Justiz und Inneres
Ratssitzung

Datenschutz im Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen: Rat bereit für Gespräche mit dem Europäischen Parlament

Am 9. Oktober 2015 hat der Rat seine Verhandlungsposition in Bezug auf den Entwurf der Datenschutzrichtlinie festgelegt. Diese Richtlinie soll den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten, zur Strafvollstreckung oder zum Schutz vor und zur Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit verarbeitet werden. Der luxemburgische Vorsitz kann nun auch über diesen Teil des Datenschutzpakets mit dem Europäischen Parlament verhandeln. Die Verhandlungen über den anderen Teil des Pakets, die Datenschutz-Grundverordnung, wurden bereits aufgenommen, nachdem der Rat am 15. Juni 2015 seine Position festgelegt hatte. Mit dem Europäischen Parlament wurde bereits Kontakt aufgenommen, um ein erstes Trilog-Treffen anzuberaumen, damit bis Jahresende eine Einigung über das gesamte Datenschutzpaket erzielt werden kann.

"Die heutige Einigung ist ein entscheidender Schritt im Hinblick auf den Abschluss der EU-Datenschutzreform bis zum Jahresende", so Félix Braz, luxemburgischer Justizminister und Präsident des Rates.

Die geplante Richtlinie soll dafür sorgen, dass personenbezogene Daten in hohem Maß geschützt werden und Strafverfolgungsbehörden in der Europäischen Union leichter personenbezogene Daten untereinander austauschen können. Der Schutz von Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ist ein Grundrecht, das in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union niedergelegt ist.

Die neue Richtlinie würde nicht nur für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten gelten, sondern auch für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Polizei- und Justizbehörden auf rein nationaler Ebene. "Dies ist wichtig, um einen umfassenden Datenschutzrahmen für Bürger und Behörden in allen 28 Mitgliedstaaten sicherzustellen", erklärte Félix Braz. Die derzeitigen EU-Vorschriften gelten lediglich für die grenzüberschreitende Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Dies hat Polizei- und andere Strafverfolgungsbehörden bei der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit vor Probleme gestellt. Die neuen Regeln sollen das gegenseitige Vertrauen zwischen den Polizei- und Justizbehörden in der EU stärken.

Die Grundsätze, die in der geplanten Richtlinie festgelegt werden sollen, entsprechen den derzeit geltenden Vorschriften. Dies gilt auch für den Grundsatz, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, strengere Schutzmaßnahmen vorzusehen als die Richtlinie vorschreibt. Anders als die geltenden Vorschriften würde die neue Richtlinie auch den Schutz vor und die Abwehr von Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit erfassen. Die Weitergabe personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen wäre wie bisher abgedeckt. Die Aufsichtsbehörde, die nach der Datenschutz-Grundverordnung einzurichten ist, könnte auch mit den Angelegenheiten befasst werden, die unter die Richtlinie fallen. Nach der neuen Richtlinie hätten die betroffenen Personen zudem Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie wegen einer rechtswidrigen Verarbeitung ihrer Daten einen Schaden erlitten haben.

  • Letzte Änderung dieser Seite am 09-10-2015