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Einigung zwischen dem luxemburgischen Ratsvorsitz und dem Europäischen Parlament über die Regulierung von „Benchmarks“

Am 25. November 2015 konnte nach intensiven Verhandlungen zwischen dem Rat, dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eine Einigung über den Vorschlag für eine Verordnung zur Regulierung der Referenzindexe („Benchmarks“) getroffen werden, die der Zustimmung der Mitgliedstaaten unterliegt.

In Folge des LIBOR und EURIBOR Manipulationsskandals hatte die Europäische Kommission im September 2013 einen Vorschlag unterbreitet, um die Referenzindexe solider und zuverlässiger zu machen. Der Rat hat im Februar 2015 seine allgemeine Ausrichtung verabschiedet und das Europäische Parlament hat im Mai 2015 seinen Text übernommen.

Der luxemburgische Ratsvorsitz, vertreten durch den Finanzminister Pierre Gramegna, hat für den 7. Trilog ein Kompromisspaket vorgelegt, das den Schwerpunkt auf die noch offenen Punkte der Kategorisierung der Referenzindexe sowie die Regelung der Drittländer legt.

Gemäß dieser Einigung unterliegen die Referenzindexe in Zukunft einer ihrer Größe und ihrem Charakter angemessenen Regulierung, während sie gleichzeitig einer Grundsatzregelung in Übereinstimmung mit den international anerkannten IOSCO-Prinzipien Folge leisten müssen.

Ein Kompromiss wurde auch hinsichtlich der Drittländerregelung getroffen. Dieser erlaubt die weitere Verwendung von Indexen aus Drittländern in der EU, insbesondere durch neu eingeführte „Anerkennungs-“ und „Billigungs-“Regelungen, während sichergestellt wird, dass europäische Verwalter von Benchmarks keinen Wettbewerbsnachteilen gegenüber den Verwaltern aus Drittländern ausgesetzt sind.

„Die Verabschiedung der Benchmark-Regulierung wird das Vertrauen in die Integrität der Referenzindexe wieder herstellen und deren Solidität und Zuverlässigkeit verbessern. Dies führt darüber hinaus zu einer Stärkung des Vertrauens in die Finanzmärkte und verhindert neue Manipulationsskandale“, erklärt Pierre Gramegna, luxemburgischer Finanzminister und Präsident des Rates Ecofin.

Die vorläufige politische Einigung muss durch die Mitgliedstaaten während der Sitzung des Ausschusses der Ständigen Vertreter am 9. Dezember 2015 formalisiert werden.

Mitteilung des Finanzministeriums

  • Letzte Änderung dieser Seite am 25-11-2015