Landwirtschaft und Fischerei - Landwirtschaft und Fischerei
Ratssitzung

Rat für Landwirtschaft und Fischerei – Einigung über Fangquoten 2016 für den Atlantik und die Nordsee sowie über die anwendbaren Fangmöglichkeiten im Schwarzen Meer

Die Fischereiminister der EU trafen sich am 14. und 15. Dezember 2015 in Brüssel zum Teilbereich „Fischerei“ der letzten Sitzung des Rats für Landwirtschaft und Fischerei unter dem Vorsitz des luxemburgischen Landwirtschaftsministers Fernand Etgen.

Die Minister einigten sich über die zulässigen Fischfangmengen für 2016 im Atlantik und in der Nordsee und erzielten eine politische Einigung über die Fangmöglichkeiten und -quoten für das kommende Jahr im Schwarzen Meer.

Bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Ratssitzung begrüßte Fernand Etgen „eine starke und ausgewogene Einigung“. „Die vom luxemburgischen Ratsvorsitz in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission ausgearbeitete Einigung ist ein wichtiges Übereinkommen sowohl für die Nachhaltigkeit der Bestände als auch für die Fischereiwirtschaft der betreffenden Länder“, fügte er hinzu und betonte, dass die Einigung auf dem wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES) beruht und einen Kompromiss im Einklang mit dem Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU darstelle, nämlich einem Fischfang unter Einhaltung des höchstmöglichen Dauerertrags.

Die neue GFP sieht vor, dass Entscheidungen wie die Festlegung der Fangmöglichkeiten unter anderem auf wissenschaftlichen Gutachten beruhen sollen. Ferner zielt sie auf die Wiederherstellung und Bewahrung eines höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) der Fischbestände ab und sieht eine schrittweise Beseitigung der Rückwürfe unerwünschter Fänge in allen EU-Fischereien mithilfe der Einführung einer Anlandeverpflichtung aller Fänge vor. Die europäischen Rechtsvorschriften sehen für die Anwendung des MSY auf alle Fischbestände eine Frist bis zum Jahr 2020 vor.

Fangquoten 2016 für den Atlantik und die Nordsee

Karmenu Vella et Fernand Etgen à l'issue du Conseil Agriculture et Pêche le 16 décembre 2015Die EU-Fischereiminister einigten sich über die zulässigen Fischfangmengen für 2016 im Atlantik und in der Nordsee.

Sie legten die maximal zulässigen Fangmengen für Fische bestimmter Bestände (zulässige Gesamtfangmengen bzw. TAC) im Atlantik und in der Nordsee sowie die Beschränkungen des Fischereiaufwands (Anzahl der Tage auf See) in diesen Gewässern für EU-Schiffe und internationale Fischereien, an denen EU-Schiffe beteiligt sind, fest.

„Wir sind auf dem richtigen Weg, um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, und die heute festgelegten Beschränkungen schaffen die Grundlagen für die kommenden beiden Jahre“, erklärte der EU-Kommissar für Fischerei Karmenu Vella. „Während die EU im Jahr 2010 nur fünf TAC von nachhaltigem Niveau hatte, gibt es heute 36 für die Nordsee, den Atlantik und die Ostsee“, kündigte er an. Diese Anzahl sei im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Der Kommissar betonte, wie wichtig es sei, „die langfristige Nachhaltigkeit nicht aufgrund kurzfristiger Überlegungen zu gefährden“.

Am 10. November 2015 hatte die Kommission vorgeschlagen, die Fangquoten im Atlantik und in der Nordsee für 35 Bestände beizubehalten oder zu erhöhen und für 28 weitere Bestände die Fänge zu reduzieren. Die Kommission hatte außerdem eine Erhöhung der Fangmöglichkeiten vorgeschlagen, um den Fischern den Übergang zu der neu eingeführten Anlandeverpflichtung aller Fänge ab dem Jahr 2016 zu erleichtern. Im Rahmen dieser Pflicht müssen alle Fänge an Bord behalten, angelandet und auf die Quoten angerechnet werden. Diese zusätzlichen Quoten würden den Ausgleich der zusätzlichen Fischmengen, welche die Fischer anlanden müssen, ermöglichen.

Gemäß der Einigung wurden mit Genehmigung der Wissenschaftler einige Tonnagen erhöht darunter der nördliche Seehecht oder der Stöcker der iberischen Halbinsel und der westlichen Gewässer.

„Dies zeigt, dass die in der Vergangenheit ergriffenen Bewirtschaftungsmaßnahmen funktionieren“, erklärte Karmenu Vella.

„Beim Barsch stützen wir uns auf die Maßnahmen, die wir 2015 sowohl für die gewerbliche Fischerei als auch auf für die Sport- und Freizeitfischerei getroffen haben. Wir setzen uns für ausreichend wirksame Maßnahmen für den Barsch ein, um zu versuchen, den starken Rückgang dieser Bestände umzukehren“, so Vella. Er stellte klar, dass bei diesem Thema die geringeren Auswirkungen kleiner Fischereifahrzeuge im Gegensatz zu großen Trawlern berücksichtigt wurden.

„Wir haben außerdem einen großen Schritt in Richtung Anlandeverpflichtung beim Grundfischfang  gemacht“, kündigte der Kommissar ferner an. „Außerdem haben wir auf eine ausgewogene Regelung geachtet, die unsere Fischwirtschaft ab 2016 für ihre Bemühungen zur Anlandung aller Fische in bestimmten Fischereigebieten mit einem gerechten Ausgleich belohnen wird“, fügte er hinzu.

Anwendbare Fangmöglichkeiten im Schwarzen Meer

Auf der Grundlage eines mit dem Einverständnis der Kommission erarbeiteten Kompromisses des Ratsvorsitzes erzielten die Minister eine politische Einigung über eine Verordnung zur Festlegung der zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und Fangquoten für das kommende Jahr im Schwarzen Meer.

Der zentrale Bestandteil des Kompromisses besteht in der Ausweitung der in der EU zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) für den Steinbutt und die Sprotte im Schwarzen Meer.

Während die europäische Kommission ein Verbot des Steinbuttfangs für das Jahr 2016 beabsichtigt hatte, beschloss der Rat, die TAC für den Steinbutt auf 86,4 Tonnen festzulegen; dies entspricht der 2015 genehmigten Menge.

Im Übrigen ist der Rat dem Vorschlag der Kommission, die Gesamtfangmenge für den Dornhai zu beschränken (mit einer TAC gleich null), nicht gefolgt.

Schließlich folgte der Rat den Vorschlägen der Kommission bei den Fangmengen für die Sprotte. Die betreffende TAC 2016 entspricht mit 11.475 Tonnen dem Wert von 2015.

Der Rat und die Kommission vertraten die Ansicht, dass zur Bekämpfung der illegalen Fischerei und der Falschangaben im Schwarzen Meer die Umsetzung der 2012 eingerichteten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen weiter verbessert werden müsse.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 14-12-2015