Entwicklung - Umwelt
Minister im Europäischen Parlament

Nicolas Schmit hält hinsichtlich des Umweltgipfels von New York und der COP21 im Namen des Rats vor dem EU-Parlament eine Rede über die Positionen der EU zur nachhaltigen Entwicklung

Nicolas SchmitDer luxemburgische Minister Nicolas Schmit, der mit der Vertretung des luxemburgischen Ratsvorsitzes vor dem EU-Parlament beauftragt ist,  hielt am 16. September 2015 vor der Plenarsitzung des Parlaments eine Rede, um eine Erklärung des Rats über den UN-Gipfel zur nachhaltigen Entwicklung abzugeben, der vom 25. bis 27. September 2015 in New York stattfinden wird, sowie über Aspekte der Klimakonferenz von Paris (COP21) in Verbindung mit der Entwicklung.

Sein Beitrag folgte dem Tagesordnungspunkt, bei dem Jean Asselborn in seiner Fähigkeit als Minister für Einwanderung und Asyl die Schlussfolgerungen des Rats „Justiz und Inneres" über die Migrationen präsentierte, der am 14. September stattfand.

Nicolas Schmit war der Ansicht, dass der Punkt, zu dem er sich äußerte, „dem, was gerade diskutiert wurde, nicht fremd" sei, und dass die Debatte über den New York-Gipfel und die UN-Klimakonferenz die Diskussion über die Flüchtlings- und Migrantenkrise verlängere.  

Nicolas Schmit relativierte die Unterscheidung, die zwischen Flüchtlingen, die internationalen Schutz brauchen,  und den sog. „Wirtschaftsflüchtlingen" gemacht wird, „als ob Armut und absolute Mittellosigkeit nicht ein ausreichender Grund wären,  um woanders ein besseres Leben zu suchen. In Bezug auf eine Erklärung des Kommissionsvorsitzenden Jean-Claude Juncker rief er aus: „Wer sind wir, dass wir diese Menschen verurteilen, die woanders hin wollen?" Er erinnerte außerdem daran, dass „es noch nicht so lange her ist, dass Millionen Europäer sich auf den Weg gemacht haben, weil sie arm waren und ein besseres Leben in der Neuen Welt gesucht haben, die sie aufgenommen hat".

Für ihn „gehört Migration zur Realität der globalisierten Welt, in der von nun an jeder die Möglichkeit hat, sich zu informieren".  Während er vor dem Bau von Mauern und dem Werfen von Tränengas gegen Migranten an den Grenzen warnte, da dies drohe, nur die erste Phase einer Gewaltspirale zu sein, erinnerte er daran, dass die Klimaerwärmung bereits jetzt Klimaflüchtlinge schaffe. Daher ist es offensichtlich, dass die Verabschiedung der Agenda 2030 für die nachhaltige Entwicklung eine der Prioritäten der EU ist.

Der UN-Gipfel zur nachhaltigen Entwicklung und die Agenda 2030

Der Minister zitierte die drei großen Meilensteine von 2015 für die Politik der nachhaltigen Entwicklung: Die Konferenz von Addis-Abeba über die Finanzierung der Entwicklung im Juli 2015, der Gipfel zur nachhaltigen Entwicklung in New York im September 2015 und die COP21, die Konferenz der Vereinten Nationen über den Klimawandel, die im Dezember 2015 in Paris zum Beschluss eines universellen Abkommens führen soll.

Für Minister Schmit wurde  „das Hauptziel der Europäischen Union - die Verabschiedung der Agenda zur nachhaltigen Entwicklung, das ehrgeizig, transformativ und lebensfähig sein soll - erreicht oder fast. Wir warten noch auf die endgültige Verabschiedung durch den Gipfel Ende dieses Monats in New York".

Die Agenda 2030 „umfasst ein Ensemble an Zielen, das die drei Dimensionen (die wirtschaftliche, die soziale und die umweltpolitische) der nachhaltigen Entwicklung auf ausgewogene Weise integriert. Sie verfolgt ein erstes Ziel, nämlich das der Ausrottung der Armut." Für den Minister stellt „das Aktionsprogramm, das aus der Konferenz von Addis-Abeba über die Finanzierung der Entwicklung hervorging, die Grundfeste der Mittel zur Umsetzung der Agenda 2030 dar. Es enthält ebenso finanzielle wie nicht-finanzielle Mittel, um das zukünftige Entwicklungsprogramm umzusetzen".

Als er dem  Europäischen Parlament für „seine Unterstützung während des gesamten Verhandlungsprozesses" dankte, meinte der Minister, dass „wir nun aktiv werden müssen, d. h. die Agenda 2030 umsetzen müssen. Dafür müssen wir zunächst sämtliche Instrumente überprüfen, über die wir verfügen, und bestimmen, ob sie geeignet sind".

Durch ihren Universalcharakter, der bedeutet, dass sie von allen auf allen Entwicklungsstufen umgesetzt werden muss, stellt die Agenda 2030 für ihn „eine beachtliche Weiterentwicklung in Bezug auf die Millenniumsentwicklungsziele dar. Sie  betrifft nicht nur Entwicklungsländer, es handelt sich um ein Programm für eine nachhaltige Entwicklung", das alle Länder betrifft, die sich ihm anschließen, aber nicht nur ihre Regierungen und öffentlichen Verwaltungen, sondern die Gesamtheit der Akteure, zu der auch die Zivilgesellschaft und der Privatsektor gehören.

Diese Umsetzung wird die Kommission dazu bringen, die gesamte europäische Gesetzgebung in den verschiedenen betroffenen Bereichen zu überprüfen und ggf. dem Europäischen Parlament und dem Rat die geeigneten Gesetzesentwürfe vorzustellen. Auch die Mitgliedstaaten werden ihre Strategien und Instrumente zur nachhaltigen Entwicklung in Anbetracht der Agenda 2030 überarbeiten müssen.

Um Erfolg zu haben, „beinhaltet das Programm einen robusten Nachverfolgungs- und Kontrollmechanismus, der bei den Verhandlungen eine der Hauptschwierigkeiten darstellte", erklärte der Minister, der der Ansicht ist, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten von nun an „über einen Rahmen verfügen, der es uns ermöglicht, die erzielten Fortschritte auszuwerten sowie unseren Bürgern darüber Bericht zu erstatten." 

Er verkündete, dass von Seiten des Rats die Entwicklungs- und Umweltminister bei einem gemeinsamen Mittagessen am 26. Oktober in Luxemburg die Fortsetzung und die Koordinierung des Prozesses ansprechen werden.

Vorbereitungen für die UN-Klimakonferenz COP 21

Für Nicolas Schmit  „gibt es starke Verbindungen zwischen dem Programm zur nachhaltigen Entwicklung bis 2030 und der UN-Klimakonferenz, die vom 30. November bis zum 11. Dezember in Paris stattfinden wird.“ Der luxemburgische Ratsvorsitz wird  daher darauf achten, dass „die EU sich auf die in Addis-Abeba und New York erzielten Fortschritte stützt, um dafür zu sorgen, dass die Konferenz in Paris von Erfolg geprägt sein wird".

Die Konferenz in Paris wird laut dem Ratsvorsitz „Entwicklung und Klimaaktion miteinander in Einklang bringen", was er für „möglich und absolut unverzichtbar" hält. „ Das ist der Grund, weshalb die Agenda für die nachhaltige Entwicklung bis 2030 ein neues Ziel schuf: Sofortmaßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Folgen. Dieses Ziel ruft vor allem zu einem ehrgeizigen und universellen Abkommen bei der UN-Klimakonferenz im Dezember in Paris auf", sagte er.

„Die Vorbereitung der COP21 ist eine der großen Prioritäten des luxemburgischen Ratsvorsitzes", betonte der Minister. Bei ihrem informellen Treffen in Luxemburg am 11. September hatten die Finanzminister über die Finanzierung des Kampfs gegen den Klimawandel diskutiert, und am 18. September soll der Rat "Umwelt" Abschlüsse verabschieden, die im Hinblick auf die UN-Klimakonferenz als Mandat dienen werden.

„Die Position der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten ist klar", brachte Nicolas Schmit hervor , der darlegte, dass  „das Abkommen 2015 folgendermaßen sein sollte:

  • ein universelles und juristisch verpflichtendes Abkommen, das einen wirksamen Kampf gegen die Klimastörung und eine Kontrolle des Anstiegs der Weltdurchschnittstemperatur um weniger als 2°C in Bezug auf das vorindustrielle Niveau ermöglicht;
  • ein langfristig angelegtes Abkommen, das eine langfristige Sicht auf die notwendige Wandlung zu resilienten Gesellschaften und Wirtschaften mit geringen Kohlenstoffemissionen bietet, die in der Lage sind, den Wirkungen des Klimawandels zu widerstehen;
  • ein flexibles Abkommen mit der notwendigen Fähigkeit, dynamisch auf die Weiterentwicklung von wissenschaftlichen und technologischen Kenntnissen, Verantwortlichkeiten und Fähigkeiten zu reagieren und eine breite und effektive Teilnahme zu ermöglichen;
  • ein Abkommen, das Mechanismen enthält, mit denen die erzielten Fortschritte gemessen sowie deren Ziele vertieft werden können. Wir brauchen ein solides System, das auf Regeln basiert, zu denen auch Regeln zur Überwachung und Überprüfung der Emissionen gehören, und die in allen Ländern anwendbar sind. Die Handlungen der Parteien müssen unumkehrbar sein und  Fortschritte zugunsten geringer Kohlenstoffemissionen erzielen.
  • Ein Abkommen mit einem langfristigen Ziel, das ein starkes Signal im Hinblick auf die Wandlung der Entwicklungswege der Länder aussendet, damit diese zu Wirtschaften mit geringen Kohlenstoffemissionen werden und den Wirkungen des Klimawandels widerstehen können".

Er schloss seine Rede, indem er die Wichtigkeit der Finanzierung des Kampfs gegen den Klimawandel betonte, „mit einem Engagement im Kern des Instruments von 100 Milliarden Dollar pro Jahr (öffentlich und privat) bis 2020 von den entwickelten an die ärmeren und verletzlicheren Länder und darüber hinaus einer Neuorientierung der Investitionen hin zu kohlenstoffschwachen und wirtschaftlich lebensfähigen Technologien", damit das Wachstum dauerhaft ist und die Ungleichheiten reduziert, die die aktuellen Migrationsströme auslösen.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 16-09-2015