Justiz und Inneres
Ratssitzung

Außerordentliche Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ – Minister beschließen mit qualifizierter Mehrheit den provisorischen Mechanismus für die Notfall-Umsiedlung von 120.000 Personen, die internationalen Schutz brauchen

Dimitrios Avramopoulos, Frans Timmermans, et Jean Asselborn, lors du Conseil JAI du 22 septembre 2015Die europäischen Minister für Inneres oder Immigration haben im Rahmen einer außerordentlichen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 22. September 2015 in Brüssel mit qualifizierter Mehrheit den provisorischen Mechanismus für die Notfall-Umsiedlung von 120.000 Personen aus Italien und Griechenland, die internationalen Schutz brauchen, verabschiedet.

Die Einigung auf diesen „provisorischen“ Mechanismus für die Umsiedlung von 120.000 Flüchtlingen, der am 9. September 2015 als eine von mehreren Maßnahmen von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde, sei mit „einer sehr großen Mehrheit“ erzielt worden, die „über die in den Verträgen vorgeschriebene hinausgeht“, erläuterte der luxemburgische Minister für Immigration und Asyl Jean Asselborn, der den Vorsitz des Rates innehatte, bei einer Pressekonferenz.  „Wir hätten eine einvernehmliche Verabschiedung vorgezogen, aber eine solche ist uns nicht gelungen. Das liegt nicht daran, dass wir es nicht versucht hätten, wenn ich das so sagen darf“, bedauerte der Minister, der am Vortag seine Amtskollegen aus der Visegrad-Gruppe in Prag getroffen hatte. Er sprach zudem von „anderen legitimen Sichtweisen“ vonseiten der Staaten, die sich „dieser großen Mehrheit nicht angeschlossen“ haben.

Der Rat war im Hinblick auf ein rasches Vorankommen in dieser Sache vom luxemburgischen Ratsvorsitz einberufen worden, nachdem sich im Rahmen einer außerordentlichen Tagung des Rates „Justiz und Inneres“ am 14. September eine Mehrheit der Länder eine grundsätzliche Einigung über die Umsiedlung unterstützt hatte.

Ungarn beteiligt sich nicht am Mechanismus

Laut den Schlussfolgerungen des Rates werden 66.000 Personen umsiedelt, davon 15.600 aus Italien und 50.400 aus Griechenland. Die restliche Anzahl von 54.000 werde proportional umgesiedelt, erklärte Jean Asselborn. Diese Anzahl war ursprünglich für die Umsiedlung aus Ungarn vorgesehen, das jedoch die Beteiligung am Mechanismus verweigert hat und daher laut dem Minister Asylbewerber annehmen muss.

Gemäß den Schlussfolgerungen wird die Umsiedlung dieser 54.000 Personen „ein Jahr nach Inkrafttreten [des Beschlusses] auf proportionale Weise“ erfolgen.

Folglich werde dieses Kontingent prinzipiell Griechenland und Italien zugeteilt, aber auch andere Mitgliedstaaten könnten es nutzen, wenn sie sich in einer Notsituation befänden, führte Jean Asselborn weiter aus.

Aufteilung auf „freiwilliger Basis“ auf Grundlage der von der Kommission vorgeschlagenen Zahlen

„Der Rat hat beschlossen, die von der Kommission vorgeschlagenen Zahlen beizubehalten“, sagte der Minister weiter und verwies gleichzeitig auf „leichte Anpassungen“, weil Ungarn „nun auch ein Kontingent von Personen hat, die auf seinem Staatsgebiet umzusiedeln sind“. Laut dem Minister wurden die Kontingente der anderen Staaten „dementsprechend angepasst“, und diese Zahlen „wurden von den Mitgliedstaaten auf freiwilliger Basis angenommen“.

Der verpflichtende Umsiedlungsschlüssel, den die Europäische Kommission auf Grundlage von Kriterien wie der Bevölkerung und dem BIP eines Landes vorgeschlagen hatte, sei nicht mehr im Rechtstext enthalten, stellte Jean Asselborn klar und fügte an, die Umsiedlung könne „sehr schnell“ beginnen. Als Antwort gegenüber den Journalisten erklärte Jean Asselborn, dass mehrere Länder mangels einer Einigung über den „vom luxemburgischen Ratsvorsitz unterbreiteten Kompromissvorschlag“ eine Abstimmung gefordert hätten. „Sie haben einen Konsens abgelehnt und gemäß den Verträgen fand eine Abstimmung statt. Es handelt sich um einen rechtmäßigen Beschluss der EU. Jedes Land muss die ihm aufgrund des Kommissionsvorschlags zugeteilte Anzahl aufnehmen“, bekräftigte der Minister und fügte hinzu, ein Mitgliedstaat „nicht das Recht hat, einen mit qualifizierter Mehrheit verabschiedeten Beschluss abzulehnen“. Laut Jean Asselborn äußerte keiner der Mitgliedstaaten, die mit am Verhandlungstisch saßen, keine Flüchtlinge aufnehmen zu wollen. Er erinnerte daran, dass gemäß der Genfer Konvention „jeder Flüchtling das Recht hat, in der EU aufgenommen zu werden“.

Jean Asselborn erklärte weiter, die Europäische Kommission werde die ständige Beobachtung der Situation bezüglich des massiven Zustroms aus Drittstaaten in alle Mitgliedstaaten sicherstellen. Sie könne nach Ablauf von 12 Monaten Vorschläge unterbreiten, um den verabschiedeten Beschluss abzuändern und der weiteren Entwicklung des auf den Mitgliedstaaten – vor allem auf jenen, die am meisten betroffen sind – lastenden Drucks Rechnung zu tragen.

Jean Asselborn bezeichnete den Beschluss als „geteilte Verantwortung“. „Gewisse Stimmen werden heute sagen, Europa sei gespalten, weil die Entscheidung nicht einvernehmlich erzielt wurde. Aber wir befinden uns in einer Notsituation! Man wirft der EU vor, nicht schnell genug zu Entscheidungen zu gelangen“, sagte der Minister und betonte gleichzeitig, dieser Vorschlag habe verabschiedet werden müssen, weil anderenfalls „Europa wesentlich stärker gespalten und seine Glaubwürdigkeit geschädigt worden wäre“. „Ich überlasse es Ihnen, sich die Spaltungen für den Fall vorzustellen, dass wir keine Einigung erzielt hätten“, bekräftigte Jean Asselborn.

Vorübergehende Aussetzung im Fall von „außergewöhnlichen Umständen“

Wenn ein Mitgliedstaat sich im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ außerstande sieht, sich „vollständig oder teilweise“ an der Umsiedlung zu beteiligen, könne er dies „unter Angabe von gerechtfertigten Gründen, die mit den Grundwerten der Union vereinbar sind“, geltend machen, um vorübergehend vom Mechanismus ausgenommen zu werden, erklärte Jean Asselborn weiter. Dieser Antrag werde dann von der Europäischen Kommission geprüft. Allerdings könne diese vorübergehende Aussetzung nicht über 30 % der Anzahl von Personen hinausgehen, die dieser Mitgliedstaat aufnehmen soll, und nicht länger gelten als 12 Monate. Zudem könne die Kommission vorschlagen, dass der für die Umsiedlung vorgesehene Zeitraum um eine zusätzliche Dauer von höchstens 12 Monaten über die vorgesehenen 2 Jahre hinaus verlängert wird, so der Minister.

Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission, betonte die Bedeutung dieses Beschlusses für die „folgenden Schritte“, nämlich den Schutz der Grenzen, die Erfassung der Fingerabdrücke von Asylbewerbern und die Rückführungsmaßnahmen für diejenigen, die kein Recht auf internationalen Schutz haben. Ihm zufolge geht es darum, der europäischen Zivilgesellschaft zu beweisen, dass „wir in der Lage sind, Entscheidungen zu treffen“, aber auch darum, zwischen den Mitgliedstaaten „das Vertrauen wiederherzustellen“ und Solidarität zu beweisen. Laut dem Vizepräsidenten ist dies Voraussetzung dafür, dass die entlasteten Staaten (Italien, Griechenland) das Dubliner Übereinkommen wieder anwenden und die Migranten registrieren. „Die Flüchtlingskrise kann bewältigt werden“, aber dies werde „beträchtliche Anstrengungen“ und „viel Zeit“ erfordern, fügte er hinzu.

Der EU-Kommissar für Migration, Dimitris Avramopoulos, begrüßte die Tatsache, dass nur drei Wochen nach dem Vorschlag der Kommission eine Entscheidung getroffen wurde. „Insgesamt können wir 160.000 Personen umsiedeln“, sagte er mit Blick auf einen anderen Umsiedlungsvorschlag für 40.000 Personen, der im außerordentlichen Rat „Justiz und Inneres“ am 14. September 2015 formell verabschiedet worden war. „Es handelt sich um einen historischen Moment für die Migrationspolitik auf europäischer Ebene“, betonte er. Die Umsiedlung könne in den nächsten Wochen beginnen, stellte er klar. Der Kommissar rief die entlasteten Länder dazu auf, „diese Gelegenheit zu nutzen, um ihr nationales Asylsystem zu stärken und zu verbessern“, ebenso wie die Verwaltung und Überwachung ihrer Grenzen und die Registrierung der Migranten. Außerdem unterstrich er die Notwendigkeit der Einrichtung eines „angemessenen Aufnahmesystems“ für die Migranten.

Frans Timmermans und Dimitris Avramopoulos lobten zudem die „exzellente“ Arbeit des Ratsvorsitzes und das persönliche Engagement des luxemburgischen Ministers Jean Asselborn. „Was der luxemburgische Ratsvorsitz in den vergangenen Wochen und vor allem in den letzten Tagen geschafft hat, ist ein unglaubliche Leistung. Es ist ihm gelungen, weit auseinander liegenden Positionen zusammenzubringen“, freute sich Frans Timmermans.

 

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-09-2015