Plenumsdebatte über die Inhaftnahme von Asylbewerbern und die Anwendung von Gewalt gegen diese versammelten EU-Abgeordneten. Das Thema ist aktuell, da der Rat die Inhaftnahme mehrere Male als letztes Mittel im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise, vor allem im Bereich der Rückführungspolitik, bezeichnet hat.

Nicolas Schmit erklärte, dass die Inhaftnahme nur eine Ausnahme und kein Willkürakt sein dürfe, da ein Migrant wie jeder andere Mensch auf der Grundlage des internationalen und europäischen Rechts ein Recht auf Freiheit genieße. Die Haft sei nur durch eine Reihe präziser Beweggründe in besonderen Situationen zu rechtfertigen, die in zwei Richtlinien dargelegt werden: in der Rückführungsrichtlinie (2008/115/EG) und in der Richtlinie zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen (2013/33/EU).

Gemäß § 8 der Richtlinie 2013/33/EU könne eine Person nicht aus dem alleinigen Grund, dass sie internationalen Schutz beantrage, inhaftiert werden, betonte Nicolas Schmit. Eine Inhaftierung sei dennoch gestattet, „in Fällen, in denen es erforderlich ist, (...) auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung“ und „wenn sich weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam anwenden lassen“.

Gemäß § 15 der Rückführungsrichtlinie, welche die Regeln zur Inhaftnahme für die Zwecke der Abschiebung festlegen, können die Mitgliedstaaten nur einen Drittstaatsangehörigen inhaftieren, gegen den ein Rückkehrverfahren anhängig ist, um die Rückführung vorzubereiten und/oder die Abschiebung durchzuführen (Absatz 1). Die Mitgliedstaaten dürfen erst dann auf die Inhaftnahme zurückgreifen, nachdem andere ausreichende, jedoch weniger intensive Zwangsmaßnahmen angewandt wurden. Jede Haft muss so kurz wie möglich sein und darf nur so lange aufrecht erhalten werden, wie die Abschiebungsmaßnahmen andauern, die mit der ganzen erforderlichen Sorgfalt durchgeführt werden müssen.

In Anwendung ihrer internationalen Verpflichtungen und der Regeln der Europäischen Union müssen die Mitgliedstaaten die Menschenrechte der Flüchtlinge und Migranten respektieren, zu denen auch die in den Richtlinien enthaltenen Pflichten gehören, unterstrich Nicolas Schmit.

Zur Verbesserung der Effizienz des Rückführungssystems der EU wies der Rat in den letzten Monaten mehrmals darauf hin, dass die Inhaftnahme nur ein letztes Mittel sein kann, wenn andere Maßnahmen sich als unmöglich erwiesen, gab der Minister an.

Nicolas Schmit sprach insbesondere die Schlussfolgerungen des außerordentlichen Rates "Justiz und Inneres (JI)" vom 9. November 2015 an, denen zufolge die Mitgliedstaaten „die ihnen im Rahmen des EU-Besitzstands zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausschöpfen werden“, um „gegen die potenziell mangelnde Kooperation der Migranten bei deren Ankunft in der Europäischen Union“ vorzugehen. Die Schlussfolgerungen gestatten „Zwangsmaßnahmen, die als letztes Mittel auch eine Inhaftierung für den Zeitraum vorsehen, der für den Abschluss der zugrunde liegenden Verfahren längstens erforderlich ist“. Dennoch sei dies nur möglich, wenn die Behörden die Grundrechte und den Grundsatz der Nichtzurückweisung einhielten, erklärte der Minister, wobei er die Schlussfolgerungen zitierte.

Die Mitgliedstaaten vereinbarten auch, dass Inhaftierungsmaßnahmen entsprechend der Rückführungsrichtlinie „dringend und wirksam“ angewandt werden sollten, wenn eine „freiwillige Rückführung nicht möglich ist und andere Maßnahmen im Sinne der Richtlinie 2008/115/EG sich als unangemessen erweisen, um eine Sekundärmigration zu verhindern“, wie im Beschluss des außerordentlichen Rates "Justiz und Inneres" vom 22. September 2015 über die Umsiedlung von 120 000 Menschen aus Italien und Griechenland zu lesen ist. „In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Migranten den Schutzort nicht frei wählen können und dass ihre vollständige Kooperation erforderlich ist, damit die Umsiedlung funktionieren kann“, betonte Nicolas Schmit.

Zur Anwendung von Gewalt im Rahmen der Abnahme von Fingerabdrücken verwies der Minister auf die am 22. Oktober 2015 von der europäischen Agentur für Grundrechte veröffentlichte Checkliste.

Der EU-Kommissar für Migration und Inneres Dimitris Avramopoulos betonte ebenfalls, dass die Haft nur ein letztes Mittel sein könne, nachdem alle Alternativen in Betracht gezogen worden seien, z. B. wenn Fluchtgefahr bestehe. Die Nutzung der Haft müsse aber „notwendig und verhältnismäßig“ sein, und die Haftbedingungen müssen die Menschenwürde respektieren, unterstrich er. Das Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie das Recht auf Asyl seien grundlegende Menschenrechte, bekräftigte der Kommissar. Die EU-Kommission achte genau auf die Einhaltung der Grundrechte in den Mitgliedstaaten, versicherte Dimitris Avramopoulos und erklärte, dass die Richtlinie zur Festlegung von Aufnahmenormen nicht von allen Mitgliedstaaten bis Juli 2015 umgesetzt worden sei. Dank dieser Richtlinie umfasse der EU-Besitzstand klare Regeln bezüglich der Inhaftnahme von Asylbewerbern, sagte er. Er rief dazu auf, die Bemühungen zur Registrierung der Migranten zu verstärken. Diese sei ihm zufolge eine „Voraussetzung“ zur Bewältigung der Flüchtlingsströme.

Debatte

Die Debatte, die den Erklärungen des Rates und der Kommission folgte, zeigte, dass die großen Fraktionen sehr besorgt waren.

Monika Hohlmeier (EVP) war der Meinung, dass die Grundrechte der Asylbewerber in bestimmten Ländern nicht ausreichend respektiert würden, unabhängig davon, ob sie nun Kriegs- oder sogenannte Wirtschaftsflüchtlinge seien. Sie bemängelte, dass die Flüchtlinge von den Behörden in Ländern wie Griechenland, Ungarn oder der Slowakei weder Nahrung noch Getränke oder medizinische Versorgung erhielten. Trotz der Kritik an bestimmten Asylbewerbergruppen müssten die Grundrechte dieser Personen respektiert werden. Sie forderte, die Asylbewerber bei ihrer Registrierung ordnungsgemäß über ihre Rechte zu informieren. Monika Hohlmeier räumte ein, dass die Asylbewerber nach den von den Schleppern gestreuten Gerüchten häufig Angst hätten, sich registrieren zu lassen. Sie wies auch darauf hin, dass in diesem Zusammenhang zahlreiche Kinder verschwunden seien. Dies berge die Gefahr in sich, dass sie in der schlimmsten Form des organisierten Verbrechens ausgebeutet werden.

Enrique Guerrero Salom (S&D) meinte, wenn alle Mitgliedstaaten die Grundfreiheiten respektieren würden und Inhaftnahmen nur in Einzelfällen und nach einer Einzelfallprüfung vorgenommen würden, „würde man hier heute nicht darüber diskutieren“. Wenn die EU-Mitgliedstaaten auf aggressive und polizeiliche Methoden gegen Flüchtlinge zurückgreifen, dann ihm zufolge deshalb, um sie davon zu überzeugen, nicht dorthin zu kommen, wo man sie schlecht behandle. Der Abgeordnete gab zu, dass das System Dublin II nicht mehr funktioniere und man neue Regeln benötige. „Die Grundsätze der Menschlichkeit können nicht über Bord geworfen werden, vor allem nicht gegenüber den Menschen, die vor Krieg fliehen.“ In bestimmten Mitgliedstaaten aber werden diese Grundsätze bei weitem nicht respektiert. 

Timothy Kirkhope (EKR) erachtete die Einhaltung der existierenden Regeln für wesentlich. „Je größer die Herausforderung ist, umso mehr müssen die Regeln eingehalten werden“, sagte er und äußerte seine Einschätzung, dass bestimmte Mitgliedstaaten sie nicht einhalten. Er kritisierte die Kommission, die „angesichts dieses Problems mehr hätte tun sollen“. Er räumte ein, dass es schwierig sei, genügend Ressourcen zu finden, um das Ausmaß der aktuellen Migrationen zu bewältigen und rief trotz allem zur Achtung menschlicher Werte und des Gesetzes auf, „dem wir alle unterliegen“.

Cecilia Wikström (ALDE) war der Meinung, dass die Debatte über die Frage der Inhaftnahme „immer surrealer“ werde. Sie erwähnte das Interview, das EU-Ratspräsident Donald Tusk am 2. Dezember 2015 sechs großen europäischen Tageszeitungen gab und in dem er vorschlug, dass Migranten und Flüchtlinge achtzehn Monate festgehalten werden sollen, d. h. für die Zeit, in der sie kontrolliert werden. Für die Abgeordnete stehe dies im Gegensatz zur EU-Gesetzgebung. Für sie komme das einer anderthalbjährigen Internierung auch von Kindern, Frauen und alten Menschen in Lagern gleich. Dies erinnere sie „an Zeiten der europäischen Geschichte, die wir nicht mehr wollen“. Die Liberale bemängelte außerdem die nicht korrekte Art, in der sogenannte „Wirtschaftsflüchtlinge“ verurteilt werden und betonte, dass man einer Person nicht verbieten könne, in ein Land einzureisen und dort Asyl zu beantragen. Sie kritisierte vehement „den schleichenden Nationalismus, der sich allmählich im Laufe der Debatte eingefunden hat“ und der durch immer nationalistischere und populistischere Regierungen geschürt worden sei. „Die Länder, die noch nichts getan und sich noch nicht an den Aufnahmebemühungen beteiligt haben, sollten damit beginnen“, sagte sie abschließend.

Josu Juaristi Abaunz (GUE/NGL) bemängelte Übergriffe auf Flüchtlinge an den Grenzen im Südosten Europas und sprach dabei Schläge, Erpressungen und andere Gewalttaten sowie Korruptionsfälle an. Judith Sargentini (Grüne) kritisierte ebenfalls die „beunruhigenden“ Worte Donald Tusks, der die Flüchtlinge ihr zufolge als eine Bedrohung für die Sicherheit ansehe. Sie betonte, dass sich bis in die Reihen der Konservativen Empörung ausbreite, die „eine nicht zu tolerierende Stigmatisierung“ bemängelten.

In seiner Antwort an die Abgeordneten zitierte Nicolas Schmit, der „sich nicht zum Dolmetscher von Donald Tusk erheben“ wollte, aus dem Einladungsschreiben des Präsidenten vor dem EU-Ratsgipfel vom 17. und 18. Dezember 2015: „Mit dem Schutz unserer Außengrenzen wird nicht bezweckt, diejenigen abzuschrecken, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen. Europa ist eine Gemeinschaft der Freiheit und wird Menschen in Gefahr stets Zuflucht bieten.“ Nicolas Schmit unterstrich außerdem die Tatsache, dass eine Inhaftnahme nicht die Regel sein dürfe und man im Falle von Missbrauch oder Nichteinhaltung der europäischen und internationalen Regeln Maßnahmen einleiten müsse, denn die „Menschenwürde muss geachtet und geschützt“ und „darf nicht ungestraft verletzt werden“, schloss er.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-12-2015