Landwirtschaft und Fischerei
Ratssitzung

Rat für Landwirtschaft und Fischerei – Einstimmiger Beschluss über die Fangquoten für die Ostsee und Diskussion über den Beitrag der Landwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels

Die Landwirtschaftsminister der EU trafen sich am 22. Oktober 2015 in Luxemburg zu einem Rat für Landwirtschaft und Fischerei. Unter dem Vorsitz des luxemburgischen Landwirtschaftsministers Fernand Etgen einigte sich der Rat einstimmig auf Fangquoten für die Ostsee. Ferner beschäftigte er sich mit dem Beitrag der Landwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels.

Fischerei

Fernand Etgen lors du Conseil Agriculture qui s'est tenu à Luxembourg le 22 octobre 2015Die Minister gelangten auf Grundlage eines von der Kommission vorgelegten Vorschlags für eine Verordnung zu einer einstimmigen Einigung über die für bestimmte Fischbestände in der Ostsee anwendbaren Fangmöglichkeiten für 2016. Es geht um den jährlichen Vorschlag zur Festlegung der Mengen an Fisch, die die Fischer der Europäischen Union den zehn wichtigsten kommerziellen Fischbeständen der Ostsee entnehmen dürfen. Diese Menge wird auch als zulässige Gesamtfangmenge (Total Allowable Catch, TAC) bezeichnet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden unter Berücksichtigung der verfügbaren wissenschaftlichen Stellungnahmen und insbesondere der Berichte des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) festgelegt.

Es handelt sich um ein „wichtiges Übereinkommen sowohl für die Nachhaltigkeit der Bestände als auch für die Fischereiwirtschaft der betreffenden Länder“, erklärte Fernand Etgen auf einer Pressekonferenz nach Abschluss des Rats. Er unterstrich die Bedeutung der Anstrengungen der Koordinierungsgruppe BALTFISH und von deren polnischem Vorsitz für das Zustandekommen dieses Übereinkommens.

Der EU-Kommissar für Umwelt, maritime Angelegenheiten und Fischerei, Karmenu Vella, begrüßte das Übereinkommen, das die Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei ermöglicht, da es den höchstmöglichen Dauerertrag (Maximum Sustainable Yield, MSY) und somit die Nachhaltigkeit der Fischbestände respektiert. Die „schwierigsten“ Fragen drehten sich laut Angaben des Kommissars um die (östlichen und westlichen) Kabeljaubestände. Für die beiden Bestände einigte sich der Rat auf eine Reduktion um 20 %.

Der Kommissar begrüßte die Tatsache, dass die Überfischung dieser Bestände anerkannt wurde und die vereinbarten Maßnahmen deren Wiederauffüllung ermöglichen werden. Der Kommissar nannte weitere Schutzmaßnahmen: Ausweitung des saisonalen Fangverbots sowie Verpflichtung der Mitgliedstaaten zu einer wirksameren Verwaltung der Freizeitfischerei. Er erklärte weiter, dass die Kommission „die Notwendigkeit anerkennt“, den lokalen Fischergemeinschaften durch Berücksichtigung der sozioökonomischen Auswirkungen die Möglichkeit zu bieten, sich einfacher an „deutliche Verringerungen“ der Fangquoten anzupassen.

Weiterhin fand ein Meinungsaustausch der Minister über die jährlichen Konsultationen zwischen der EU und Norwegen statt. Laut Fernand Etgen bot dieser „konstruktive“ Austausch die Möglichkeit, die Situation der von der EU und Norwegen gemeinsam befischten Bestände zu überprüfen, und er bot den Mitgliedstaaten eine Plattform, „um ihre Sorgen zu bestimmten mit Norwegen verhandelten Quotenaustausch“ vorzubringen.

Landwirtschaft und Klima

Die Minister debattierten auf Grundlage eines vom luxemburgischen Vorsitz vorbereiteten Vermerks auch über den Beitrag der Landwirtschaft zur Eindämmung des Klimawandels. Diese Debatte steht im Zusammenhang mit der bevorstehenden Konferenz der Vertragsparteien des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (COP21), die vom 30. November bis zum 11. Dezember 2015 in Paris stattfindet.

Der Vermerk erklärt die Auswirkungen der Landwirtschaft auf den Klimawandel: sie ist eine Treibhausgasquelle und zugleich eine Senke, vor allem durch die Speicherung von Kohlenstoff in der organischen Bodensubstanz und in der Biomasse. So belief sich 2012 der Anteil der Emissionen aus der Landwirtschaft auf 469 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente, was 10,3 % der gesamten Treibhausgasemissionen der EU entspricht. Gemäß dem Dokument kann der Agrarsektor zu „einem Hauptakteur“ bei der direkten und indirekten Verringerung der Treibhausgasemissionen werden, zum Beispiel durch seinen Beitrag zur Eindämmung von Emissionen aus der Abfallwirtschaft durch die Biomethanisierung von organischen Abfällen.

Die Landwirtschaft sei gemeinsam mit der Forstwirtschaft der einzige Wirtschaftssektor, der gleichzeitig Treibhausgasemissionen verursacht und verringert, unterstrich Fernand Etgen. Er betonte die Tatsache, dass der Agrarsektor „vor einer zweifachen Herausforderung steht, nämlich die Treibhausgasemissionen zu verringern und gleichzeitig eine nachhaltige Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten“. Für den Minister  „wird die Landwirtschaft Teil der Lösung“ im Rahmen der COP21 sein. Der Umweltrat werde über die Ergebnisse der Gespräche unterrichtet, so Fernand Etgen.

Laut Fernand Etgen haben mehrere Minister betont, dass die Priorität auf bestimmten bestehenden Maßnahmen wie der Verarbeitung von Mist oder der Einrichtung von Biogasanlagen liegen müsse. „Das Potenzial der Kreislaufwirtschaft ist von großer Bedeutung“, betonte der Minister weiter.

Zur Stärkung der Verbindung zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und landwirtschaftlicher Praxis unterstrich der Rat, dass die Finanzierung der Forschungstätigkeit fortgesetzt werden müsse. Die durch die Europäische Innovationspartnerschaft initiierte europäische Koordination sei diesbezüglich essentiell, so Fernand Etgen. „Es ist zudem von größter Bedeutung, dass die in der Forschung gewonnenen Daten an für die jüngsten Forschungsergebnisse sensibilisierte Landwirte weitergegeben werden, sodass innovative Lösungen in die Praxis umgesetzt werden können“, ergänzte er.

Verschiedene Punkte

Der Rat sprach über eine niederländische Initiative bezüglich des Schutzes der Kulturen. Es geht darum, bei den Landwirten eine breitere Palette umweltfreundlicherer Maßnahmen, Substanzen und Praktiken zu fördern. „Viele Mitgliedstaaten haben diese Initiative unterstützt“, erklärte Fernand Etgen im Rahmen der Pressekonferenz.

Der Vorsitz habe die Minister aufgefordert, während des Mittagessens über „die Auswirkungen eines kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Patentamts (EPA) betreffend die Patentierbarkeit von Pflanzenmerkmalen" zu diskutieren, das „viel Polemik und Sorgen hervorgerufen hat“. Diesen Urteilen zufolge können Pflanzen oder Teile von Pflanzen ab sofort patentiert werden, auch wenn sie in klassischen Reproduktionsverfahren gewonnen werden. Die Frage war bereits beim Agrarrat vom 13. Juli 2015 thematisiert worden.

Fernand Etgen bewertete die Patentierbarkeit von Pflanzen als „beunruhigend“, vor allem aufgrund der Folgen für den Agrarsektor. Grundlage für die Diskussion war ein veröffentlichter Vermerk. Die Ergebnisse der Debatte werden an die Minister des Wettbewerbsrats übersendet, „die für den Bereich des geistigen Eigentums und insbesondere alle Fragen im Zusammenhang mit der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen zuständig sind“, erklärte Fernand Etgen.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 22-10-2015