Justiz und Inneres
Minister im Europäischen Parlament

Nicolas Schmit stellt vor dem Europäischen Parlament die Position des Rates zum Paket „Intelligente Grenzen“ vor

pe-schmit-bordersDer luxemburgische Minister Nicolas Schmit, der für die Zeit des luxemburgischen EU- Ratsvorsitzes mit den Beziehungen zum Europäischen Parlament betraut ist, sprach am 28. Oktober 2015 bei der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments in Straßburg im Namen des Rates über das Paket „Intelligente Grenzen“ (Englisch: Smart Borders). Er beantwortete damit eine mündliche Anfrage des britischen Europaabgeordneten Claude Moraes (S&D).

Zur Erinnerung: Der von der Europäischen Kommission im Februar 2013 präsentierte Gesetzgebungsvorschlag zielt auf eine Verbesserung des Außengrenzenmanagements ab und soll einen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung leisten. Das Paket setzt sich aus drei Gesetzgebungsakten zusammen: einer Verordnung über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES), einer Verordnung über ein Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) sowie einer Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex hinsichtlich der Anwendung der beiden vorgenannten Systeme.

Das EES soll insbesondere ein System zur zuverlässigen und schnellen Berechnung der genehmigten Aufenthaltsdauer jedes Reisenden einrichten. Derzeit muss die Zeit, die eine Person auf dem EU-Gebiet verbracht hat, anhand eines Stempels manuell berechnet werden, wodurch der Grenzübertritt verlangsamt wird. Das System wird auch zur Identifizierung all jener beitragen, die die genehmigte Aufenthaltsdauer überschritten haben („Overstayers“).

Angesichts des Widerstands seitens des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten (LIBE) im Europäischen Parlament und der Vorbehalte einiger Mitgliedstaaten initiierte die Kommission eine technische Studie, die im Oktober 2014 veröffentlicht wurde, sowie ein Pilotprojekt. Sie hat sich verpflichtet, das Paket zu überprüfen und nach Abschluss der Folgenabschätzung (impact assessment) am Anfang des Jahres 2016 einen neuen, einheitlichen Vorschlag vorzulegen.

In seiner Anfrage wollte Claude Moraes wissen, ob das RTP angesichts der aktuellen Lage mit Blick auf die stetig steigenden Grenzübertritte aufgrund der Flüchtlingskrise eine „angemessene Reaktion“ sei. Die Anfrage bezog sich ferner auf den Zugang zum System zu Strafverfolgungszwecken, auf Datenschutzfragen sowie die Kosten des Vorhabens.

Ein System zur Identifizierung von Personen an der Grenze und auf EU-Gebiet

In seiner Antwort bekräftigte Nicolas Schmit, dass die Schaffung eines europäischen Einreise-/Ausreisesystems angesichts der Dringlichkeit des aktuellen Hintergrunds „einen notwendigen Schritt zum Schutz des Schengenraums darstellt“. Er erinnerte daran, dass die Schlussfolgerungen der letzten Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015 gefordert hatten, „technische Lösungen zu entwickeln, die der Verstärkung der Kontrollen an den EU-Außengrenzen zur Erreichung der verfolgten Ziele sowohl hinsichtlich der Migration als auch der Sicherheit dienen, ohne die reibungslosen Abläufe der Bewegungen zu behindern“.

Nach Ansicht des Ministers sollte ein europäisches Einreise-/Ausreisesystem (EES) zu einer „Harmonisierung und Standardisierung der Kontrollen an den Grenzen und zu einer erhöhten Sicherheit führen“. Ihm zufolge bringe ein solches System größere Gewissheit bei der Berechnung der genehmigten Aufenthaltsdauer. Während Grenzschutzbeamte heute Zeit dabei verlören, „Reisedokumente zu stempeln und Aufenthaltsdauern zu berechnen“, würde ihnen das System „mehr Zeit für die Identifizierung möglicher Migrations- und Sicherheitsrisiken durch einige Reisende“ geben. Dadurch, dass ein Abstempeln der Dokumente überflüssig würde, könnten die ABC-Ports („automatic border control“) für Reisende verwendet werden, deren Grenzübertritte reibungsloser verliefen, betonte Nicolas Schmit.

Ein europäisches Einreise-/Ausreisesystem werde die Identifizierung von Personen an der Grenze und auf EU-Gebiet ermöglichen, fuhr der Minister fort und betonte, dass dies weder durch eine einfache Aktualisierung des Schengener Informationssystems (SIS) II, noch durch eine Überarbeitung des Visa-Informationssystems (VIS) möglich sei, wie es die Kommission in ihrer technischen Studie angemerkt hatte. Derzeit, so der Minister, bevorzuge eine Ratsmehrheit einen Ansatz der schrittweisen Einfügung der beiden Systeme, EES und RTP, in das Visa-Informationssystem (VIS). Die Interoperabilität zwischen den zukünftigen europäischen Systemen und den bestehenden nationalen Systemen werde zu einer Verringerung der Gesamtkosten des Vorhabens beitragen, fügte der Minister hinzu. Der Rat teile die Besorgnis des Parlaments, den erforderlichen Budgetrahmen für eine reibungslose Funktionsweise des Systems nicht zu überschreiten, bekräftigte er.

Nicolas Schmit erklärte außerdem, dass derzeit lediglich 12 Mitgliedstaaten solche nationalen Einreise-/Ausreisesysteme einsetzten, „deren Mehrwert aber begrenzt bleibt“. „Wenn es auf EU-Ebene kein System gibt, werden die Mitgliedstaaten weiterhin eigenmächtig, ineffizient und ohne den harmonisierten Ansatz handeln, den das Paket ‚Intelligente Grenzen‘ liefert“, warnte er.

Der Minister betonte anschließend den „Abschreckungseffekt“, den ein solches System auf Staatsangehörige von Drittländern haben könnte, die beabsichtigen, die genehmigte Aufenthaltsdauer zu überschreiten („Overstayers“), was den Mitgliedstaaten „Klarheit“ über die Anzahl und Nationalität dieser Personen verschaffen würde. Dies sind, dem Minister zufolge, „stichhaltige“ Informationen für Verhandlungen über Vereinbarungen von Visaerleichterungen.

Eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten ist für eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren

In Bezug auf das Registrierungsprogramm für Reisende (RTP) bestätigte Nicolas Schmit, dass der Rat ein solches Programm immer befürwortet hatte und die Mehrheit der Mitgliedstaaten „bei Wahrung der Flexibilität der Umsetzungsmodalitäten je nach Art der Grenze“ für ein europäisches RTP sei.

Laut dem Minister befürwortet eine sehr große Mehrheit der Mitgliedstaaten den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden zum EES mit dem Ziel, terroristische oder andere schwere Straftaten zu verhindern oder aufzudecken. Ein solcher Zugang müsse allerdings bestimmten Bedingungen und strengen Verfahren im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs unterliegen, betonte Nicolas Schmit.

In Beantwortung der Frage zu den Aufbewahrungsfristen der Daten erklärte Nicolas Schmit, dass eine große Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine einheitliche Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren sei, um alle Systeme zu harmonisieren. Dabei ist sich der Rat der Bedeutung des EuGH-Urteils vom 8. April 2014 über die Aufhebung der Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Daten „absolut im Klaren“, präzisierte der Minister. Er fügte hinzu, dass bei allen Debatten im Rat „berücksichtigt wurde, dass nur Notwendiges und Verhältnismäßiges zur Erreichung der verfolgten Ziele zu unternehmen ist“.

Die Kommission bevorzugt ein „einheitliches System“

Dimitris Avramopoulos, europäischer Kommissar für Migration und Inneres, sagte zu, Anfang nächsten Jahres einen einzigen Gesetzgebungsvorschlag für die Einrichtung eines Systems vorzulegen, das „gut und schnell funktioniert“. Auf Basis der „vorläufigen Schlussfolgerungen“ der Folgenabschätzung hält der Kommissar ein „einheitliches System“, das die Funktionen eines EES und RTP gleichermaßen umfasst, gegenüber unterschiedlichen Einzelsystemen für vorteilhaft, sowohl zur Reduktion der Kosten als auch zur Vermeidung der redundanten Eingabe personenbezogener Daten in zwei Systeme.

Er fügte hinzu, dass der Vorschlag ein gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis haben und den Datenschutzvorschriften entsprechen werde. Er werde durch eine „geringfügige Änderung des Schengener Grenzkodex“ ergänzt. Eines der Ziele bestehe darin, die Arbeitsbelastung sowie „redundante Aufgaben“ der Grenzschutzbeamten zu reduzieren und so Ressourcen freizusetzen, betonte der Kommissar. Er unterstrich die Bedeutung eines besseren und intelligenteren Grenzmanagements. „Der Strom an Reisenden wird zunehmen. Wenn wir untätig bleiben, wird es an den Grenzen lange Schlangen geben oder wir werden mehr Personal benötigen. Das ist weder hinnehmbar noch machbar“, betonte er.

Während der Debatte erinnerten mehrere Abgeordnete daran, dass das Ziel des Gesetzespakets darin liege, die sogenannten „Overstayers“ zu kontrollieren und das Grenzmanagement zu verbessern, um es den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen. Außerdem solle der Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten harmonisiert werden. Sie bestanden auf der Tatsache, dass die Debatte nicht mit der Migrationskrise in Verbindung stehe, sondern es darum gehe zu erfahren, ob die Kosten für ein solches System im Verhältnis zum geschaffenen Mehrwert stehen. Andere Abgeordnete hielten die Debatte angesichts der aktuellen Krise für unangebracht und forderten, die Grenzen undurchlässiger zu machen, um die illegale Einwanderung zu verhindern.

Abschließend warnte Nicolas Schmit vor falschen Schlussfolgerungen und erinnerte daran, dass die aktuelle Situation „außergewöhnlich“ sei. Er betonte die Wichtigkeit des Schengener Systems der Freizügigkeit und meint, es brauche ein effizienteres System zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 28-10-2015