Wirtschaft und Finanzen
Ratssitzung

ECOFIN-Rat – Besteuerung, Bankenunion und Finanztransaktionssteuer auf der Tagesordnung der Minister

conseil-ecofin-gramegna-151208Am 8. Dezember 2015 kamen die Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (EU) unter dem Vorsitz des Ministers für Finanzen, Pierre Gramegna, zur Sitzung des Rates „Wirtschaft und Finanzen“ (ECOFIN) in Brüssel zusammen.

Die Tagesordnung des Treffens war im Wesentlichen vom Thema Besteuerung geprägt: So wurden Schlussfolgerungen zur Zukunft eines Verhaltenskodexes im Bereich der Unternehmensbesteuerung und gegen die Aushöhlung der Steuerbasis und Gewinnverlagerung (BEPS) verabschiedet. Der Rat führte außerdem eine Debatte über die Fortschritte, die bei internationalen Aspekten eines Vorschlags für eine Gemeinsame Konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage erzielt wurden.

Zudem nahmen die Minister Fortschritte bei der Gesetzgebung über eine Bankenunion sowie den Vorschlag der Kommission zu diesem Thema über die Einführung eines europäischen Einlagensicherungssystems zur Kenntnis.

Unternehmensbesteuerung

Umsetzung des BEPS-Aktionsplans in der EU

Nach einem Meinungsaustausch verabschiedete der Rat Schlussfolgerungen über die Art der Umsetzung der von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) gezogenen Schlussfolgerungen hinsichtlich des BEPS-Aktionsplans im EU-Kontext.

Zur Erinnerung: Die OECD widmete ihre Arbeit unter dem Titel BEPS der Bewältigung der Herausforderungen, die sich aus unterschiedlichen, nicht zwischen den Ländern abgestimmten Steuergesetzgebungen ergeben.

In ihren Schlussfolgerungen unterstützen die Minister die wirksame, zügige und koordinierte Umsetzung der auf gemeinschaftlicher Ebene zu beschließenden Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten. Sie identifizieren Richtlinien als geeignetes Mittel zur Umsetzung der Schlussfolgerungen der OECD, wobei etwaige nicht-gesetzgeberische Lösungen ebenfalls der Umsetzung einiger Anti-BEPS-Maßnahmen dienen könnten.

Während der Pressekonferenz im Anschluss an die Ratssitzung erklärte Pierre Gramegna zu diesem Thema, dass „die EU Vorreiter bei der Umsetzung der OECD-Empfehlungen war, ist und bleiben wird“, wobei er sogar unterstrich, dass die EU mit der formellen Annahme der Richtlinie über den automatischen Austausch der Tax Rulings den BEPS-Aktionsplan in gewisser Weise vorweggenommen habe. Ferner betonte er die äußerst „zügige“ Arbeit des Ratsvorsitzes bei diesem Vorhaben.

Verhaltenskodex

Im selben Zusammenhang nahm der Rat Schlussfolgerungen zum Ausbau des Verhaltenskodexes für die Unternehmensbesteuerung an, der Maßnahmen abschaffen soll, die zu einem unlauteren Steuerwettbewerb führen. „Wir haben uns über die Form des Ausbaus und der Verbesserung des Verhaltenskodexes der EU geeinigt“, immerhin ein „komplexes“ Thema, lobte Pierre Gramegna und stellte fest, dass das Ziel dieser Schlussfolgerungen darin bestehe, dem Kodex „mehr Effizienz und höhere Aufmerksamkeit zu verleihen“.

Der Kodex wurde 1997 aufgestellt und dient der Bewertung möglicher ungünstiger Auswirkungen beschlossener oder geplanter Steuergesetze der Mitgliedstaaten. Im Jahr 1998 wurde eine Gruppe zur Überwachung seiner Umsetzung eingerichtet, die dem Rat zweimal jährlich Bericht erstattet.

In ihren Schlussfolgerungen heben die Minister deutlich den Nutzen der von der Arbeitsgruppe geleisteten Arbeit bei der Bewertung einzelner steuerlicher Maßnahmen der Mitgliedstaaten hervor. Der Rat beschloss außerdem ein neues Arbeitsprogramm für die Arbeitsgruppe und bat sie um eine Bewertung der allgemeinen Ausrichtung bei der Vermeidung von Steuerflucht sowie der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung.

Gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB)

Auf Grundlage eines Vermerks des Ratsvorsitzes erörterte der Rat den Vorschlag über die Schaffung eines gemeinsamen Systems zur Berechnung der Körperschaftssteuer-Bemessungsgrundlage in den Mitgliedstaaten.

Es sei daran erinnert, dass die Kommission diesen Vorschlag im März 2011 vorgelegt hatte, um steuerliche Hürden für Unternehmen aufgrund nebeneinander bestehender nationaler Steuersysteme abzubauen. Damit soll Konsistenz ohne eine Vereinheitlichung der Steuersätze sichergestellt werden. Der Richtlinienentwurf zielt außerdem darauf ab, die Gefahr der Doppelbesteuerung zu verringern und die Möglichkeiten für eine aggressive Steuerpolitik zu reduzieren.

Der Vorschlag wurde seitdem im Rat blockiert. Unterdessen bekundete die Kommission bei der Präsentation ihres Aktionsplans zur Unternehmensbesteuerung ihre Absicht, ihn durch die Vorlage eines verbesserten Richtlinienentwurfs hinsichtlich der GKKB wieder auf die Tagesordnung zu bringen.

Hierzu erklärte Pierre Gramegna, dass die Kommission im Januar 2016 ein Komplettpaket zur Besteuerung und Transparenz vorlegen werde und die Arbeit des Ratsvorsitzes darin bestanden habe, „diese Arbeit vorzubereiten und zu prüfen, ob eine Einigung über eine Anti-BEPS-Richtlinie ein probates Mittel zur Umsetzung der OECD-Empfehlungen sein wird“. Der Minister betonte, dass der Rat darin übereinstimme, dass eine solche Richtlinie in diesem Zusammenhang ein gutes Vorgehen sei.

Steuervorbescheide im grenzüberschreitenden Verkehr und Einigungen bei der Besteuerung

Nachdem während der Tagung vom 6. Oktober eine Einigung erzielt worden war, verabschiedete der Rat ohne Aussprache die Richtlinie über den automatischen Austausch der Steuervorbescheide.

Zudem billigte der Rat ohne Aussprache drei Vereinbarungen über den automatischen Austausch von Informationen bezüglich Finanzierungskonten privater Sparer mit Liechtenstein, San Marino und der Schweiz.

Bankenunion

Europäisches Einlagensicherungssystem

Zum Thema Bankenunion legte die Kommission dem Rat ihren Vorschlag für eine Verordnung über die Einrichtung eines europäischen Einlagensicherungssystems sowie ihre Bekanntmachung mit dem Titel „Towards the completion of the Banking Union“ (Hin zu einer Vervollständigung der Bankenunion) vor, auf deren Grundlage die Minister einen Meinungsaustausch hatten.

Im Detail zielt der Vorschlag darauf ab, ein Einlagensicherungssystem einzurichten, das die Spareinlagen in den Mitgliedstaaten schützen soll. Einlagensicherungssysteme sollen Sparer vor Verlustrisiken schützen, die sich aus der Insolvenz einer Bank oder eines anderen Einlageninstituts ergeben. Die derzeitige Struktur nationaler Einlagensicherungssysteme bleibt anfällig für lokal begrenzte Krisen, wohingegen ein gemeinsames Einlagensicherungssystems der Kommission zufolge die Widerstandsfähigkeit gegenüber zukünftigen Krisen erhöhen würde.

„Dies ist das erste Mal, dass sich alle zu diesem Vorschlag äußern und die gute Nachricht lautet, dass wir uns einig sind, dass die Arbeiten im Januar in Form einer horizontalen ad-hoc-Arbeitsgruppe aufgenommen werden sollen“, erklärte Pierre Gramegna. Diese Gruppe könnte bereits beim nächsten Treffen des Ausschusses der Ständigen Vertreter (AStV) eingesetzt werden, fügte er hinzu.

Umsetzung der Bankenunion

Im selben Zusammenhang wurden die Minister über die derzeit stattfindende Umsetzung der Gesetzgebung zur europäischen Bankenunion informiert. Dies betrifft insbesondere die Ratifizierung des zwischenstaatlichen Abkommens über den einheitlichen Bankenabwicklungsfonds (SFR) sowie die Umsetzung der Richtlinie zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (BRRD) sowie das Einlagensicherungssystem (ESS).

In diesem Kontext begrüßte Pierre Gramegna die Einigung der EU-Mitgliedstaaten im Rat, die der Bankenunion angehören, über die Aufstellung einer Überbrückungsfinanzierung, um den Fonds in der Phase seiner sukzessiven Aufstockung mit ausreichend Mitteln auszustatten.

Am Rande der Ratssitzung unterzeichneten die Finanzminister der 28 Mitgliedstaaten eine Erklärung, in der sie die Einigung über die Überbrückungsfinanzierung sowie das baldige Inkrafttreten des zwischenstaatlichen Abkommens begrüßen. Hierdurch wird der SFR ab dem 1. Januar 2016 einsatzbereit sein.

Er begrüßte den „heutigen Fortschritt“ bei der Bankenunion, denn „eine kritische Masse der Mitgliedstaaten hat das zwischenstaatliche Abkommen [über den SFR] unterzeichnet“, das die Vergemeinschaftung der Fondsbeiträge ermöglicht. Ebenso begrüßte er die Einigung im Rat über die Überbrückungsfinanzierung für den SFR, wodurch es ermöglicht werde, den Fonds ab dem 1. Januar 2016 auf den Weg zu bringen. Er wird zudem über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, die seine Glaubwürdigkeit stärken, betonte der Vizepräsident.

Flexible Anwendung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts

Ferner hat der Rat eine Vereinbarung gebilligt, die auf der Ebene des Wirtschafts- und Finanzausschusses, einer der vorbereitenden Arbeitsgruppen für den Rat, angenommen worden war. Sie sieht Flexibilität bei der Anwendung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts (SWP) im Rahmen der Bewertung bei der Haushaltsüberwachung durch die Kommission vor.

Zur Erinnerung: Zur Unterstützung der Maßnahmen der EU zur Steigerung des Investitionsniveaus und zur Förderung der Strukturreformen gelangte der Europäische Rat im Juni 2014 zu dem Schluss, dass es nötig sei zu untersuchen, wie die bestehenden Regeln des SWP angemessener angewandt werden könnten, ohne sie zu verändern. Auf dieser Grundlage legte die Europäische Kommission im Januar 2015 eine Bekanntmachung unter dem Titel „Bessere Nutzung der laut bestehenden Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspakts vorgesehenen Flexibilität“ vor.

Europäisches Semester

Der Rat leitete das jährliche Verfahren des Europäischen Semesters offiziell ein, indem er drei von der Kommission vorgelegte Dokumente prüfte. Es handelte sich dabei um die jährliche Wachstumsprüfung für 2016, den Bericht über den Warnmechanismus für 2016 und die Empfehlungsentwürfe des Rates für den Euro-Raum.

Der für den Euro zuständige Vize-Präsident der EU-Kommission, Valdis Dombrovskis, begrüßte in diesem Zusammenhang eine „umfassende Einigung“ über die Prioritäten der jährlichen Wachstumsprüfung, die den Startschuss für das Europäische Semester 2016 gibt. Diese Prioritäten seien die Wiederbelebung der Investitionen, das Vorantreiben der Strukturreformen und die Umsetzung einer verantwortungsbewussten Haushaltspolitik, so der Vize-Präsident. Er stellte ferner fest, dass zwischen den Mitgliedstaaten im Euro-Raum auf sozio-ökonomischer Ebene „weiterhin erhebliche Unterschiede bestehen“.

Verstärkte Zusammenarbeit bei der Finanztransaktionssteuer (FTS)

Auf Grundlage eines Berichts der österreichischen Delegation, die den Diskussionen vorsaß, erörterte der Rat den Fortschritt der Verhandlungen, die derzeit über den Vorschlag für eine Richtlinie über eine Finanztransaktionssteuer geführt werden. Nach dem Rückzug Estlands beteiligen sich aktuell zehn Mitgliedstaaten am Verfahren für eine verstärkte Zusammenarbeit hinsichtlich der vorgeschlagenen Richtlinie, wobei sich alle Mitgliedstaaten an den Diskussion beteiligten.

„Wir haben die erzielten Fortschritte zur Kenntnis genommen“, bemerkte Pierre Gramegna zu diesem Thema und stellte fest, dass der Bericht den möglichen zukünftigen Anwendungsbereich der FTS umreiße.

Valdis Dombrovskis führte seinerseits aus, dass die Minister der zehn Mitgliedstaaten zu einer grundsätzlichen Einigung gelangt seien, deren Details vor dem Sommer festgelegt werden müssten. Die Kommission werde sie bei der Übertragung dieser Einigung in einen Gesetzestext unterstützen und sicherstellen, dass der Text insbesondere mit Blick auf die Mitgliedstaaten, die sich nicht an der FTS beteiligen, europäisches und internationales Recht wahrt, betonte der Vize-Präsident und unterstrich, dass die zukünftige FTS mit europäischen Maßnahmen, insbesondere aber der Bankenunion, in Einklang stehen müsse.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 08-12-2015